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Verstärkung der Maßnahmen für den Aufbau der Institutionen

Die Bewerberländer erhalten bereits von der Gemeinschaft umfangreiche Hilfe beim Aufbau angemessener Verwaltungskapazitäten für die Übernahme und Durchsetzung des Besitzstandes. Insgesamt sind bis zu zwei Drittel der nationalen PHARE-Programme für den Aufbau der Institutionen und damit zusammenhängende Investitionen bestimmt. Die Programmierung wurde beschleunigt, und die nationalen jährlichen Unterstützungsprogramme dürften 2002 schon sehr viel früher als in den vergangenen Jahren verabschiedet werden.

Außerdem will die Kommission zusätzlich zu der jährlichen Mittelausstattung, die 1999 für jedes der 10 PHARE-Länder festgelegt wurde, bis zu 250 Millionen EUR aus dem derzeitigen Programm PHARE für zusätzliche Anstrengungen zum Aufbau der Institutionen im Jahr 2002 bereitstellen. Diese zusätzliche Fazilität für den Aufbau der Institutionen ist ein Angebot an die Bewerberländer, das bis zum Sommer 2002 angenommen und eingeplant werden sollte. Die gleiche Gewichtung könnte, wenn nötig, die Gewährung der Heranführungshilfe für den Aufbau der Institutionen im Fall von Malta und Zypern erhalten.

Die Kommission wird mit den Bewerberländern prüfen, wie weit sie auch im Haushaltsjahr 2003 ihre zusätzlichen Anstrengungen zum Aufbau der Institutionen fortsetzen müssen. Nach den üblichen Vergabe- und Auszahlungsvorschriften der Kommission könnten dann Projekte zum Aufbau der Institutionen wenigstens noch drei Jahre auf dieser Grundlage weiterlaufen.

Diese Maßnahmen sollen die großen Eigenanstrengungen der Bewerberländer ergänzen, die häufig im Rahmen von PHARE und bilateral von Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen und internationalen Finanzinstituten unterstützt werden.



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