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Übernahme, Anwendung und Durchsetzung des Besitzstands

Die Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen zu können, setzt die Übernahme, Anwendung und Durchsetzung des Besitzstands voraus. Der Europäische Rat hat immer wieder betont, welche Bedeutung er der Anwendung und Durchsetzung des Besitzstands durch die Bewerberländer beimisst. Auf seiner Tagung in Madrid 1995 unterstrich er, dass die Verwaltungsstrukturen in den Kadidatenländern angepasst werden müssen, um die Voraussetzungen für eine schrittweise und harmonische Integration dieser Länder zu schaffen. Im Jahr 2000 wies der Europäische Rat auf seiner Tagung in Feira darauf hin, dass ``Fortschritte in den Verhandlungen auch davon abhängen, dass die beitrittswilligen Staaten den Besitzstand in ihr innerstaatliches Recht übernehmen und dass sie insbesondere in der Lage sind, ihn wirksam umzusetzen und anzuwenden''; dazu müssen sie Anstrengungen zum Auf- und Ausbau ihrer Verwaltungs- und Justizstrukturen unternehmen. Im Juni 2001 unterstrich der Europäische Rat in Göteborg erneut, dass die Bewerberländer kontinuierliche Fortschritte bei der Übernahme, der Anwendung und der Durchsetzung des Besitzstands erzielen und besonderes Augenmerk auf die Schaffung angemessener Verwaltungsstrukturen, die Reform des Rechtssystems und des öffentlichen Dienstes richten müssen.

Übernahme, Anwendung und Durchsetzung des Besitzstands sind jedoch nicht nur Aufgabe der Regierungen und Verwaltungen, sondern auch der Organisationen der Wirtschaft, der regionalen und kommunalen Einrichtungen und der Berufsverbände. Das Europäische Parlament, der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen haben die stärkere Einbeziehung der Zivilgesellschaft in diesen Prozess gefordert. Die Behörden in den Bewerberländern müssen den Dialog mit den Vertretern repräsentativer Organisationen verbessern, um ihnen den Besitzstand näher zu bringen und seine landesweite Übernahme und Anwendung zu erleichtern.



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