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SchlussfolgerungenDie politischen Kriterien von Kopenhagen werden von allen Bewerberländern mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden, erfüllt. Die Türkei erfüllt diese Kriterien noch nicht. Die Vorgaben der politischen Kriterien von Kopenhagen und die regelmäßige Bewertung ihrer Erfüllung durch die Kommission waren weiterhin für alle Bewerberländer wichtige Anreize. Seit den Stellungnahmen von 1997 und den darauf folgenden Regelmäßigen Berichten waren die Gesamtfortschritte bei Konsolidierung und Ausbau von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte und den Minderheitenschutz beträchtlich. Aufbauend auf diesen Fortschritten waren die Entwicklungen im vergangenen Jahr erneut allgemein positiv, und die Gesamtbilanz in Bezug auf die Festigung demokratischer Institutionen, die Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte hat sich weiter verbessert. Die Anstrengungen zur Reform bzw. Stärkung der Justiz tragen zwar erste Früchte, sollten jedoch beschleunigt und intensiviert werden, insbesondere um die wirksame Umsetzung des Besitzstandes zu gewährleisten. Die Korruption muss noch entschiedener bekämpft werden. In diesem Bereich sind spürbare Verbesserungen notwendig, um den Bedenken der Öffentlichkeit entgegenzuwirken und zu einem transparenten Umfeld für die Wirtschaft beizutragen. Die weiterhin in mehreren Ländern bestehenden Probleme in Bezug auf die Untersuchungshaft müssen angegangen werden. Der Frauen- und Kinderhandel, bei dem einige Bewerberländer Herkunfts-, Transit- und Bestimmungsländer sind, gibt weiterhin Anlass zur Sorge und erfordert durchgreifende Maßnahmen. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Gleichbehandlung von Mann und Frau zu gewährleisten und Diskriminierung zu verhindern. Daneben ist es sehr wichtig, die Anstrengungen zur Verbesserung der Situation der Roma fortzusetzen. Die Türkei sollte die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass die bedeutenden Verfassungsänderungen der jüngsten Zeit in konkrete Fortschritte bei der Menschenrechtslage umgesetzt werden. Anhang A enthält die Schlussfolgerungen der Regelmäßigen Berichte, Anhang D die Aufstellung der von den Bewerberländern ratifizierten Menschenrechtsübereinkommen.
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