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Aktionsplan zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungs- und JustizbehördenDie Mitgliedsstaaten brauchen für die Übernahme und Durchsetzung des Besitzstandes angemessene Justiz- und Verwaltungskapazitäten. Aus diesem Grund hat der Europäische Rat auf mehreren Tagungen darauf bestanden, dass vor dem Beitritt entsprechende Institutionen geschaffen werden. Eine stabile öffentliche Verwaltung mit unabhängigen Beamten ist das Ziel für alle Bewerberländer. Die meisten haben beeindruckende Anstrengungen zur Reformierung der öffentlichen Verwaltung unternommen und im öffentlichen Dienst Reformen durchgeführt. Einige haben Schritte eingeleitet, um gutes Personal einzustellen und dessen Qualität durch Schulung und höhere Vergütung zu verbessern. Trotzdem bleibt noch viel zu tun, wie die Regelmäßigen Berichte zeigen. Außerdem muss eine Reihe von Bewerberländern die Korruption intensiver bekämpfen. Ein verlässliches und effizientes Justizsystem ist auch für die Wirtschaft von großer Bedeutung. Die meisten Bewerberländer haben bei der Justizreform Fortschritte erzielt, allerdings müssen einige von ihnen die Unabhängigkeit der Justiz, die Verbesserung der Gehälter und Arbeitsbedingungen sowie die Fortbildung der Richter noch weiter vorantreiben. In Bezug auf den Besitzstand besteht bei einer Reihe von Kapiteln erheblicher Handlungsbedarf (Teil II 3 b). Er betrifft die Leistungsfähigkeit der Verwaltung, durch die Folgendes gewährleistet werden soll:
In den Regelmäßigen Berichten und den vorgeschlagenen überarbeiteten Beitritts- partnerschaften ist angegeben, auf welchen Gebieten jedes Beitrittsland Maßnahmen ergreifen muss, um eine ausreichende Verwaltungskapazität zu erreichen. Für die nächsten Schritte wird die Kommission einen Aktionsplan aufstellen. Sie wird mit jedem einzelnen Bewerberland Anfang 2002 untersuchen, wie es diese Prioritäten in die Praxis umsetzen und, wenn nötig, seine Anstrengungen zum Aufbau der notwendigen Institutionen verstärken will. Außerdem wird die Kommission, wo angebracht, zusammen mit den Mitgliedstaaten und den Bewerberländern, spezifische Beurteilungsmaßnahmen (''Monitoring``) durchführen. Der Aktionsplan wird
Der Aktionsplan wird - wie die Regelmäßigen Berichte und die Vorschläge für die überarbeiteten Beitrittspartnerschaften - jedes Bewerberland, mit dem Verhandlungen geführt werden, individuell behandeln und dabei die von dem jeweiligen Land ins Auge gefassten Beitrittstermine berücksichtigen.
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