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Europäische Zentralbank und Europäische Investitionsbank

Mit dem Vertrag von Nizza wird die Zusammensetzung des Rates der Gouverneure der EZB (der sich aus den Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken zusammensetzt) nicht geändert, es wird aber die Möglichkeit geschaffen, die den Entscheidungsverfahren zugrunde liegenden Regeln zu ändern (zurzeit werden Beschlüsse im allgemeinen mit einfacher Mehrheit der Mitglieder getroffen, wobei jedes Mitglied über eine Stimme verfügt - Artikel 10 der Satzung der EZB). Für diese Änderung ist ein einstimmiger Beschluss des Europäischen Rates erforderlich, der dann von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss. Die Regierungskonferenz erklärte, sie rechne damit, dass so rasch wie möglich eine Empfehlung über die Änderung der Abstimmungsregeln vorgelegt werde.

Für die EIB sieht der Vertrag von Nizza die Möglichkeit vor, dass der Rat die Zusammensetzung des Verwaltungsrates und die der Entscheidungsfindung zugrunde liegenden Regeln einstimmig ändern kann.


© Europäische Kommission
Last modified: 2003-03-01

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