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Die Regierungskonferenz hat eine dem Vertrag von Nizza als Anlage hinzugefügte Erklärung
über die interinstitutionellen Vereinbarungen angenommen. In dieser Erklärung wird daran
erinnert, dass die Beziehungen zwischen den EU-Organen der Verpflichtung zur loyalen
Zusammenarbeit unterliegen und dass das Parlament, der Rat und die Kommission
interinstitutionelle Vereinbarungen schließen können, wenn es sich als notwendig erweist, die
Anwendung der Bestimmungen des Vertrags zu erleichtern. Diese Vereinbarungen dürfen die
Vertragsbestimmungen weder ändern noch ergänzen und dürfen nur mit Zustimmung dieser drei
Organe geschlossen werden.
© Europäische Kommission
Last modified: 2003-03-01
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