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Unterabschnitte
Bis zu dem Vertrag von Maastricht, der am 1. November 1993 in Kraft getreten ist, gab es die Europäische Union nicht. Folgende wichtigen Etappen auf dem Weg zur Europäischen Union sind zu nennen:
- Bretton-Woods-Abkommen
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1944 findet in Bretton Woods (New Hampshire, USA) die von den USA und Großbritannien geprägte Konferenz über die Neuordnung der Weltwirtschaft nach dem Krieg statt. Die UdSSR nimmt an der Konferenz von Bretton Woods teil, ratifiziert die Abkommen jedoch nicht, nachdem ihre hohen Kreditforderungen (10 Mrd. US-$, das entsprach 5 % des damaligen Bruttosozialprodukt-es der USA) nicht befriedigt wurden. Als Ergebnisse der Konferenz sind festzuhalten:
- Abkommen in Währungsfragen (Bretton-Woods-Abkommen),
- die Schaffung des Internationalen Währungsfond (IWF - eng. International Monetary Fond IMF),
- die Schaffung der Weltbank (IBRD - International Bank for Reconstruction and Development) und
- die Schaffung einer Internationalen Handelsorganisation (ITO - International Trade Organisation).
Die ersten drei Punkte konnten bis 1947 umgesetzt werden. Die ITO scheiterte am us-amerikanischen Senat. Anstelle dieser Organisation trat das GATT-Abkommen (General Agreement on Tarifs and Trade).
Die wesentlichen Regelungen des Bretton-Woods-Abkommens sahen folgendes vor:
- Feste Wechselkurse: Alle Währungen sind auf einen festen Wechselkurs (im Vergleich zum US-$ oder Gold festgelegt, der Marktkurs soll in einer Marge von 1 % gehalten werden.
- Änderungen des Wechselkurses über 10% benötigen die Zustimmung des IMF; Änderungen ohne Konsultation des IMF können Ausschluss von dessen Ressourcen nach sich ziehen.
- Konvertibilität: Die Währungen der Mitglieder müssen konvertibel zu sein, die nationalen Zentralbank sind zum Wechsel von einheimischer Währung in ausländische Währung verpflichtet.
- Finanzierung des Internationalen Währungsfonds: Die Mitgliedstaaten haben einen Beitrag an den IMF zu bezahlen, der ihrer relativen Wirtschaftskraft entspricht. Im Gegenzug können die Mitgliedstaaten Gelder bis zu einem gewissen Rahmen als Kredit aufnehmen.
- GATT-Abkommen
- Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (Genereal Agreement on Tariffs and Trade - GATT) wurde am 30. Oktober 1947 in Genf von 23 Staaten abgeschlossen und sollte einen freien Handel gewährleisten. Ziele waren Abbau der Zölle und Handelsschranken sowie die Aufhebung diskriminierender Eingriffe in die zwischenstaatliche Wirtschaft. Ein wesentliches Element war die Meistbegünstigung, wonach ein Unterzeichnerstaat anderen Unterzeichnerstaaten die gleichen vorteilhaften Bedingungen anbieten muss, wie er sie einem anderen Staat anbietet.
- BeNeLux
- Das Abkommen zur Zollunion zwischen Luxemburg, den Niederlanden und Belgien ist Anfang 1948 in Kraft getreten. 1960 folgte die Benelux-Wirtschaftsunion.
- OEEC
- Die Charta der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (Organisation for European Economic Cooperation - OEEC) wurde am 16. April 1948 unterzeichnet. Diese Organisation mit Sitz in Paris hatte die Aufgabe, den Marshall-Plan durchzuführen. Vollmitglieder waren fast alle nichtkommunistischen Staaten Europas, Jugoslawien, Kanada und die USA. Sie wurde 1961 durch die OECD abgelöst.
- NATO
- Der NATO-Vertrag zwischen Belgien, Kanada, Dänemark, Frankreich, Island, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Portugal, das Vereinigte Königreich und die USA tritt am 24. August 1949 in Kraft.
- Montanunion (EGKS)
- Am 18. April 1951 kam es zur Unterzeichnung des Pariser Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden. Gegenstand dieses Vertrages war insbesondere die Errichtung des gemeinsamen Marktes für Kohle und Eisenerz, daher auch Montanunion genannt. Dieser Vertrag tritt im Juli 1952 in Kraft. Die sechs Staaten beseitigen im Februar 1953 Zölle und mengenmäßige Beschränkungen auf diese Rohstoffe für den Handel zwischen den sechs Staaten.
- EVG
- 27. Mai 1952: Unterzeichnung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande in Paris, der aber mangels Zustimmung der französischen Volksversammlung nicht in Kraft getreten ist.
- Europäische Gerichtshof
- Im März 1953 nahm der Europäische Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) seine Arbeit auf.
- EWG und Euratom
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In Rom unterzeichnen die sechs Staaten im März 1957 die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), die als die "Römischen Verträge" bekannt geworden sind. Zu Beginn des Jahres 1958 treten die Römischen Verträge in Kraft. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) nehmen in Brüssel ihre Tätigkeit auf. Die drei Gemeinschaften EWG, Euratom und die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) haben zwei gemeinsame Organe: den Gerichtshof und die Parlamentarische Versammlung.
Der EWG-Vertrag von 1957 sieht folgende Ziele vor:
- die Abschaffung der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten,
- die Aufstellung eines gemeinsamen externen Zolltarifs,
- die Einführung einer gemeinsamen Politik in den Bereichen Landwirtschaft und Verkehr,
- die Errichtung eines Europäischen Sozialfonds,
- die Errichtung einer Europäischen Investitionsbank und
- die Förderung engerer Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten.
- EIB
- 1958 wird die Europäische Investitionsbank (EIB) gegründet. Sie war für die Finanzierung von Projekten zur Erschließung weniger entwickelter Gebiete der Gemeinschaft zuständig.
- Gerichtshof in Luxemburg
- 1958 wird in Luxemburg der Europäische Gerichtshof errichtet, der an die Stelle des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) tritt.
- EFTA
- 1960 wird in Stockholm von Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich das Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) unterzeichnet.
- OECD
- Aus der OEED wird die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation und Development - OECD). Vollmitglieder sind alle nichtkommunistischen Staaten Europas, Australien, Kanada, die Türkei, die USA, Japan und Neuseeland; Jugoslawien war assoziiertes Mitglied. Die Ziele wurden wie folgt definiert: Förderung der Wirtschaftsentwicklung und steigernder Lebensstandard in den Mitgliedstaaten, Förderung des wirtschaftlichen Wachstums in den Entwicklungsstaaten und Ausweitung des Welthandels. Es sollte in alle wichtigen Bereichen zusammengearbeitet werden (Wirtschafts- und Währungspolitik, Entwicklungshilfe, Handelspolitik etc.).
- GAP
- 1962 wurde die Gemeinsame Agrarpolitik beschlossen (GAP).
In der Zeit bis 1967 wurde die Wirtschaftsgemeinschaft weiter ausgebaut. Einige Länder beantragten - erfolglos - die Aufnahme in de Gemeinschaft. Jedoch fanden in dieser Zeit entscheidende Entwicklungen statt.
Hauptaufgabe der EWG war es, zunächst einmal die Grenzen zwischen den Ländern abzubauen und einen immer engeren Zusammnschluss der europäischen Völker zu schaffen. Dies erfolgte in erster Linie, indem Handelshemmnisse wie Zoll und Einfuhrbeschränkungn abgebaut wurden, Arbeitnehmern die Aufnahme von Arbeit in anderen Staaten zu ermöglicht wurde usw..
Die Zollunion ist das wesentliche Kernstück dieses Zeitraums. Im Rahmen dieser Zollunion sollten bis zum Juli 1968 Zölle und mengenmäßige Beschränkungen im gegenseitigen Warenverkehr abgebaut werden (vorgesehen war im EWG-Vertrag der 31. Dez. 1969). Außerdem einigten sich die Staaten der Gemeinschaft auf einen einheitlichen Außenzolltarif gegenüber Drittländern. Neben dem freien Warenverkehr sollte auch der freie Verkehr von Arbeitskräften, die Niederlassungsfreiheit, der freie Dienstleistungsverkehr und der freie Kapital- und Devisenverkehr durchgesetzt werden.
Obwohl die Europäische Union erst mit dem Vertrag von Maastricht rechtlich gegründet wurde, ist als erster Schritt der sogenannte Fusionsvertrag von 1967 zu nennen. Dieser Vertrag hatte folgendes zum Gegenstand:
- Die drei Gemeinschaften Montanunion, Euratom und EWG bleiben bestehen.
- Die Organe der drei Gemeinschaften fusionierten, so dass es eine Kommission, ein Europäisches Parlament, einen Gerichtshof und den Rat der Europäischen Gemeinschaften (Ministerrat) gab.
Durch die Vereinigung der Organe wurden langsam aus drei Gemeinschaften eine Europäische Gemeinschaft. Ab Anfang der 70er Jahre ging die Entwicklung eher schleppend voran. Aus der Gemeinschaft der Sechs wurden neun Staaten (Aufnahme von Großbritannien, Irland und Dänemark in 1973). Diese hatten in einer sich destabilisierenden Weltwirtschaft mit der Erdölkrise, mit Butterbergen und Milchseen zu kämpfen. Entscheidungen auf Gemeinschaftsebene waren nur schwer herbeizuführen, da im Ministerrat alle neun Minister zustimmen mussten. Die EWG arbeitete aktiv im GATT mit, schloss Freihandelsabkommen mit den EFTA-Staaten, vereinheitlichte Rechtsvorschriften und arbeitete an Konzepten für die seit 1969 angestrebte Wirtschafts- und Währungsunion (entsprechend der Haager Gipfelkonferenz im Dezember 1969).
- Wirtschafts- und Währungsunion
- Die Wernergruppe (unte Leitung des luxemburgischen Premiers Pierre Werner) legt im Oktober 1970 ihren Schlussbericht vor, der einen dreistufigen Prozess zur Umsetzung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) innerhalb von zehn Jahren vorgeschlagen. Das zeil war entweder eine endgültige Fixierung der Wechselkkurse oder die Einführung einer einheitlichen Währung. Im August 1971 bricht das Bretton-Woods-System zusammen - die USA entscheiden sich, den Dollar frei floaten zu lassen. Dies führt einerseits zu einer massiven Abwertung des US-$, andererseits war dies aber auch ein schwerer Rückschlag für die europäische WWU. In den folgenden Jahren blieb nur eine ,,DM-Zone'' mit den Währungen der Benelux-Staaten, Dänemarks und Deutschlands.
- Eurosklerose
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Dieser Begriff wird für die Zeit ab 1973 bis 1986 gerne verwandt und soll die Abkehr der Staaten von den zuvor erarbeiteten Gemeinsamkeiten verdeutlichen. In dieser Zeit war keiner der Nationalstaaten bereit, Kompetenzen an die EWG abzutreten.
- Schwache Wirtschaftbereiche wurden von den Nationalstaaten unterstützt und subventioniert, was den Wettbewerbszielen den EWG zuwiderlief.
- Der freie Warenverkehr wurde nicht verbessert, sondern durch zahlreiche Vorschriften eingeengt.
- Der gemeinsame Agrarmarkt wurde praktisch aufgehoben. Die Staaten griffen an den Grenzen zugunsten des eigenen Agrarsektors ein, um Preisunterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten auszugleichen.
- KSZE-Schlussakte
- Unterzeichnung der Schlußakte von Helsinki am 1. August 1975. Aus der von Helsinki ins Leben gerufenen Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) ist nach Ende des Kalten Krieges die OSZE hervorgegangen.
- Europäischer Rechnungshof
- Errichtung im Jahr 1977
- Parlament
- Die erste Direktwahl zum Europäischen Parlament fand in der Zeit vom 7. bis 10. Juni 1979 statt. Die Bezeichnung Europäisches Parlament wurde erst mit der EEA eingeführt und löste die Bezeichnung Versammlung ab.
- EWS
- Auf Initiative Frankreichs und Deutschlands hin wird das europäische Währungssysem (EWS) geschaffen, an dem alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme Großbritanniens teilnehmen. Es wird eine europäische Rechnungseinheit geschaffen (ECU - European Currency Unit), die sich aus den gewichteten Durchschnitt der EWS-Währungen ergibt. Von diesem ECU-Kurs werden dann Schwankungsbreiten (allg. 2,25 %, Italien 6 %) abgeleitet, inneralb denen die Währungen nach oben und unten variieren können, ohne dass die EWS-Staaten reagieren mussten.
- Griechenland
- tritt 1981 den Gemeinschaften bei.
- Schengener Abkommen
- Am 14. Juni 1985 unterzeichneten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande in Schengen ein Übereinkommen über den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen und zur Einführung des freien Personenverkehrs für die Angehörigen der Unterzeichnerstaaten, aller anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft sowie von Drittländern. Beigetreten sind: Italien (1990), Spanien und Portugal (1991), Griechenland (1992), Österreich (1995), Schweden, Finnland und Dänemark (1996).
- Portugal und Spanien
- treten 1986 den Gemeinschaften bei.
- EEA
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1986 wurde dann die Einheitliche Europäische Akte (EEA) unterzeichnet, die eine weitere Verklammerung der Gemeinschaften und der Organisationsformen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit vor. Vieles dürfte die EWG dem Präsidenten der Kommission, Jaques Delors, verdanken, der die EEA und die Wirtschafts- und Währungsunion vorbereitete. Die EEA setzte das Ziel, mit konkret benannten Fortschritten auf dem Weg zur Europäischen Union weiter zu gehen.
- Binnenmarkt
- Im Zentrum der EEA stand die Vollendung des Binnenmarktes bis zum 31. Dezember 1992.
- Mehrheitsentscheidungen
- Um den Binnenmarkt zu erreichen, wurden für Beschlüsse im Ministerrat Mehrheitsentscheidungen eingeführt. Bei besonders sensiblen Themen hielten die Mitgliedstaaten jedoch am Prinzip der Einstimmigkeit fest.
- Parlament
- Es wurden die Mitwirkungsrechte des Parlaments durch das "Verfahren der Zusammenarbeit" gestärkt und neue Politikbereiche in das Vertragswerk mit aufgenommen (darunter die Regional- und Strukturpolitik, die Forschungs- und Technologiepolitik, die Sozialpolitik und Umweltpolitik).
- EPZ
- Ferner wurde den drei Gründungsverträgen ein neuer Vertragsteil mit dem Titel ,,Vetragsbestimmungen über die europäische Zusammenarbeit in der Außenpolitik'' hinzugefügt, der die Verfahren der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) bestätigte und ergänzte.
- Die Währungsunion
- Neben diesen Schritten zeigte sich, dass die Herstellung des Binnenmarktes eine einheitliche Wirtschafts- und Währungspolitik mit einer einheitlichen Währung erfordert. Im Juni 1989 legte daher der EG-Kommissionspräsident Jacques Delors einen Dreistufenplan zur Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion vor. Auf der Grundlage des Delors-Berichtes beschliessen die Mitgliedstaaten im Juni 1989 (Madrid) die erste Stufe der WWU, das war die vollständige Aufhebung aller Beschränkungen des Kapitalverkehrs, bis zum 1. Juli 1990 einzuleiten.
- Fall der Mauer
- Am 9. November 1989 fällt die Berliner Mauer.
- Währungsunion
- Zum 1. Juli 1990 tritt die deutsch-deutsche Währungunion in Kraft.
- Beitritt der DDR
- Am 3. Oktober 1990 tritt die DDR zur BRD und damit zur EG bei. Dadurch verschiebt sich das Gewicht innerhalb der EWG, Deutschland wurde zum bevölkerungsreichsten Staat. Bis dahin hatten Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien in etwa die gleiche Bevölkerungszahl.
- 1991
- Ende des Warschauer Paktes und des RGW.
- EBRD
- Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE - engl. European Bank for Reconstruction and Development - EBRD) wurde 1991 errichtet. Sie soll den Übergang zur offenen Marktwirtschaft und privates und unternehmerisches Handeln in den Ländern Mittel- und Osteuropas und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) fördern, die den Prinzipien der Mehrparteiendemokratie, des Pluralismus und der Marktwirtschaft verpflichtet sind und sich von ihnen leiten lassen. Sie hat die Aufgabe die 27 Einsatzländer bei der Durchführung struktureller und sektorgebundener Reformen zu unterstützen sowie den Wettbewerb, die Privatisierung und das Unternehmertum zu fördern. Diese 27 Einsatzländer sind Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien, Bulgarien, Estland, Georgien, Jugoslawien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien, Russland, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn und Usbekistan.
- Maastricht
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Mit dem Vertrag von Maastricht (Dezember 1991/Februar 1992) wurden dann die drei Europäischen Gemeinschaften von der Europäischen Union ergänzt und von dieser überlagert. Der Vertrag und die Einigkeit in zahlreichen Punkten ist zweifelsohne duch die Auflösung des Ostblocks und stärkere Rolle Deutschlands in Europa bedingt gewesen. Die Europäische Union ist immer noch keine Rechtspersönlichkeit. Sie heißt zwar nunmehr Union, beruht jedoch weiterhin auf den drei Gemeinschaften.
Es wurde eine Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie in der Justiz- und Innenpolitik (ZJIP) gekennzeichnet. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik erlebte ihre erste Bewährungsprobe und ihr erstes Debakel bei der Jugoslawienkrise, die Zusammenarbeit der Justiz- und Innenpolitik konnte aufgund dem Erfordernis der Einstimmigkeit keine wesentliche Fortschritte herbeiführen.
Neu aufgenommen wurden ferner Regelungen über die Sozialpolitik, die Industriepolitik und den Kohäsionsfond. Der Kohäsionsfond diente insbesondere der Förderung wirtschaftlicher schwacher Regionen in den Mitgliedstaaten.
Als wichtigstes Moment des Vertrags von Maastricht ist die Aufnahme von Bedingungen sowie des Zeitplan für die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion zu nennen. Die WWU musste bis zum Ende des Jahrtausends verwirklicht werden. In den folgenden Jahren sollte eine Konvergenz der nationalen Wirtschaftspolitiken herbeigeführt, die Geldpolitik koordiniert und die Staatshaushalte angeglichen werden. Zugleich sollte die Einführung einer einheitlichen Währung vorbereitet werden (bis 1994). Es wurde das Europäische Währungsinstitut (EWI) errichtet, das später in die europäische Zentralbank umgewandelt werden sollte.
Nach 1994 sollte die Konvergenz erreicht sein. Es wurde dann anhand verschiedener Kriterien darüber entschieden, ob die einzelnen Staaten die Konvergenzkritierien erfüllt.
- EIF
- Der Europäische Investitions Fond wurde 1994 gegründet mit der Aufgabe kleine und mittlere Unternehmen (KMU - Small and Medium-sized Enterprises - SME) zu unterstützen. Dies geschieht durch Venture Kapital und Garantien. Der EIF finanziert dabei nicht direkt die Unternehmen, sondern mittelbar über Finanzintermediäre.
- WTO
- Die World Trading Organisation löst dass GATT-Abkommen ab. Die WTO hatte im Mai 2001 141 Mitglieder. Sie ist die einzige weltweit tätige Organisation, die sich mit dem internationalen Handel und den Handelshemmnissen beschäftigt.
- Finnland, Österreich und Schweden
- treten 1995 der Union bei.
- OSZE
- Umbennenung der KSZE in OSZE - Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Ihr gehören alle Staaten in Europa, die Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die USA und Kanada an (insgesamt 55; die Bundesrepublik Jugoslawien (1992 suspendiert) wurde im November 2000 wieder aufgenommen). Die OSZE ist die umfassendste Sicherheitsorganisation in Europa.
- Schengener Abkommen
- Im März 1995 tritt das Schengener Abkommen in Kraft.
- Türkei
- Im Dezember 1995 trat eine Zollunion mit der Türkei in Kraft.
- Amsterdam
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Der Vertrag von Maastricht wurde 1996/97 auf der Regierungskonferenz in Amsterdam zwar überarbeitet, jedoch konnte man sich in wesentlichen Punkten nicht einigen, so dass es bei den alten Bestimmungen blieb (sogenannte ,,left overs''). Folgende Punkte wurden nicht geklärt:
- Die Größe und Zusammensetzung der Europäischen Kommission: Angesichts neuer Mitglieder wurde die Kommission immer schwerfälliger. Das supranationale Organ besteht aus 20 Mitgliedern, da Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien jeweils zwei Kommissare stellen.
- Die Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen: Auch wenn die überwiegende Mehrheit aller europäischen Beschlüsse gemeinsam vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union mit Hilfe der qualifizierten Mehrheit gefällt werden, ist in vielen wichtigen Bereichen (mehr als 70 Vertragsartikel) Einstimmigkeit erforderlich. Im Zuge der Erweiterung wird die Union jedoch nicht nur größer, sondern auch in ihren Meinungen heterogener werden. Deshalb sollte der Katalog der Mehrheitsentscheidugen erweitert werden.
- Die Stimmenverteilung in Ministerrat: Die Mehrheitsentscheidungen im Minsterrat stellen ist ein kompliziertes Verfahren europäischer Meinungsbildung dar. Die Stimmen der Mitgliedstaaten werden unterschiedlich gewichtet, d.h. ein Land hat z. B. 5, ein anderes Land 10 Stimmen in dem Gremium. Diese Gewichtung richtet sich jedoch nur bedingt nach der jeweiligen Bevölkerungsstärke. So wurde hatte Deutschland nach dem Beitritt der DDR keine Stimme mehr zugeordnet. Luxemburg mit rd. 400 000 Einwohner hatte 1/5 der Stimmen von Deutschland, das eine rd. 200-fach größere Bevölkerung hat. Damit die Belange der kleineren Staaten nicht gänzlich unter das Abstimmungsgewicht der Großen fallen, wurden sie bei den bisherigen Erweiterungsrunden bevorzugt behandelt. Im Rahmen der Osterweiterung würde das Fortführen dieses Prinzips jedoch dazu führen, dass im schlimmsten Fall nur noch eine knappe Bevölkerungsmehrheit hinter Entscheidungen großer Tragweite steht bzw. sogar die Minderheit. Deshalb drängten insbesondere die bevölkerungsreichen Staaten auf eine Änderung.
- Download: EU-Vertrag in der konsolidierten Fassung (PDF)
- EURO
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Mit dem ersten Januar 1999 tritt die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion in Kraft.
- Die Europäische Zentralbank beginnt Ihre Tätigkeit und ist für die Geldpolitik zuständig.
- Sämtliche Wechselkurse zwischen den Teilnehmerstaaten (alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Großbritanniens) wurden fixiert.
- Der EURO wird als offizielle Währung für den bargeldlosen Zahlungsverkehr eingeführt, die rechnerischen Einheit ECU existiert nicht mehr.
- Zum 1. Januar 2002 müssen EURO-Münzen und Banknoten eingeführt werden.
- NATO
- Polen, die Tschechische Republik und Ungarn werden am 12. März 1999 Mitglied der NATO.
- Agenda 2000
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Auf dem Europäischen Rat vom 26. März 1999 in Berlin haben die Staats- und Regierungschefs eine politische Einigung über die Agenda 2000 erzielt. Gegenstand der Agenda 2000 waren
- die Gemeinsame Agrarpolitik,
- die Strukturpolitik,
- die Umweltpolitik,
- die Erweiterung der EU und
- der Finanzrahmen bis 2006
Es wurden vier Finanzinstrumente geschaffen: der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE); der Europäische Sozialfonds (ESF); der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF).
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