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Das Rechtsprechungssystem der Europäischen Union

Die Regierungskonferenz hat das Rechtsprechungssystem der Europäischen Union umfassend reformiert. Die Reformen zielen darauf ab, eine Lösung für die überlastung, mit der sich der Gerichtshof konfrontiert sieht, zu finden, da sich als Konsequenz dieser überlastung lange Wartezeiten für den Erhalt eines Urteils ergeben, was sich wiederum negativ auf die Arbeit der EU auswirkt und unbefriedigend für die betroffenen Parteien ist.

Die wesentlichen Bestimmungen über das Gericht erster Instanz, insbesondere seine Zuständigkeiten, sind künftig im Vertrag festgelegt. Außerdem sieht der Vertrag die Möglichkeit vor, gerichtliche Kammern einzurichten, die Entscheidungen im ersten Rechtszug treffen können.

Mit dem Vertrag wurde mehr Flexibilität im Hinblick auf die künftige Anpassung des Rechtsprechungssystems eingeführt, indem einige Fragen in der Satzung des Gerichtshofs geregelt werden; diese Satzung kann künftig vom Rat einstimmig auf Antrag des Gerichtshofs oder auf Antrag der Kommission geändert werden. Bei der Genehmigung der Verfahrensordnungen des Gerichtshofs und des Gerichts erster Instanz wurde die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit eingeführt.


Unterabschnitte



© Europäische Kommission
Last modified: 2003-03-01

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