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Erfüllung der Beitrittskriterien

Voraussetzung für den Beitritt ist, dass die Bewerberländer die Bedingungen der Mitgliedschaft, d.h. die politischen und wirtschaftlichen Kriterien, erfüllen und in der Lage sind, den Pflichten einer Mitgliedschaft nachzukommen. Die Kommission befürwortet den Beitritt eines Landes, wenn sie davon überzeugt ist, dass das Land in der Lage ist, bis zu seinem Beitritt den Kriterien zu genügen.

Die diesjährigen Regelmäßigen Berichte und der derzeitige Stand der Beitritts- verhandlungen erlauben der Kommission noch nicht den Schluss, dass eines der Bewerberländer die Beitrittsbedingungen erfüllt. Bei dem derzeitigen Verhandlungs- tempo und angesichts der bisherigen Fortschritte dürfte die Kommission jedoch aufgrund ihrer Regelmäßigen Berichte des Jahres 2002 in der Lage sein, Angaben darüber zu machen, welche Bewerberländer den erforderlichen Stand erreicht haben. Von den zwölf Ländern, mit denen Verhandlungen geführt werden, haben zehn einen Beitrittstermin ins Auge gefasst, der sich mit dem in Göteborg festgelegten zeitlichen Rahmen vereinbaren lässt.

Welche Reformen in den einzelnen Ländern noch durchgeführt werden müssen, ist sowohl in den diesjährigen Regelmäßigen Berichten als auch in den überarbeiteten Beitrittspartnerschaften angegeben. In ihren Regelmäßigen Berichten 2002 wird die Kommission nicht nur die Fortschritte bei den noch anstehenden Reformen, sondern auch die seit den Stellungnahmen erzielten Ergebnisse jedes Landes beurteilen. Die Union sollte sich darauf vorbereiten, die Beitrittsverhandlungen mit allen Ländern, welche die notwendigen Bedingungen erfüllen, bis zum Ende der dänischen Präsidentschaft 2002 im Hinblick auf einen Beitritt im Jahre 2004 abzuschließen.



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