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Weitere KapitelDie Kapitel `Institutionen` und `Sonstiges' wurden noch mit keinem der Beitrittländer eröffnet. Dem Fahrplan entsprechend sollte die Union auch zu diesen Kapiteln ihre Positionen in der ersten Jahreshälfte 2002 festlegen. Das Kapitel ,,Institutionen" betrifft die Einbindung neuer Mitgliedstaaten in den institutionellen Rahmen der Union. Wie die Union bei Eröffnung der Beitrittsverhandlungen betonte, bringt die Mitgliedschaft sowohl Rechte als auch Pflichten mit sich. Die Union erwartet von neuen Mitgliedern, dass sie die Verpflichtungen der Mitgliedschaft unter den in den Beitrittsverhandlungen vereinbarten Bedingungen erfüllen. Die neuen Mitglieder werden ihre Rechte in gleicher Weise wie die anderen Mitgliedstaaten durch Beteiligung an den Organen der EU wahrnehmen. Das Kapitel `Institutionen` wurde in den Beitrittsverhandlungen seit jeher nach allen anderen Kapiteln behandelt, die den Besitzstand betreffen. In den derzeitigen Verhandlungen wird das Kapitel `Institutionen' im Wesentlichen auf der Grundlage der Schlussfolgerungen der Regierungskonferenz in Nizza im Dezember 2000 behandelt, insbesondere :
Mit dem Abschluss des neuen Vertrages in Nizza bekräftigte die Union ihren entschlossenen Einsatz für den Erweiterungsprozess. Der Vertrag durchläuft derzeit in den einzelnen Mitgliedstaaten die Ratifizierungsverfahren. Die Kommission stellt fest, dass er von drei Mitgliedstaaten bereits ratifiziert wurde und dass in den meisten anderen Mitgliedstaaten die für die Ratifizierung notwendigen Verfahren zufriedenstellende Fortschritte machen. In Irland richtete die Regierung nach dem Referendum vom Juni 2000 ein nationales Gremium ein, das die Fragen im Zusammenhang mit dem Vertrag klären soll. Die Kommission hofft, dass die Mitgliedstaaten die Ratifizierungsverfahren wie vorgesehen im Laufe des Jahres 2002 abschließen werden. Sie wird in enger Absprache mit der Präsidentschaft und unter Berücksichtigung der Fortschritte bei der Ratifizierung des Vertrags von Nizza einen angemessenen Zeitplan und ein geeignetes Verfahren für das Kapitel ,,Institutionen" erarbeiten. Das letzte Kapitel dieser Verhandlungen ist, wie auch bei vorherigen Beitrittsverhandlungen, das Kapitel `Sonstiges'. Dieses Kapitel bildet einen Rahmen für Fragen, die in den vorhergehenden Kapiteln nicht behandelt wurden - insbesondere für Probleme, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Besitzstand stehen. In den vorhergehenden Beitrittsverhandlungen führten beispielsweise die Diskussionen im Rahmen des Kapitels `Sonstiges' zu einer Reihe von Erklärungen über Transparenz, den Status `bestimmter Territorien' usw., die dann dem Beitrittsvertrag beigefügt wurden. Im Laufe des Jahres 2002 wird deutlich werden, welche Fragen in den laufenden Verhandlungen im Rahmen dieses Kapitels behandelt werden müssen. |
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