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Sicherheit und Verteidigung

Der Europäische Rat in Nizza hat den Bericht des Vorsitzes zur europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik gebilligt, in dem vor allem die Entwicklung des militärischen Potenzials der EU, die Schaffung ständiger politischer und militärischer Strukturen und die übernahme der Krisenmanagementaufgaben der WEU durch die EU vorgesehen sind.

Auch wenn dies keine Vorbedingung für eine rasche Realisierung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf der Grundlage der derzeitigen Vertragsbestimmungen darstellte, so wurde mit dem Vertrag von Nizza doch Artikel 17 EUV geändert, indem die Bestimmungen gestrichen wurden, die die Beziehungen zwischen EU und WEU regelten.

Außerdem kann das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (,,PSK``, neue Bezeichnung des im Vertrag genannten Politischen Komitees) vom Rat ermächtigt werden, für den Zweck und die Dauer einer Krisenbewältigungsoperation sachdienliche Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Operation zu fassen.


© Europäische Kommission
Last modified: 2003-03-01

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