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BulgarienIn ihrer Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass Bulgarien die politischen Kriterien erfüllt. Seitdem hat Bulgarien beträchtliche Fortschritte bei der Festigung und Vertiefung der institutionellen Stabilität erzielt, die eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz der Minderheiten garantiert. Im vergangenen Jahr wurden weitere Anstrengungen in diese Richtung unternommen. Bulgarien erfüllt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen. Seit dem vergangenen Jahr wurde die Reform der öffentlichen Verwaltung weiter vorangetrieben. Viele Bedienstete haben inzwischen den Beamtenstatus, und es gibt einen Verhaltenskodex für Beamte. Das Gesetz über den Zugang zu staatlichen Informationen ist ein wichtiger Fortschritt, aber es muss noch eindeutiger formuliert werden, damit seine wirksame Anwendung gewährleistet ist. Es sind noch weitere Schritte nötig, um eine effiziente, transparente und rechenschaftspflichtige öffentliche Verwaltung zu gewährleisten. Eine wichtige Entwicklung ist die Annahme der Strategie zur Justizreform und der Strategie zur Korruptionsbekämpfung durch die Regierung. Nun steht Bulgarien vor der Herausforderung, diese Strategien in die Praxis umzusetzen. Das Justizsystem ist nach wie vor schwach entwickelt, und es gibt keinen Grund, von der Einschätzung des vergangenen Jahres abzuweichen, dass die Entwicklung einer starken, unabhängigen, wirksam und professionell arbeitenden Justiz, die Rechtsstaatlichkeit und eine effektive Beteiligung am Binnenmarkt garantiert, noch erhebliche Anstrengungen erfordert. Die Korruption bietet weiter großen Anlass zur Sorge. Die wirksame Durchsetzung der rechtlichen Rahmenvorschriften ist eine Herausforderung, und der Korruptionsbekämpfung ist mehr Bedeutung beizumessen. Durch Schulungen der Polizei zum Thema Menschenrechte wurden gewisse Fortschritte erzielt, und es wurden Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels ergriffen. Das Verhalten der Polizei bietet aber nach wie vor Anlass zur Sorge, vor allem angesichts von Beschwerden über Fälle von Misshandlungen. Es wurden eine Kinderschutzbehörde und ein nationaler Rat für den Kinderschutz (mit beratender Funktion) geschaffen. Allerdings sind noch weitere Anstrengungen nötig, bis die Kinderschutzbehörde ihre Arbeit aufnehmen kann. Was die Kinderfürsorge angeht, so hat sich die Anzahl der Kinder in Heimen nicht nennenswert geändert. Anlass zur Sorge sind die schlechten Bedingungen in Heimen für geistig behinderte Kinder. Die soziale Diskriminierung der Roma ist immer noch weit verbreitet. Den politischen Erklärungen der Regierung, diesen Problemen abhelfen zu wollen, sind immer noch keine konkreten Maßnahmen gefolgt. Als positiv ist zu vermelden, dass im Rahmen von Projekten nichtstaatlicher Organisationen damit begonnen wurde, die ethnische Trennung an von Roma besuchten Schulen zu überwinden. Bei den Bemühungen im Hinblick auf die Priorität der Beitrittspartnerschaft, mit der Durchführung des Roma-Rahmenprogramms zu beginnen und den Nationalen Rat für Ethnische und Demographische Angelegenheiten zu stärken, waren kaum weitere Fortschritte zu verzeichnen. Was die sonstigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft in diesem Zusammenhang angeht, so machte Bulgarien Fortschritte bei der Umsetzung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst. Die ebenfalls als vorrangig erachtete Stärkung der Justiz steht jedoch noch aus. Bulgarien wird bald über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügen. Die bulgarische Wirtschaft dürfte in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union mittelfristig standzuhalten, sofern die Reform fortgesetzt und die Anstrengungen zur Beseitigung noch bestehender Schwierigkeiten intensiviert werden. Die bulgarische Volkswirtschaft ist nun seit vier Jahren stabil und hat ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Die Privatisierungen sind gut vorangekommen, vor allem im Bankensektor, und mit entsprechenden strukturellen Reformen werden die mikroökonomischen Grundlagen für dauerhaftes Wachstum geschaffen. Allerdings ist die Inflationsrate 2000 erheblich gestiegen. Die Investitionstätigkeit ist immer noch unzureichend. Die Bankentätigkeit ist nach wie vor zu gering und ineffizient. Spezifische Schwächen des Grundstücksmarkts beeinträchtigen dessen Leistungsfähigkeit ebenso wie die Leistungsfähigkeit anderer Sektoren. Die Behörden sollten der Stärkung der Justiz und der Durchsetzung der rechtlichen Rahmenvorschriften Vorrang einräumen. Administrativ bedingte Hindernisse für den Ausbau des Privatsektors, die die Gründung, Entwicklung und Schließung von Unternehmen sowie die Konkursverfahren erschweren, müssen beseitigt werden. Eine entschlossene Durchführung des vorhandenen Reformprogramms und eine umfangreichere private und öffentliche Investitionstätigkeit sind entscheidende Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wachstum und eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Bulgarien hat bei der Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand ein angemessenes Tempo beibehalten, muss sich nun aber stärker auf die Durchführung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften konzentrieren. Die Reform der öffentlichen Verwaltung kam weiter voran, und dies ist ein positives Zeichen. Die Reformbemühungen dürfen nicht nachlassen, damit die öffentliche Verwaltung nach dem Beitritt ihren Aufgaben gerecht werden kann. Es wurde jedoch wenig getan, um die Justiz, die modernisiert und gestärkt werden muss, auf den Beitritt vorzubereiten. Was den Binnenmarkt betrifft, hat Bulgarien in den meisten Bereichen weitere Fortschritte erzielt. Im Bereich freier Warenverkehr ist die Mitgliedschaft in der EA (European Accreditation) ein großer Erfolg. Die Verwaltungsinfrastruktur für die Normung und Zertifizierung sowie die Systeme der Marktüberwachung müssen jedoch noch ausgebaut werden. Im Bereich der Finanzdienstleistungen hat Bulgarien eine solide Praxis der Bankenaufsicht entwickelt. Das Gesellschaftsrecht wurde weiter an den gemeinschaftlichen Besitzstand angepasst, und den Rechtsrahmen für den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum und die gewerblichen Schutzrechte wurden verbessert. Die Durchsetzung erfordert jedoch noch weitere Anstrengungen. Bulgarien hat endlich damit begonnen, Rahmenvorschriften für staatliche Beihilfen zu erlassen und umzusetzen; sie sind aber noch nicht mit dem Besitzstand vereinbar. In Bulgarien gibt es noch keinen Rechtsrahmen für den Datenschutz, der mit dem Besitzstand im Einklang steht. Im Bereich der Landwirtschaft hat Bulgarien im Großen und Ganzen die Rechtsangleichung erfolgreich fortgesetzt, aber die Durchsetzung bleibt eine Herausforderung. Die Regelung über tierärztliche und pflanzenschutzrechtliche Kontrollen sind noch verbesserungsbedürftig. Die frühzeitige Akkreditierung der SAPARD-Stelle ist ein beachtlicher Erfolg. Im Vergleich zu den Vorjahren wurden im Bereich Fischerei raschere Fortschritte gemacht. Während bei der Anpassung des Arbeitsrechts an den Besitzstand Fortschritte zu verzeichnen waren, kam die Rechtsangleichung im Bereich Gleichbehandlung nur langsam voran. Die Verwaltungskapazitäten der allgemeinen Arbeitsaufsicht wurden zwar verstärkt, aber die Kapazitäten zur Umsetzung des Besitzstands im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz müssen noch ausgebaut werden. Im Bereich der Regionalpolitik machte Bulgarien wenige Fortschritte, und das Land muss sich wesentlich stärker als bisher auf die Durchführung der Strukturpolitiken vorbereiten. Bulgarien hat sich weiter darum bemüht, die gemeinschaftlichen Umweltvorschriften in bulgarisches Recht zu übernehmen, aber die Umsetzung dieser Vorschriften und die damit verbundenen Kosten bleiben eine Herausforderung. Im Bereich Verkehr wurden sowohl bei der Annahme als auch bei der Schaffung von Durchführungsstrukturen mit unvermindertem Tempo Fortschritte gemacht. Außerdem wird mehr in diesen Sektor investiert. Die Umstrukturierung des Energiesektors ist 2001 nur langsam vorangekommen, weil sich die geplante Neufassung der Rahmenvorschriften verzögert hat. Diese Verzögerung hat eine Verbesserung der Effizienz verhindert und die Vorbereitung der Privatisierung erschwert. Was den Bereich Kernenergie angeht, so muss Bulgarien seine Stilllegungszusagen gemäß dem Memorandum of Understanding einhalten und ein hohes Maß an nuklearer Sicherheit gewährleisten. Im Hinblick auf die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres waren in Bezug auf fast alle einschlägigen Rechtsvorschriften Erfolge zu verzeichnen, aber die Stärkung der Verwaltungskapazitäten blieb hinter den Anforderungen zurück. Die Kontrolle an den Außengrenzen wurde verbessert, aber es sind weitere Fortschritte nötig, vor allem bei der Zusammenarbeit der Behörden. Im Bereich der auswärtigen Beziehungen leistet Bulgarien nach wie vor viel. Es bemüht sich intensiv um einen Beitrag zur regionalen Stabilität und treibt die Liberalisierung des Handels mit der EG und seinen Präferenzpartnern voran. Was die Bereiche Zoll und Steuern angeht, so muss Bulgarien noch die für den Datenaustausch mit der EG notwendigen EDV-Systeme einführen. Bei der Stärkung der Finanzkontrolle und den Bemühungen um eine bessere Verwaltung und Kontrolle der öffentlichen Ausgaben wurden weitere Fortschritte erzielt. Die Anstrengungen sollten fortgesetzt werden. Obwohl in Bezug auf die Schaffung der zur Durchführung des Besitzstands erforderlichen Institutionen und bei der Reform der öffentlichen Verwaltung gewisse Fortschritte erzielt wurden, sind die Kapazitäten der bulgarischen Verwaltung immer noch begrenzt. Um den künftigen Herausforderungen gewachsen zu sein, muss Bulgarien deshalb hier noch weitere nachhaltige Fortschritte erzielen und ausreichende Ressourcen einsetzen. Außerdem muss weiter daran gearbeitet werden, die notwendigen Verwaltungskapazitäten für eine solide, effiziente und überprüfbare Verwaltung der EG-Mittel zu schaffen. Während die Arbeiten zur Verbesserung der öffentlichen Verwaltung vorankommen, wird die Justiz nur langsam auf die Durchsetzung des Besitzstands vorbereitet, und dies ist ein Anlass zur Sorge. Die Reform der Justiz muss wesentlich schneller vorangetrieben werden. Bulgarien hat seit dem letzten Jahr die den Besitzstand betreffenden kurzfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft teilweise erreicht; bei allen kurzfristigen Prioritäten wurden Fortschritte erzielt. Was die Verwaltungskapazitäten angeht, ist Bulgarien einer Erfüllung der Prioritäten näher gekommen, nur im Bereich Justiz wurden kaum Fortschritte gemacht. Dies sollte sich jedoch mit der Umsetzung der neuen Strategie zur Justizreform ändern. Bulgarien hat inzwischen die meisten mittelfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft in Angriff genommen. |
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