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Zusammensetzung

Wie bisher besteht der Gerichtshof aus einem Richter je Mitgliedstaat. Es wurden allerdings Maßnahmen getroffen, um die Effizienz und Kohärenz der Rechtsprechung aufrechtzuerhalten. Die ,,große Kammer``, die mit elf Richtern besetzt ist (darunter der Präsident des Gerichtshofs und die Präsidenten der Kammern mit fünf Richtern), wird sich im allgemeinen mit Rechtssachen befassen, die heute in der Vollsitzung behandelt werden. Die Präsidenten der Kammern mit fünf Richtern werden für drei Jahre gewählt. Einmalige Wiederwahl ist zulässig.

Das Gericht erster Instanz besteht aus mindestens einem Richter je Mitgliedstaat (die Zahl ist in der Satzung festgelegt; zurzeit sieht sie fünfzehn Richter vor). Wie früher kann die Zahl der Richter des Gerichts erster Instanz (die bisher im Beschluss zur Errichtung des Gerichts erster Instanz festgeschrieben war) geändert werden.


© Europäische Kommission
Last modified: 2003-03-01

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