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Schlussfolgerungen

Daher empfiehlt die Europäische Kommission dem Europäischen Rat, seine Schluss- folgerungen aufgrund der nachstehenden Erwägungen zu ziehen:

  1. Wie die Regelmäßigen Berichte zeigen, haben alle Länder, mit denen Verhandlungen geführt werden, gegenüber dem letzten Jahr erhebliche Fortschritte bei der Erfüllung der Beitrittskriterien erzielt, was wiederum zusammen mit dem Erweiterungsfahrplan die Verhandlungen erheblich weitergebracht hat.
  2. An den Voraussetzungen für diesen Prozess ändert sich nichts. Der Europäische Rat von Berlin hat einen klaren Rahmen für die finanziellen Aspekte der Erweiterung gesetzt. Dieser Rahmen bietet eine ausreichende Grundlage für den Beitritt von bis zu zehn neuen Mitgliedstaaten im Jahr 2004. Der Europäische Rat von Nizza hat den Rahmen für die institutionelle Reform festgelegt, die für eine Erweiterung notwendig ist. Die Verhandlungen werden auf der Basis des bestehenden Besitzstandes geführt und sollen mit jenen Bewerberländern, die alle Kriterien für eine Mitgliedschaft erfüllen, abgeschlossen werden, wobei jedes Land danach beurteilt wird, was es erreicht und wie stark es aufgeholt hat. Dies sind die notwendigen und hinreichenden Bedingungen, wie sie am Anfang für die ersten Beitritte festgelegt worden sind.
  3. Dementsprechend sollte der vorgesehene Fahrplan auch eingehalten werden. Die EU muss nun in Bezug auf die restlichen Kapitel gemeinsame Standpunkte festlegen. Die Kommission wird dafür sorgen, dass der Rat Anfang 2002 über die finanziellen Fragen in einem gemeinsamen Rahmen diskutieren kann, und ihm für die Bereiche Landwirtschaft, Regionalpolitik und Haushalt auf der Basis des derzeitigen Besitzstandes und der Grundsätze der Berliner Vereinbarung Vorschläge unterbreiten. Die Beitrittsverhandlungen können unabhängig von den Entscheidungen über die Finanzierung der EU nach 2006 abgeschlossen werden.
  4. Die diesjährigen Regelmäßigen Berichte und der gegenwärtige Stand der Beitritts- verhandlungen erlauben der Kommission noch nicht den Schluss, dass eines der Bewerberländer die Beitrittskriterien erfüllt. Bei dem derzeitigen Verhandlungs- tempo und angesichts der bisherigen Fortschritte dürfte die Kommission in der Lage sein, aufgrund ihrer Regelmäßigen Berichte des Jahres 2002 Empfehlungen zu jenen Bewerberländern, die für den Beitritt bereit sind, abzugeben. Von den zwölf in Verhandlung stehenden Ländern haben zehn einen Beitrittstermin ins Auge gefasst, der sich mit dem in Göteborg festgelegten zeitlichen Rahmen vereinbaren lässt. Die Union sollte sich darauf vorbereiten, die Beitrittsverhandlungen mit allen Ländern, welche die notwendigen Bedingungen erfüllen, bis zum Ende der dänischen Präsidentschaft 2002 im Hinblick auf einen Beitritt im Jahre 2004 abzuschließen. Die notwendigen administrativen Vorbereitungen innerhalb der Institutionen haben bereits begonnen und sollten fortgesetzt werden.
  5. Die Kommission wird bis Anfang 2002 auf der Grundlage eines Aktionsplans mit jedem einzelnen Bewerberland prüfen, welche Anstrengungen es für den Aufbau der Institutionen unternommen hat und, ob es die zusätzliche Fazilität zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung nutzen will. Die Kommission wird den Rat bis zum Frühjahr 2002 über die Maßnahmen zum Monitoring, einschließlich der Peer Reviews, berichten, so dass sie in den einheitlichen Rahmen für die Beitritts- verhandlungen eingepaßt werden können. Die Kommission wird bis zur Tagung des Europäischen Rates im Juni 2002 in Sevilla einen Bericht zur Umsetzung ihres Aktionsplans vorlegen, einschließlich der Beurteilung der Verpflichtungen, welche die Bewerberländer während der Beitrittsverhandlungen eingegangen sind. In den Regelmäßigen Berichten des Jahres 2002 soll untersucht werden, ob die Bewerberländer bis zum Beitritt über angemessene Kapazitäten zur Übernahme und Durchsetzung des Besitzstandes verfügen.
  6. Die Verhandlungen werden mit jenen Bewerbern, die nicht zur ersten Beitrittswelle gehören, nach den Grundsätzen fortgesetzt, die für das Beitrittsverfahren von Anfang an maßgebend waren. Im nächsten Jahr dürfte es möglich sein, alle 29 den Besitzstand betreffenden Verhandlungskapitel zu eröffnen, sofern die Bewerberländer ausreichend vorbereitet sind. In ihrem Strategiepapier von 2002 zur Erweiterung wird die Kommission einen aktualisierten Erweiterungsfahrplan und, wenn nötig, eine revidierte Heranführungsstrategie vorstellen, in denen die im nächsten Jahr erzielten Fortschritte und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Göteborg berücksichtigt werden.
  7. Alle Bewerberländer sollten eingeladen werden, sich so weit wie möglich dem Lissabonner Prozess zu assoziieren. Sie werden in die Diskussionen über die Zukunft Europas und in dem Konvent, der den Weg für die nächste Regierungskonferenz bereiten soll, eingebunden werden.
  8. Die Parteien, die sich um eine Lösung des Zypernproblems bemühen, müssen die Chance, die sich vor dem Abschluss der Beitrittsverhandlungen bietet, in vollem Umfang für eine Beilegung der Streitigkeiten nutzen. Eine solche Streitbeilegung, welche die Interessen der jeweils Beteiligten berücksichtigt, lässt sich unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen erreichen, sofern der politische Wille vorhanden ist. Von größter Wichtigkeit ist, dass sich die türkisch-zypriotische Führung wieder an dem UNO-Verfahren beteiligt. Die Bestimmungen über eine politische Streitbeilegung, die auf Grundsätzen der Europäischen Union beruhen, können in die EU-Beitrittsregelungen für Zypern aufgenommen werden. Wie jedoch beim Europäischen Rat von Helsinki entschieden, sollten die Streitigkeiten vor Abschluss der Beitrittsverhandlungen nicht beigelegt sein, wird der Rat gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Helsinki über den Beitritt entscheiden, ohne dass dies eine Vorbedingung wäre.
  9. Bis zum Ende des Jahres liegen alle Elemente der Heranführungsstrategie für die Türkei, die von dem Europäischgen Rat in Helsinki beschlossen wurden, vor. Die Heranführungsstrategie sollte in eine neue, intensivere Phase zu übergehen, in der das türkische Recht eingehend geprüft und die Angleichung an den Besitzstand vorbereitet wird. Die Türkei wird darin bestärkt, ihren politischen und wirtschaftlichen Reformkurs beizubehalten, damit weitere Fortschritte in der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien und der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft erzielt werden. Wichtig auf kurze Sicht ist, dass die Menschenrechte in der Praxis besser beachtet und dass die Bedingungen für wirtschaftliche Stabilität und Wirtschaftswachstum geschaffen werden. Die Türkei sollte auf eine Lösung des Zypernproblems hinarbeiten. Die Türkei sollte aktiv dazu beitragen die Differenzen in der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu überwinden.
  10. Damit die Öffentlichkeit in den Mitgliedstaaten und in den Bewerberländern über den Erweiterungsprozess, seine Auswirkungen und möglichen Vorteile bestens informiert ist, wird die Kommunikationsstrategie mit voller Unterstützung der Mitgliedstaaten und des Parlaments fortgesetzt. Es ist in der Tat unabdingbar, dass der historische Prozess der Wiedervereinigung des europäischen Kontinents fest in der Unterstützung seiner Völker verwurzelt ist.

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