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SchlussfolgerungenDie Fortschritte jedes einzelnen Landes wurden anhand der zwei Teilkriterien des wirtschaftlichen Kriteriums von Kopenhagen bewertet - dem Bestehen einer funktionsfähigen Marktwirtschaft und der Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Diese Kriterien wurden in der Mitteilung der Kommission über die Agenda 2000 definiert. Voraussetzung für das Bestehen einer funktionierenden Marktwirtschaft ist, dass Preise und Außenhandel liberalisiert sind und ein durchsetzbares Rechtssystem vorhanden ist, das auch die Eigentumsrechte regelt. Gesamtwirtschaftliche Stabilität und ein breiter Konsens über wirtschaftliche Strategien verbessern die Leistungsfähigkeit einer Marktwirtschaft, ebenso wie ein gut entwickelter Finanzsektor und das Fehlen größerer Hemmnisse für den Marktzutritt und -austritt. Das zweite Kriterium ,,Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten") ist erfüllt, wenn eine funktionsfähige Marktwirtschaft besteht und ein stabiler gesamtwirtschaftlicher Rahmen vorhanden ist, der es den Wirtschaftsteilnehmern ermöglicht, ihre Entscheidungen in einem Klima der Berechenbarkeit zu treffen. Es setzt ferner ausreichendes Human- und Sachkapital voraus, einschließlich einer angemessenen Infrastruktur. Staatliche Unternehmen müssen umstrukturiert werden, und alle Unternehmen müssen Investitionen zur Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit tätigen. Die Unternehmen werden um so anpassungsfähiger sein, je leichter sie Zugang zur Fremdfinanzierung haben und je erfolgreicher sie in Bezug auf Umstrukturierung und Innovation sind. Insgesamt kann man sagen, dass eine Volkswirtschaft die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen um so besser erfüllen kann, je stärker sie bereits vor dem Beitritt in die Wirtschaft der Europäischen Union integriert ist. Umfang und Produktpalette des Außenhandels mit den EU-Mitgliedstaaten zeigen dies. Diese beiden Kriterien zusammengenommen, kann sowohl von Zypern als auch von Malta gesagt werden, dass beide funktionierende Marktwirtschaften sind und in der Lage sein dürften, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten. Die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei und Slowenien sind funktionierende Marktwirtschaften. Zwischen diesen Ländern bestehen zwar wesentliche wirtschaftliche Unterschiede, doch sollten sie - sofern sie eine Reihe von Maßnahmen, die für jedes einzelne Land im jeweiligen Regelmäßigen Bericht aufgeführt sind, fortsetzen beziehungsweise verstärken, - in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union in naher Zukunft standzuhalten. Bulgarien ist nahe dabei, eine funktionierende Marktwirtschaft zu werden. Sofern es die Reformen weiterführt und seine Anstrengungen intensiviert, noch bestehende Schwierigkeiten zu beseitigen, sollte es dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union mittelfristig standhalten können. Rumänien erfüllt noch keines der Kriterien, hat jedoch erstmals entscheidende Fortschritte im Hinblick auf dieses Ziel gemacht. Die Türkei konnte, insbesondere aufgrund der jüngsten Krisen, keine weiteren Fortschritte im Hinblick auf eine funktionierende Marktwirtschaft erzielen. Große Teile ihrer Wirtschaft stellen sich allerdings bereits jetzt im Rahmen der Zollunion mit der EG dem Wettbewerb auf dem EU-Markt. Anhang A enthält die ausführlichen Schlussfolgerungen aller Regelmäßigen Berichte in Bezug auf die Erfüllung der einzelnen Teilkriterien, Anhang B die wichtigsten statistischen Indikatoren. |
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