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Gesamtentwicklung

In den Berichten für das Jahr 2000 kam die Kommission zu dem Schluss, dass alle Bewerberländer, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden, die politischen Kriterien erfüllen und dass sich die Lage hinsichtlich der Stärkung der demokratischen Einrichtungen, der Rechtsstaatlichkeit und des Schutzes der Menschenrechte seit dem Vorjahr gebessert hat. Die Kommission wies allerdings auf die Notwendigkeit hin, die Reform bzw. die Stärkung der Justiz zu beschleunigen und Lösungen für das Problem der Korruption anzugehen. Ferner forderte die Kommission durchgreifende Maßnahmen zur Bekämpfung des zunehmenden Menschenhandels mit Frauen und Kindern und betonte die Notwendigkeit dauerhafter Anstrengungen zur Verbesserung der Situation der Roma. Die Kommission ersuchte die Türkei dringend, die notwendigen Beschlüsse zu fassen, um die Vorhaben zum Schutz der Menschenrechte in konkrete Maßnahmen umzusetzen.

Seit den letzten Regelmäßigen Berichten haben die Bewerberländer ihre demokratischen Regierungssysteme weiter gefestigt. In Bulgarien, Zypern, der Tschechischen Republik, Estland, Lettland, Malta, Polen und Rumänien fanden Wahlen auf nationaler oder kommunaler Ebene statt. Diese Wahlen waren frei und fair.

Es wurden erhebliche weitere Anstrengungen unternommen, um Unabhängigkeit, Transparenz, Rechenschaftslegung und Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu gewährleisten. In mehreren Ländern wurde der Rechtsrahmen für den öffentlichen Dienst konsolidiert, während Aus- und Fortbildung der Beamten sowie die Modernisierung des öffentlichen Dienstes vorangetrieben wurden. Diese Anstrengungen müssen fortgesetzt werden.

Weitere Fortschritte wurden bei der Reform und Festigung des Justizsystems erzielt, das eine wesentliche Rolle bei der Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit und der wirksamen Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes spielt. Mehrere Staaten haben Fortschritte bei der Verabschiedung grundlegender Rechtsvorschriften gemacht, wodurch die Humanressourcen gestärkt und die Arbeitsbedingungen verbessert wurden. Die Anstrengungen auf diesem Gebiet müssen noch intensiviert werden, wobei besonderes Augenmerk auf die Gewährleistung einer unabhängigen Justiz zu richten ist.

Die Berichte des Vorjahres stellten die Korruption als ernstes Problem heraus, das ,,durch die niedrigen Gehälter im Staatssektor und die weitverbreiteten bürokratischen Kontrollen in der Wirtschaft verschärft" wird. Diese Einschätzung gilt im Wesentlichen nach wie vor, wenngleich einige positive Entwicklungen zu verzeichnen sind. In den meisten Staaten wurden die Organe zur Bekämpfung der Korruption gestärkt, und in der Gesetzgebung wurden z. B. im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe und des Zugangs der Öffentlichkeit zu Informationen Fortschritte erzielt. Auch die in einigen Ländern zu beobachtenden ermutigenden Entwicklungen bei der Reform der öffentlichen Verwaltung tragen zur Bekämpfung der Korruption bei. Trotz dieser Anstrengungen bleiben Korruption, Betrugsdelikte und Wirtschaftskriminalität in den meisten Bewerberländern weit verbreitet und führen zu einem Vertrauensverlust bei den Bürgern und zur Diskreditierung der Reformen. Dieses Problem muss mit anhaltenden und durchgreifenden Maßnahmen angegangen werden.

In den vorangegangenen Jahren hat die Kommission auf das Problem der Waisenhäuser in Rumänien hingewiesen. Die rumänischen Behörden haben eine Reihe von Rechts- und Verwaltungsvorkehrungen getroffen und finanzielle Anstrengungen mit Unterstützung von PHARE unternommen. Diese Maßnahmen müssen fortgesetzt werden, um die Lebensbedingungen der betroffenen Kinder und Familien spürbar und dauerhaft zu verbessern, Missbrauch zu verhindern und Lösungen für das Problem der Straßenkinder zu erarbeiten.

Die im letztjährigen Bericht festgestellte besorgniserregende Entwicklung des Frauen- und Kinderhandels hat sich in diesem Jahr leider fortgesetzt. Mehrere Bewerberländer sind weiterhin Herkunfts-, Transit- und Bestimmungsländer, und eine Lösung des Problems ist nicht absehbar. Dieser Entwicklung muss mit wirksamen Maßnahmen und unter angemessener Achtung der Rechte der Opfer entgegengetreten werden.

In einigen Staaten sind leichte Verbesserungen bezüglich der Probleme im Zusammenhang mit der Untersuchungshaft zu verzeichnen, die vorwiegend in der übermäßig langen Inhaftierung, mangelnden Möglichkeiten zur Konsultation eines Rechtsanwalts und in einzelnen Fällen von Misshandlung bestehen. Diese Probleme müssen angegangen werden.

In Bezug auf die Gleichbehandlung von Mann und Frau wurden sowohl in der Gesetzgebung als auch im Hinblick auf den institutionellen Rahmen in mehreren Staaten weitere Fortschritte erreicht. Allerdings sind weitere Anstrengungen zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Gleichbehandlung von Frauen erforderlich. Die in einigen Ländern unternommenen Schritte zur Unterstützung von Gewaltopfern sind begrüßenswert und sollten durch geeignete Präventionsmaßnahmen flankiert werden.

Beim Minderheitenschutz ist eine Reihe ermutigender Entwicklungen zu beobachten. Estland und Lettland haben weitere Fortschritte bei der Integration ausländischer Staatsbürger erzielt und arbeiten weiter an der Umsetzung der OSZE-Empfehlungen in Bezug auf die Staatsbürgerschaft und die Einbürgerung. In beiden Staaten muss angemessene Sorgfalt darauf verwendet werden zu gewährleisten, dass sprachenpolitische Rechtsvorschriften unter Einhaltung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des gerechtfertigten öffentlichen Interesses umgesetzt werden. In mehreren Ländern wurden weitere Schritte unternommen, um den rechtlichen und institutionellen Rahmen des Minderheitenschutzes zu festigen. In Bulgarien, der Slowakei und Rumänien spielen Minderheiten eine wichtige Rolle im nationalen politischen Leben.

In allen Staaten mit größeren Romagemeinden bestehen inzwischen nationale Aktionspläne zur Bekämpfung der immer noch weit verbreiteten Diskriminierung und zur Verbesserung der nach wie vor sehr schwierigen Lebensbedingungen. Diese nationalen Aktionspläne werden bereits größtenteils umgesetzt, und in einigen Staaten wurden die dafür verfügbaren Haushaltsmittel aufgestockt. Zur Unterstützung dieser Aktionen werden weiterhin Mittel aus dem PHARE-Programm bereitgestellt. Es sind weitere Anstrengungen notwendig, um die nachhaltige Umsetzung der einzelnen Programme in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Roma und die Bereitstellung angemessener Haushaltsmittel in allen Staaten sicherzustellen.

In ihrem Bericht für das Jahr 2000 kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen noch nicht erfüllt. Trotz einer Reihe positiver Entwicklungen gilt diese Feststellung nach wie vor, so dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen.

Das Nationale Programm der Türkei für die Übernahme des Besitzstandes bildete den Hintergrund für ein bedeutendes Verfassungsreformpaket, das sich auf die Arbeit der Vergleichskommission des Parlaments stützte. Dieses Paket wurde in Rekordzeit am 3. Oktober 2001 mit überwältigender Mehrheit angenommen, worin sich die Entschlossenheit des Parlaments zeigt, die Türkei an europäische Normen anzunähern. Dies ist ein wichtiger Schritt zur besseren Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und zur Einschränkung der Todesstrafe. Die Gesetzesänderungen haben insbesondere die Möglichkeiten der Einschränkung von Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit begrenzt. Nun steht die wirksame Umsetzung dieser bedeutenden Änderungen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Entsprechende Rechtsvorschriften werden derzeit erarbeitet.

Trotz dieser Veränderungen unterliegt die Ausübung der Grundfreiheiten weiterhin Beschränkungen. In welchem Umfang die Menschen in der Türkei tatsächlich eine Verbesserung bei der Wahrnehmung von Grundfreiheiten erfahren, hängt von der Auslegung der Verfassungsänderungen, den einzelnen Rechtsvorschriften zu deren Umsetzung und der praktischen Anwendung des Rechts durch die Behörden ab. Die Kommission fordert die Türkei nachdrücklich auf, nicht nur in den Verfassungsbestimmungen und den Gesetzen zum Schutz der Menschenrechte, sondern vor allem bezüglich der aktuellen Menschenrechtslage deutliche Verbesserungen herbeizuführen. Dazu müssen viele bestehende Strukturen und Methoden reformiert werden. Die Kommission begrüßt die Fortsetzung des Moratoriums für die Todesstrafe und deren Einschränkung durch die Verfassungsreform, erinnert jedoch daran, dass nur Abschaffung der Todesstrafe die Türkei mit den Grundsätzen der Europäischen Union in Einklang bringen kann. Die Kommission ersucht die Türkei dringend sicherzustellen, dass besonderes Augenmerk auf eine deutliche Verbesserung der Situation im Südosten des Landes gerichtet wird.


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