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Vor einer neuen Phase in der Heranführung der Türkei

Die Umsetzung der Heranführungsstrategie, wie sie der Europäische Rat von Helsinki festgelegt hat, in die Praxis ist inzwischen angelaufen. Bis zum Ende dieses Jahres wird diese Strategie in allen ihren Einzelheiten ausgearbeitet sein. In der nächsten Phase wird sich die Aufmerksamkeit dann auf eine detailliertere Vorbereitung auf die Erfordernisse einer EU-Mitgliedschaft richten.

In dieser neuen Phase wird die Türkei darin bestärkt, den Prozess der politischen und wirtschaftlichen Reformen entsprechend den Prioritäten der Beitrittspartnerschaft zu intensivieren und zu beschleunigen. Dies wird weitere konstitutionelle, legislative, administrative und juristische Reformen nach sich ziehen, durch welche die Türkei näher an die EU-Standards herangeführt werden soll. Die jüngste Verfassungsreform und die Durchführung des neuen Wirtschaftsplans sind ein vielversprechender Beginn dieses Prozesses.

Der verbesserte politische Dialog sollte stärker genutzt werden, um die Entwicklung in Schlüsselfragen, die prioritäre Ziele der Beitrittspartnerschaften sind, wie den Menschenrechten, Zypern und der friedlichen Beilegung von Grenzstreitigkeiten, weiter voranzutreiben.

In dem politischen Dialog hat die Türkei zugesagt, die Bemühungen des UNO- Generalsekretärs um eine umfassende Lösung des Zypernproblems zu unterstützen. Dem sollten nun seitens der Türkei konkrete Schritte zur Erleichterung einer Lösung folgen.

Bezüglich der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) sollte sich die Türkei, im Hinblick auf die Beschlüsse des Europäischen Rates in Laeken, die dieser in Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Nizza fassen muss, bei der Lösung der Frage, wie sie sich an Entscheidungen über Maßnahmen unter der Leitung der EU beteiligen kann, bewegen.

In Bezug auf die griechisch-türkischen Beziehungen soll eine Reihe vertrauensbildender Maßnahmen entwickelt und durchgeführt werden. Dadurch dürfte ein Klima entstehen, das der friedlichen Beilegung von Grenzstreitigkeiten im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Helsinki förderlich ist.

Durch finanzielle Hilfeleistung soll der Türkei die Möglichkeit gegeben werden, den Prioritäten der Beitrittspartnerschaft nachzukommen. Die Türkei ist aufgefordert, ihre administrativen Kapazitäten für die Entwicklung und Verwaltung von Projekten entsprechend dem bei allen Bewerberländern verfolgten Dezentralisierungskonzept zu verstärken. Zur Unterstützung der türkischen Bemühungen wird die Kommission Rat und Hilfe bei Fachleuten aus den Mitgliedstaaten suchen. Aufgrund der Rahmenvereinbarung über eine Beteiligung der Türkei an Gemeinschaftsprogrammen, die von der EU und der Türkei unterzeichnet werden soll, wird die Türkei aufgefordert, effiziente Einrichtungen für die Verwaltung dieser Programme und vor allem auf dem Gebiet der Bildung zu schaffen.

Die Verhandlungen über eine Erweiterung der Zollunion auf dem Gebiet des öffentlichen Beschaffungswesens und der öffentlichen Dienste müssen vorrangig zu Ende geführt werden.

Der Europäische Rat von Feira hat die Kommission aufgefordert, über die Fortschritte bei der Vorbereitung der analytischen Prüfung des Besitzstands Bericht zu erstatten. Dieser Bericht liegt dem Regelmäßigen Bericht 2001 als Anhang bei.

Aufgrund der bisherigen Erfahrung und angesichts der Mängel in den Rechts- vorschriften und den administrativen Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft der Türkei wird nun eine neue Phase in der Heranführungsstrategie empfohlen, die eine eingehende Prüfung der türkischen Rechtsvorschriften und des Zeitplans für deren Angleichung an den Besitzstand einschließt. In dieser Phase wird sich die Aufmerksamkeit besonders auch auf die Fähigkeit der türkischen Verwaltung und Justiz richten, den Besitzstand tatsächlich zu übernehmen und durchzusetzen.

Die EU und die Türkei werden in Zukunft in einen eingehenderen Dialog über die Bedingungen für die Umsetzung, Anwendung und Durchführung des Besitzstandes eintreten, in dessen Mittelpunkt präzise, branchenspezifische Fragen stehen, die von Fachleuten in existierenden Gremien untersucht werden sollen. Die Tagesordnungen der Unterausschüsse werden sich vor allem auf die genauen Aktionsprioritäten konzentrieren. Die türkischen Beamten erhalten zusätzliche und detailliertere Informationen über bestimmte Teile des Besitzstands. EU-Fachleute werden die in der Türkei in Vorbereitung befindlichen Gesetzesvorlagen prüfen, und TAIEX wird zu einzelnen Fragen Workshops veranstalten.

Die Türkei wird aufgefordert werden, sich aktiv an der Datenbank der Kommission über die Angleichung der Rechtsvorschriften zu beteiligen, so dass eine eingehende, kontinuierliche Überwachung der Fortschritte möglich ist.

Es wird empfohlen, dass der Assoziationsausschuss EG-Türkei in seiner nächsten Sitzung die Themen, auf die sich dieser Prozess konzentrieren soll, und den Arbeitsplan für die Sitzungen festlegt.


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