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Bewerberländer müssen sich für die Teilnahme an den bestehenden Verfahren der multilateralen Überwachung und der Koordinierung der Wirtschaftspolitik, die Teil der Wirtschafts- und Währungsunion sind, vorbereiten. Eines der prioritären Ziele der vorhergehenden Beitrittspartnerschaften im wirtschaftlichen Bereich war die Schaffung eines jährlichen Steuerüberwachungsverfahrens. Es besteht aus zwei Elementen: der steuerlichen Notifizierung und dem wirtschaftlichen Programm im Rahmen der Heranführung (PEP), welche im multilateralen Rahmen mit den Mitgliedstaaten diskutiert werden.
Der Rahmen für Wechselkursstrategien für die Bewerberländer ist geklärt worden. Es wurden drei aufeinanderfolgende Etappen im Übergangsprozess in Richtung Einführung des Euro identifiziert, nämlich die Etappe vor dem Beitritt, die auf den Beitritt folgende Etappe und schließlich die eigentliche Übernahme des Euro. Irgendeine einseitige Übernahme der Einheitswährung in Form von ''Euroisierung`` würde der wirtschaftlichen Vernunft der im EU-Vertrag verankerten EWU zuwiderlaufen - im Vertrag ist die eventuelle Einführung des Euro als Endpunkt eines strukturierten Konvergenzprozesses innerhalb eines multilateralen Rahmens vorgesehen. Deshalb würde eine einseitige ''Euroisierung`` nicht der geeignete Weg sein, die im Vertrag vorgesehenen Etappen für die Einführung des Euro zu umgehen. Was den Europäischen Wechselkursmechanismus (ERM II) betrifft, so wird erwartet, dass die Bewerberländer diesem Mechanismus einige Zeit nach dem Beitritt angehören werden. Der ''ERM II`` könnte den Hauptmerkmalen einer Reihe von Wechselkursregimen Rechnung tragen, vorausgesetzt ihre Verpflichtungen und ihre Ziele sind glaubhaft und entsprechen jenen des ''ERM II``. Die einzigen, schon jetzt erkennbaren Unvereinbarkeiten mit dem ''ERM II`` sind gänzlich flexible Wechselkurse, ''crawling pegs`` und Wechselkursorientierungen an anderen Währungen als dem Euro.
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