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ABl. C 365 E vom 19.12.2000, S. 284.
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ABl. C 72 E vom 21.03.2002, S. 305.
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ABl. C 155 vom 29.5.2001, S. 73.
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Der Titel der Verordnung Nr. 17 wurde angepasst, um der Umnummerierung
der Artikel des EG-Vertrags gemäß Artikel 12 des Vertrags von Amsterdam
Rechnung zu tragen; ursprünglich wurde auf die Artikel 85 und 86 Bezug
genommen.
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ABl. 13 vom 21.2.1962, S. 204/62. Zuletzt geändert durch die Verordnung
(EG) Nr. 1216/1999 (ABl. L 148 vom 15.6.1999, S. 5).
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Verordnung Nr. 19/65/EWG des Rates vom 2. März 1965 über die Anwendung
von Artikel 81 Absatz 3 (Die Titel der Verordnungen wurden geändert, um
der Umnummerierung der Artikel des EG-Vertrags gemäß Artikel 12 des
Vertrags von Amsterdam Rechnung zu tragen; ursprünglich wurde auf Artikel
85 Absatz 3 Bezug genommen.) des Vertrags auf Gruppen von Vereinbarungen
und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen (ABl. 36 vom 6.3.1965, S.
533). Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1215/1999
(ABl. L 148 vom 15.6.1999, S. 1).
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Verordnung (EWG) Nr. 2821/71 des Rates vom 20. Dezember 1971 über die
Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 (Die Titel der Verordnungen wurden
geändert, um der Umnummerierung der Artikel des EG-Vertrags gemäß Artikel
12 des Vertrags von Amsterdam Rechnung zu tragen; ursprünglich wurde auf
Artikel 85 Absatz 3 Bezug genommen.) des Vertrags auf Gruppen von
Vereinbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen
(ABl. L 285 vom 29.12.1971, S. 46). Verordnung zuletzt geändert durch die
Beitrittsakte von 1994.
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Verordnung (EWG) Nr. 3976/87 des Rates vom 14. Dezember 1987 zur
Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 (Die Titel der Verordnungen wurden
geändert, um der Umnummerierung der Artikel des EG-Vertrags gemäß Artikel
12 des Vertrags von Amsterdam Rechnung zu tragen; ursprünglich wurde auf
Artikel 85 Absatz 3 Bezug genommen.) des Vertrags auf bestimmte Gruppen
von Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im
Luftverkehr (ABl. L 374 vom 31.12.1987, S. 9). Verordnung zuletzt
geändert durch die Beitrittsakte von 1994.
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Verordnung (EWG) Nr. 1534/91 des Rates vom 31. Mai 1991 über die
Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 (Die Titel der Verordnungen wurden
geändert, um der Umnummerierung der Artikel des EG-Vertrags gemäß Artikel
12 des Vertrags von Amsterdam Rechnung zu tragen; ursprünglich wurde auf
Artikel 85 Absatz 3 Bezug genommen.) des Vertrags auf bestimmte Gruppen
von Vereinbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmten
Verhaltensweisen im Bereich der Versicherungswirtschaft (ABl. L 143 vom
7.6.1991, S. 1).
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Verordnung (EWG) Nr. 479/92 des Rates vom 25. Februar 1992 über die
Anwendung des Artikels 81 Absatz 3 (Die Titel der Verordnungen wurden
geändert, um der Umnummerierung der Artikel des EG-Vertrags gemäß Artikel
12 des Vertrags von Amsterdam Rechnung zu tragen; ursprünglich wurde auf
Artikel 85 Absatz 3 Bezug genommen.) des Vertrags auf bestimmte Gruppen
von Vereinbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmten
Verhaltensweisen zwischen Seeschifffahrtsunternehmen (Konsortien) (ABl. L
55 vom 29.2.1992, S. 3). Verordnung zuletzt geändert durch die
Beitrittsakte von 1994.
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Verordnung (EWG) Nr. 2988/74 des Rates vom 26. November 1974 über die
Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung im Verkehrs- und
Wettbewerbsrecht der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. L 319 vom
29.11.1974, S. 1).
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ABl. 124 vom 28.11.1962, S. 2751/62. Geändert durch die Verordnung Nr.
1002/67/EWG (ABl. 306 vom 16.12.1967, S. 1).
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Verordnung (EWG) Nr. 1017/68 des Rates vom 19. Juli 1968 über die
Anwendung von Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen-
und Binnenschiffsverkehrs (ABl. L 175 vom 23.7.1968, S. 1). Zuletzt
geändert durch die Beitrittsakte von 1994.
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Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 des Rates vom 22. Dezember 1986 über die
Einzelheiten der Anwendung der Artikel 81 und 82 (Die Titel der
Verordnungen wurden geändert, um der Umnummerierung der Artikel des
EG-Vertrags gemäß Artikel 12 des Vertrags von Amsterdam Rechnung zu
tragen; ursprünglich wurde auf Artikel 85 Absatz 3 Bezug genommen.) des
Vertrags auf den Seeverkehr (ABl. L 378 vom 31.12.1986, S. 4). Verordnung
zuletzt geändert durch die Beitrittsakte von 1994.
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Verordnung (EWG) Nr. 3975/87 des Rates vom 14. Dezember 1987 über die
Einzelheiten der Anwendung der Wettbewerbsregeln auf Luftfahrtunternehmen
(ABl. L 374 vom 31.12.1987, S. 1). Verordnung zuletzt geändert durch die
Verordnung (EWG) Nr. 2410/92 (ABl. L 240 vom 24.8.1992, S. 18).
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ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1.
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ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1.
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ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1.
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ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1.
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