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Wirtschafts- und Sozialausschuss und Ausschuss der Regionen

Die Regierungskonferenz hat die Zahl der Sitze und die Sitzverteilung nach Mitgliedstaaten im WSA und im AdR nicht geändert. Der Vertrag sieht vor, dass künftig die Zahl der Mitglieder dieser Ausschüsse 350 nicht überschreiten darf (Artikel 258 und 263 EGV), doch wird diese Obergrenze mit den für die neuen Mitgliedstaaten vorgesehenen Sitzen nicht erreicht.

Die Qualifikation der Mitglieder des WSA wurde geändert: Er besteht aus ,,Vertretern der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der organisierten Bürgergesellschaft`` (Artikel 257 EGV). Für den AdR sieht der Vertrag vor, dass seine Mitglieder entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind.


© Europäische Kommission
Last modified: 2003-03-01

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