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Interinstitutionelle Vereinbarungen

Die Regierungskonferenz hat eine dem Vertrag von Nizza als Anlage hinzugefügte Erklärung über die interinstitutionellen Vereinbarungen angenommen. In dieser Erklärung wird daran erinnert, dass die Beziehungen zwischen den EU-Organen der Verpflichtung zur loyalen Zusammenarbeit unterliegen und dass das Parlament, der Rat und die Kommission interinstitutionelle Vereinbarungen schließen können, wenn es sich als notwendig erweist, die Anwendung der Bestimmungen des Vertrags zu erleichtern. Diese Vereinbarungen dürfen die Vertragsbestimmungen weder ändern noch ergänzen und dürfen nur mit Zustimmung dieser drei Organe geschlossen werden.


© Europäische Kommission
Last modified: 2003-03-01

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