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ZusammensetzungDie Regierungskonferenz nahm eine Neuverteilung der Sitze im Europäischen Parlament im Hinblick auf eine Europäische Union mit 27 Mitgliedern vor , die ab den nächsten Europäischen Wahlen im Jahr 2004 gilt. Die Höchstzahl der europäischen Abgeordneten (zurzeit 700) wird auf 732 erhöht. Die Zahl der den derzeitigen Mitgliedstaaten zustehenden Sitze wurde um 91 verringert (von derzeit 626 auf 535 Sitze). Nur Deutschland und Luxemburg behalten die gleiche Abgeordnetenzahl wie bisher. Allerdings gilt diese Verringerung vollständig erst für die im Jahr 2009 gewählte Versammlung. Da die Europäische Union im Jahr 2004 höchstwahrscheinlich noch nicht 27 Mitgliedstaaten umfassen wird, wurde beschlossen, für die europäischen Wahlen von 2004 die Zahl der zu wählenden Abgeordneten (in den derzeitigen Mitgliedstaaten und in den neuen Mitgliedstaaten, deren Beitrittsvertrag spätestens bis zum 1. Januar 2004 unterzeichnet werden muss) anteilig bis zu einer Gesamtzahl von 732 zu erhöhen (wobei allerdings die Zahl der in jedem Mitgliedstaat zu wählenden Abgeordneten in keinem Fall über der derzeitigen Zahl liegen darf). Auf der Basis von Nizza wurde die folgende Tabelle für 25 Mitgliedstaaten zur Aufnahme in
den Beitrittsvertrag beschlossen.
Da davon auszugehen ist, dass die neuen Mitgliedstaaten im Laufe der Wahlperiode 2004-2009 der EU beitreten werden - und dass folglich in diesen Staaten zusätzliche europäische Abgeordnete gewählt werden -, ist vorgesehen, dass die Höchstzahl von 732 Sitzen im Europäischen Parlament vorübergehend überschritten werden darf, um die Abgeordneten derjenigen Staaten aufzunehmen, die den Beitrittsvertrag nach den europäischen Wahlen von 2004 unterzeichnen. © Europäische KommissionLast modified: 2003-03-01 |
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