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Die Sektoren im Überblick und Schlussfolgerungen

Insgesamt lassen die Regelmäßigen Berichte auch in diesem Jahr erkennen, dass die meisten Bewerberländer in den meisten Bereichen bedeutende Fortschritte bei der Umsetzung des Besitzstands in einzelstaatliche Rechtsvorschriften erzielt haben. In einigen Bereichen wie Verkehr 1 , Telekommunikation, Energie sowie Justiz und Inneres wurden bereits wichtige Teile des neuen Gemeinschaftsrechts übernommen oder werden entsprechende Rechtsvorschriften in Kürze verabschiedet, die in den meisten Fällen auf vorhergehendem Gemeinschaftsrecht aufbauen.

Einige Länder haben noch immer Schwierigkeiten bei der Umsetzung einzelner Teile des Besitzstands. Hauptaugenmerk muss jetzt jedoch, ungeachtet der im vergangenen Jahr zu verzeichnenden Fortschritte, auf den Aufbau angemessener Verwaltungs- strukturen und von Verwaltungskapazitäten für die Anwendung des Besitzstands gerichtet werden.

Für die meisten oder alle Bewerberländer zeigen die Regelmäßigen Berichte und die vorgeschlagenen aktualisierten Beitrittspartnerschaften folgenden Handlungsbedarf auf:

  • im Bereich des Binnenmarktes müssen die horizontalen Verwaltungsinfrastrukturen für Normung, Akkreditierung, Zertifizierung, Konformitätsprüfung, Marktaufsicht, gegenseitige Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen, die Aufsicht des Finanzdienstleistungssektors und die nachdrücklichere Durchsetzung der Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum geschaffen oder ausgebaut werden;
  • im Bereich des Wettbewerbs müssen die Durchsetzungskapazitäten für Vorschriften über staatliche Beihilfen und für das Kartellrecht auf- beziehungsweise ausgebaut werden;
  • in den Bereichen Verkehr und Energie müssen geeignete Regulierungsinstanzen (auch im Hinblick auf den neuen Besitzstand) und Kontrolleinrichtungen ausgebaut 1 oder erst geschaffen werden, um insbesondere die Sicherheit im Straßen- und im Seeverkehr zu gewährleisten;
  • in den Bereichen Telekommunikation und Kultur und audiovisuelle Medien müssen unabhängige Regulierungsstrukturen auf- beziehungsweise ausgebaut werden, im Bereich der Telekommunikation vor allem im Hinblick auf den kommenden neuen Besitzstand;
  • im Bereich der Umwelt muss die Verwaltungs-, Überwachungs- und Durch- setzungskapazität ausgebaut werden, insbesondere in Bezug auf Abfall, Wasser und Chemikalien;
  • im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung müssen vor allem die Durchsetzung der Vorschriften in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet und die Arbeitsaufsichtsbehörden ausgebaut werden;
  • im Bereich Justiz und Inneres muss vor allem das Justizsystem gestärkt werden; darüber hinaus müssen die Grenzüberwachung - mit größter Dringlichkeit an den künftigen Außengrenzen der EU - ausgebaut, die Beteiligung am Schengener Informationssystem vorbereitet und die Zusammenarbeit aller an der Bekämpfung der organisierten Kriminalität Beteiligten verbessert werden;
  • im Bereich Zoll und Steuern müssen IT-Systeme, die den Austausch elektronischer Daten mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten ermöglichen, aufgebaut und die Kapazität der Zoll- und Steuerverwaltung bei der Durchsetzung und Kontrolle gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften, einschließlich der Kontrollen an den Außengrenzen, ausgebaut werden;
  • im Bereich der Landwirtschaft müssen die in den tiergesundheits- und pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Kontrollen, vor allem zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit, sowie die Kapazitäten für die Anwendung und Durchsetzung der Verwaltungsmechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik ausgebaut werden, insbesondere das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem und die Zahlstelle (für die im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums die jeweilige SAPARD-Agentur als Vorläufer dienen könnte);
  • im Bereich der Strukturpolitik müssen die Verwaltungskapazitäten in den wichtigsten Ministerien gestärkt und angemessene Verwaltungsstrukturen für die Planung, Verwaltung und Kontrolle der Strukturfonds geschaffen werden;
  • im Bereich der Finanzkontrolle müssen die Verwaltungskapazitäten für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und für die Betrugsbekämpfung verstärkt werden.

Einzelne Bewerberländer müssen darüber hinaus noch in einigen anderen Bereichen die Qualität ihrer Verwaltungskapazitäten verbessern. Dies kann für eine Reihe von Ländern in den oben genannten Kapiteln beispielsweise für die Notwendigkeit gelten, unabhängige Kontrollbehörden für Datenschutz zu schaffen oder auszubauen, in anderen Kapiteln für Bereiche wie Fischerei, Statistik oder Wirtschafts- und Währungsunion. Diese Prioritäten sind für jedes Bewerberland im jeweiligen Regelmäßigen Bericht im einzelnen aufgeführt und wurden in die vorgeschlagenen aktualisierten Beitrittspartnerschaften aufgenommen.

In den Regelmäßigen Berichten werden auch die Kapitel ermittelt, bei denen die Verwaltungskapazität keine größeren Probleme bereitet, weil hier entweder für die Anwendung des Besitzstands nur wenig Verwaltungskapazität erforderlich ist oder weil der Stand der Vorbereitung der Länder im Allgemeinen als ausreichend betrachtet werden kann.

Die Schlussfolgerungen der Regelmäßigen Berichte für die einzelnen Länder sind Anhang A zu entnehmen.


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