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Finanzielle Folgen des Ablaufs der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags

Der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl läuft am 23. Juli 2002 aus. Auf Ersuchen des Rates legte die Kommission im September 2000 den Entwurf einer Entscheidung über den Übergang des Vermögens der EGKS auf die Europäische Gemeinschaft und über die Verwendung des Vermögens für die Forschung im Kohle- und Stahlsektor vor. Aus Gründen der Rechtssicherheit zog man es vor, diese Angelegenheit durch ein Protokoll als Anlage zum Vertrag von Nizza zu regeln.


© Europäische Kommission
Last modified: 2003-03-01

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