Handbuch Osteuropa
 Finanzierungs- und Förderprogramme

NewsletterAktuellesDatenbankBuchauswahlForumSuchen
EU Geschichte
Überblick Nizzavertrag
EG-Vertrag (PDF)
Nizza-Vertrag (PDF) Strategiepapier 2002
Strategiepapier 2001
EU: Export im Binnenmarkt
EU: Freier Warenverkehr
EU: CE-Kennzeichnung
Gerichtszuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen
Zusammenarbeit bei Beweisaufnahmen
KartellverfahrensVO
Kartellrecht
Produkthaftung
NACE Revision 1.1
Statistiken (Handel)
Rechnungslegung
EU Osterweiterung
EU Institutionen
allg. Osteuropa/GUS
Bücher
EU: Export im Binnenmarkt
EU: Fragen zum Beitritt der Türkei
China: Bedeutung für die deutsche Wirtschaft
China in der WTO
EU: Neue Kartellverfahrensverordnung

EWU und der EURO

Bewerberländer müssen sich für die Teilnahme an den bestehenden Verfahren der multilateralen Überwachung und der Koordinierung der Wirtschaftspolitik, die Teil der Wirtschafts- und Währungsunion sind, vorbereiten. Eines der prioritären Ziele der vorhergehenden Beitrittspartnerschaften im wirtschaftlichen Bereich war die Schaffung eines jährlichen Steuerüberwachungsverfahrens. Es besteht aus zwei Elementen: der steuerlichen Notifizierung und dem wirtschaftlichen Programm im Rahmen der Heranführung (PEP), welche im multilateralen Rahmen mit den Mitgliedstaaten diskutiert werden.

Der Rahmen für Wechselkursstrategien für die Bewerberländer ist geklärt worden. Es wurden drei aufeinanderfolgende Etappen im Übergangsprozess in Richtung Einführung des Euro identifiziert, nämlich die Etappe vor dem Beitritt, die auf den Beitritt folgende Etappe und schließlich die eigentliche Übernahme des Euro. Irgendeine einseitige Übernahme der Einheitswährung in Form von ''Euroisierung`` würde der wirtschaftlichen Vernunft der im EU-Vertrag verankerten EWU zuwiderlaufen - im Vertrag ist die eventuelle Einführung des Euro als Endpunkt eines strukturierten Konvergenzprozesses innerhalb eines multilateralen Rahmens vorgesehen. Deshalb würde eine einseitige ''Euroisierung`` nicht der geeignete Weg sein, die im Vertrag vorgesehenen Etappen für die Einführung des Euro zu umgehen. Was den Europäischen Wechselkursmechanismus (ERM II) betrifft, so wird erwartet, dass die Bewerberländer diesem Mechanismus einige Zeit nach dem Beitritt angehören werden. Der ''ERM II`` könnte den Hauptmerkmalen einer Reihe von Wechselkursregimen Rechnung tragen, vorausgesetzt ihre Verpflichtungen und ihre Ziele sind glaubhaft und entsprechen jenen des ''ERM II``. Die einzigen, schon jetzt erkennbaren Unvereinbarkeiten mit dem ''ERM II`` sind gänzlich flexible Wechselkurse, ''crawling pegs`` und Wechselkursorientierungen an anderen Währungen als dem Euro.



Albanien
Armenien
Aserbaidschan
Belarus
Bosnien Herzegowina
Bulgarien
Estland
Georgien
Kasachstan
Kirgisistan
Kroatien
Lettland
Litauen
Mazedonien
Moldau
Polen
Rumänien
Russland
Serbien & Montenegro
Slowakei
Slowenien
Tadschikistan
Tschechien
Turkmenistan
Ukraine
Ungarn
Usbekistan
Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | English Version