Handbuch GUS

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Europäische Union
 
 
Unterabschnitte

Osterweiterung der EU

Einführung

Seit dem Umbruch in Mittel- und Osteuropa stellten zehn mittel- und osteuropäischen Länder

  • Bulgarien
  • Estland
  • Lettland
  • Litauen
  • Polen
  • Rumänien
  • die Slowakische Republik
  • Slowenien
  • die Tschechische Republik und
  • Ungarn

einen Beitrittsantrag an den Rat der Europäischen Union. Zusammen mit dem Antrag Maltas, der Türkei und Zyperns und haben somit 13 Ländern einen Antrag auf Aufnahme in die EU gestellt.

Tabelle 4: Einwohnerzahlen der Staaten in Mio.
Deutschland 82,2 Vereinigtes Königreich 59,6
Frankreich 58,7 Italien 57.7
Spanien 39,4 Polen 38,7
Rumänien 22,5 Niederlande 15,9
Griechenland 10,5 Tschechische Republik 10,3
Belgien 10,2 Ungarn 10,0
Portugal 10,0 Schweden 8,9
Bulgarien 8,2 Österreich 8,1
Slowakei 5,4 Dänemark 5,3
Finnland 5,2 Irland 3,8
Litauen 3,7 Lettland 2,4
Slowenien 2,0 Estland 1,4
Zypern 0.4 Luxemburg 0,4
Malta 0,4 gesamt 481,7


Der Europäische Rat von Nizza (Dezember 2000) hat die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass die ersten Beitrittsländer bereits an den Wahlen zum Europäischen Parlament im Frühjahr 2004 teilnehmen können.

Die EU knüpft an die Aufnahme hohe Anforderungen. Die Beitrittsländer müssen grundsätzlich den Rechtsbestand der EU mit dem Tag des Beitritts komplett übernehmen. Das gesamte gemeinschaftliche Regelwerk (Acquis communautaire) wurde in 31 Kapitel eingeteilt.

Osterweiterung Europe map (810KB)
Entwicklung
RGW
Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) und die EG unterzeichnen am 25. Juni 1988 ein Kooperationsabkommen.
Bilaterale Handelsabkommen
Nach und nach treten mit verschiedenen Staaten Handels- und teils auch Kooperationsabkommen in Kraft. Die ersten waren:
  • Ungarn 1989
  • Polen, Bulgarien, CSFR 1990 und
  • Rumänien 1991
PHARE
Das Phare-Programm (Poland and Hungary Action for Restructuring of the Economy) wird 1989 ins Leben gerufen. Das Programm - vorrangig Hilfsmaßnahmen zur wirtschaftlichen Umgestaltung der Privatwirtschaft - galt zunächst nur für die Staaten Polen und Ungarn und trat 1990 in Kraft.




Phare Finanzierung

Phare Finanzierung nach Ländern in Mio. EUR 1990-1999




Tabelle 5: Die Abkommen mit den 13 Beitrittskandidaten
Land Inkrafttreten des Abkommens EG-ABl. L offizieller Antrag
Bulgarien Europaabkommen 2/1995 358/1994 Dezember 1995
Estland Europaabkommen 2/1998 68/1998 November 1995
Lettland Europaabkommen 2/1998 26/1998 Oktober 1995
Litauen Europaabkommen 2/1998 51/1998 Dezember 1995
Malta Assoziationsabkommen 4/1971 61/1971 Juli 1990
Polen Europaabkommen 2/1994 348/1993 April 1994
Rumänien Europaabkommen 2/1995 357/1994 Juni 1995
Slowakai Europaabkommen 2/1995 359/1994 Juni 1995
Slowenien Europaabkommen 2/1999 51/1999 Juni 1996
Tschechien Europaabkommen 2/1995 360/1994 Januar 1996
Türkei Assoziationsabkommen 12/1964 217/1964 April 1987
Ungarn Europaabkommen 2/1994 347/1993 März 1994
Zypern Assoziationsabkommen 6/1973 133/1993 Juli 1990


Die Europaabkommen
zielten in erster Linie darauf ab, schrittweise eine Freihandelszone zwischen der EU und den ehemaligen Ostblock-Staaten herzustellen. Immer mehr wurden sie sich jedoch zu einem Mittel, die Reformstaaten an eine Vollmitgliedschaft heranzuführen. In diesen Abkommen war vorgesehen, dass ab dem Inkrafttreten keine neuen Zölle, quantitative oder andere Beschränkungen beim Handel zwischen den Mitgliedstaaten der EU und den assoziierten Staaten errichtet werden dürfen. Die assoziierten Staaten verpflichteten sich innerhalb eines Zeitrahmens von bis zu 10 Jahren Zölle und andere Handelshemmnisse abzubauen. Die EU hingegen hat Zölle bereits aufgehoben. Ferner sind in den Europaabkommen eine Reihe von Bestimmungen, etwa zum Kapitalverkehr, Wettbewerb, öffentliche Auftragsvergabe oder geistigem Eigentum enthalten.
CEFTA
Die Zentraleuropäische Freihandelszone (Central European Free Trade Agreement - CEFTA) wird 1992 geschaffen. Sie sieht die wirtschaftliche Zusammenarbeit, den Abbau von Zöllen sowie die Schaffung eines gemeinsamen Marktes zwischen ihren Mitgliedstaaten vor. 2001 gehören der CEFTA Polen, Slowenien, die Slowakei, Rumänien, Tschechien, Ungarn und Bulgarien an.
Koppenhaager Kriterien
Der Europäische Rat stellte im Juni 1993 in Kopenhagen Kriterien für einen Beitritt auf. Die sogenannten Kopenhagener Kriterien umfassen:
  • eine institutionelle Stabilität, für die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte sowie der Achtung und den Schutz von Minderheiten;
  • eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb der Union standzuhalten;
  • die Fähigkeit, die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele sich zu eigen machen, wozu auch das Ziel der Wirtschafts- und Währungsunion und einer Politischen Union gehört sowie
  • das sogenannte ,,andere Kopenhagener Kriterium'', die Fähigkeit der EU selber, neue Mitglieder aufnehmen zu können und dabei "die Stoßkraft der europäischen Integration" nicht zu gefährden.
Diese Kriterien wurden vom Europäischen Rat (Madrid, Luxemburg und Helsinki) ergänzt: Die Beitrittsländer müssten ihre Verwaltungsstrukturen an die Anforderungen der EU anpassen und geeignete administative und justitielle Strukturen schaffen und das Gemeinschaftsrecht in nationales Recht umsetzen. 1999 wurde in Helsinki nochmals betont, dass die Staaten die im EU-Vertrag enthaltenen Werte und Ziele teilen müssten und die politicshen Kriterien unabdingbare Voraussetzung für eine aufnahme seien. Ferner müsse die EU ihre eigenen Organe stärken und den EU-Vertrag anpassen, um bereits für die Aufnahme neuer Mitlieder zu sein (Nizza).
Beitritt
Im März 1994 stellt Ungarn als erstes Mittel- und Osteuropäisches Land einen Nachtrag auf Beitritt zur EU. Neu weitere Länder folgten:
Tabelle 6: Beitrittsanträge
Ungarn 31. März 1994
Polen 05. April 1994
Rumänien 22. Juni 1995
Slowakische Republik 27. Juni 1995
Lettland 27. Oktober 1995
Estland 28. November 1995
Litauen 8. Dezember 1995
Bulgarien 14. Dezember 1995
Tschechische Republik 17. Januar 1996
Slowenien 10. Juni 1996


Der Ministerrat einigt sich im Dezember 1994 auf eine Strategie für den Beitritt.
Kommsission
Die Ausarbeitung der Kommission zur Agenda 2000 (1997) enthielt Stellungnahmen der Kommission zu den Betrittsanträgen unter BErücksichtigung der bis dahin vorhandenen Informationen über die Situation in den einzelnen Staaten. Die Kommission empfahl Beitrittsverhandlungen mit Estland, Polen, Slowenien, der Tschechischen Republik, Zypern und Ungarn. Die Kommission veröffentlicht regelmäßig Berichte über die Fortschritte der Beitrittskandidaten. 1999 wurde der Kreis der von der Kommission ,,empfohlenen'' Staaten um Litauen, Lettland, Malta, der Slowakischen Republik und - vorbehaltlich einiger Einschränkungen - Rumänien und Bulgarien erweitert.
Beitrittsverhandlungen
Die EU verhandelt mit zwölf Ländern vor allem Mittel- und Osteuropas über den Beitritt. Noch ist nicht entschieden, welche Länder bei der ersten Runde dabei sein werden, denn die Beitrittsländer werden an ihren individuellen Fortschritten bei den Verhandlungen gemessen.

Alle Beitrittsländer, mit denen verhandelt wird sind, mit Ausnahme Zyperns und Maltas, ehemalige sozialistische Planwirtschaften.

In den vergangenen Jahren haben diese Länder ein demokratisches und rechtsstaatliches System aufgebaut und begonnen, marktwirtschaftliche Strukturen einzuführen. Die Beitrittsänder müssen die hohen EU-Standards im Grundsatz mit dem Tag des Beitritts erfüllen. Dies geht nicht ohne Förderungen. Bei der Transformation zu Demokratie und Marktwirtschaft und bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Regelwerkes (Acquis communautaire) werden die Beitrittsländer deshalb durch die EU beraten und finanziell unterstützt. Sogenannte Heranführungshilfen für die Mittel- und Osteuropäischen Länder stehen von 2000 bis 2006 jährlich in Höhe von 3,12 Mrd. Euro bereit. Sie sind auf die Programme PHARE, ISPA und SAPARD aufgeteilt. (Finanzielle Hilfen für Zypern und Malta sind eigens geregelt. Beide Länder erhalten ca. 95 Mio. Euro für die Jahre 2000-2004.)

Phare
Das Phareprogramm hat ein jähtrliches Budget von 1.560 Mio. EUR. Damit werden Maßnahmen finanziert für den institutionellen Auf- und Ausbau in allen Sektoren und für alle Arten von Investitionen in den Bereichen, die nicht von den beiuden anderen Instrumenten abgedeckt werden. Ferner sind regionale Entwiclungsprogramme enthalten.
ISPA
Das Ispa-Programm mit einem jährlichen Budget von 1.040 Mio. EUR ist für die großen Infrastrukturprojekte in den Bereichen Umwelt und Verkehr zuständig.
SAPARD
Mit diesem Programm werden Entwicklungen in der Landwirtschaft und allgemein die ländliche Entwicklung finanziert (Budgt jährlich 520 Mio. EUR).

Das Verfahren

Stand der Verfahren Oktober 2001

Im Frühjahr 2000 hatten die Verhandlungen mit allen 12 Staaten begonnen. Die EU hat für die Aufnahme der einzelnen Staaten ein kompliziertes Verfaren aufgestellt, das aus einer Mischung Dialog, Überprüfung und Unterstützung besteht. Zunächst wurde der gemeinsame Besitzstand der EU (Acquis Communautaire) analysiert und hieraus ein Katalog mit 31 Bereichen (sogenannten ,,Kapitel'') gebildet. Inall diesen Bereichen müssen die Beitrittskandiaten theoretisch am Tag des Beitritts den EU-Standard aufweisen:

  1. Freier Güterverkehr
  2. Freier Presonenverkehr
  3. Freier Dienstleistungsverkehr
  4. Freier Kapitalverkehr
  5. Unternehmensrecht
  6. Wettbewerbsrecht- und politik
  7. Landwirtschaft
  8. Fischerei
  9. Verkehrspolitik
  10. Steuern
  11. Wirtschafts- und Währungsunion
  12. Statistik
  13. Sozialpolitik und Beschäftigung
  14. Energie
  15. Industriepolitik
  16. Kleine und mittlere Unternehmen
  17. Wissenschaft und Forcshung
  18. Aus- und Weiterbildung
  19. Telekommunikation und Informationstechnologien
  20. Kultur und audiovisuelle Medien
  21. Regional- und Strukturpolitik
  22. Umwelt
  23. Verbraucherpolitik und gsundheitsschutz
  24. Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres
  25. Zollunion
  26. Außenbeziehungen
  27. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
  28. Finanzkontrolle
  29. Finanz- und Haushaltsregelungen
  30. Institutionen
  31. Sonstiges

Vor Beginn der Verhandlungen mit den Staaten hat die Kommission für jedes Land und für jedes Kapitel eine Bewertung der rechtlichen, wirtschaftlichen und administrativen Verhältnisse der Beitrittsländer im Vergleich zur EU vorgenommen (das sog. "Screening"). Auf dieser Grundlage werden dann Verhandlungen über das Erreichen der von der EU vorgegebenen Ziele mit den Staaten begonnen. Dabei wird wie folgt vorgegangen. Es werden auf der Grundlage des Screenings einzelne Kapitel ,,geöffnet'' und überprüft, wie weit ein Land bei der Umsetzung des Acquis Communautaire fortgeschritten ist.

Die Ergebnisse werden kapitelweise auf Beitrittskonferenzen von den EU-Außenministern verabschiedet. Sofern von beiden Seiten kein weiterer Verhandlungsbedarf besteht, werden diese Kapitel vorläufig abgeschlossen. Andernfalls wird beschlossen, auf sie später zurückzukommen, weil Anträge auf Übergangsregelungen vorliegen, deren Notwendigkeit und Angemessenheit erst in einer späteren Verhandlungsphase bewertet werden kann oder weil zusätzlicher Informationsbedarf der EU besteht. So konnten etwa die Kapitel 12, 16-18 und 27 inzwischen mit allen 12 Staaten geschlossen werden. Andere Kapitel wie etwa Finanz- und Haushaltsregelungen oder Umweltschutz konnten bis Juni 2001 noch mit keinem Staat geschlossen werden.

Infolge des Acquis Communautaire kann nur über Ausnahmen und Übergangsregelungen verhandelt, die von den Beitrittsländern oder der EU für einen begrenzten Zeitraum gefordert werden können, um durch den Beitritt eventuell entstehende Härten abzufedern. Die EU ist jedoch bemüht, die Zahl solcher Übergangsregelungen möglichst klein zu halten, um das Funktionieren des Binnenmarktes und der in der EU ,,vergemeinschafteten'' Politikbereiche zu gewährleisten.

Polen, Ungarn, der Tschechischen Republik, Estland, Slowenien und Zypern

Die Verhandlungen mit der ehemaligen ,,Luxemburg-Gruppe'' wurden von den Außenministern auf Beitrittskonferenzen am 10. November 1998 eröffnet. Luxemburger Gruppe, weil in Luxemburg (31. März 1998) beschlossen wurde, Beitittsverhandlungen mit diesen Staaten zu führen. Bisher wurden Verhandlungen bei insgesamt 29 von 31 Kapiteln aufgenommen, offen sind nur noch die beiden Kapitel ,,Institutionen'' und ,,Sonstiges'', die erst am Ende der Verhandlungen auf die Tagesordnung kommen. Das letzte substantielle Kapitel (Landwirtschaft) wurde von den Außenministern am 14. Juni 2000 eröffnet. Insgesamt sind pro Land zwischen 16 und 22 Kapitel vorläufig abgeschlossen.


Stand der Verfahren Oktober 2001

Tabelle 7: abgeschlossene Kapitel Juni 2001 Luxemburggruppe
Polen 16
Ungarn 22
Tschechien 19
Estland 19
Slowenien 20
Zypern 22


Die anderen Kapitel wurden wegen Anträgen auf Übergangsfristen durch Beitrittsländer oder wegen zusätzlichem Informationsbedarf der EU zurückgestellt. Nachdem es zunächst darum ging, die leichteren Probleme aus dem Weg zu räumen und die Zahl der offenen Übergangsregelungen zu reduzieren und einfachere Übergangsregelungen zu gewähren, ist die EU inzwischen dazu übergegangen, die Gewährung auch weiterreichender Übergangsfristen zu verhandeln.

Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien, Slowakei

Am 15. Februar 2000 wurden die Verhandlungen mit der sogenannten "Helsinki-Gruppe" von den EU-Außenministern formell begonnen. Von den zahlreichen eröffneten Kapiteln konnten bereits je nach Land zwischen sechs und 17 Kapiteln von den Außenministern vorläufig abgeschlossen werden. Vor allem die baltischen Ländern, die Slowakei und Malta holen damit zunehmend zu den Ländern der ehemaligen Luxemburg-Gruppe auf.


Stand der Verfahren Oktober 2001

Tabelle 8: Abgeschlossene Kapitel Juni 2001 Helsinkigruppe
Bulgarien 10
Lettland 15
Litauen 17
Malta 16
Rumänien 6
Slowakische Republik 17


 
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