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Der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl läuft am
23. Juli 2002 aus. Auf Ersuchen des Rates legte die Kommission im September 2000 den
Entwurf einer Entscheidung über den Übergang des Vermögens der EGKS auf die Europäische
Gemeinschaft und über die Verwendung des Vermögens für die Forschung im Kohle- und Stahlsektor
vor. Aus Gründen der Rechtssicherheit zog man es vor, diese Angelegenheit durch ein Protokoll
als Anlage zum Vertrag von Nizza zu regeln.
© Europäische Kommission
Last modified: 2003-03-01
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