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Tschechische RepublikDie Kommission gelangte in ihrer Stellungnahme 1997 zu dem Schluss, dass die Tschechische Republik die politischen Kriterien erfüllt. Seitdem hat das Land weitere erhebliche Fortschritte bei der Festigung und Stärkung der Stabilität seiner Institutionen gemacht, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Achtung und Schutz der Minderheiten gewährleisten. Im vergangenen Jahr wurden weitere Anstrengungen in diese Richtung unternommen. Die Tschechische Republik erfüllt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen. Die Regierung hat ebenso Maßnahmen ergriffen, um das Funktionieren der Verwaltung auf zentraler wie auch auf regionaler Ebene zu verbessern. Bedauerlich ist jedoch, dass die Tschechische Republik immer noch nicht über ein Gesetz über den öffentlichen Dienst verfügt, das eine wesentliche Voraussetzung für die Entstehung einer unabhängigen, professionellen und stabilen öffentlichen Verwaltung bildet. Die Justizreform hat deutlich an Schwung gewonnen. Im Bereich des Zivilrechts wurden gute Fortschritte verzeichnet, während die Bemühungen um die Reform des Strafrechts und der Organisation der Gerichte sowie die Selbstverwaltung der Justiz noch anhalten. Insbesondere wurde eine wichtige Reform des Strafprozessrechts beschlossen, mit der die Fähigkeit erhöht werden soll, in Strafsachen effiziente Ermittlungen anzustellen und diese rasch vor Gericht zu bringen. Einige weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität wurden ergriffen. Dennoch ist das Ausmaß an Korruption und Wirtschaftskriminalität weiterhin besorgniserregend wie ein Bericht der Regierung zeigt, in dem die politischen Kräfte aufgefordert werden, eine Lösung dieses Problems zu unterstützen. Die Tschechische Republik hat ihren innerstaatlichen institutionellen Rahmen im Bereich der Menschenrechte weiter gefestigt. Weitere Anstrengungen sind jedoch erforderlich, um den anhaltenden Menschenhandel mit Frauen und Kindern besser zu bekämpfen. Die tschechische Regierung hat große Anstrengungen unternommen, um die Situation der Roma und anderer Minderheiten zu verbessern. Im Einklang mit der im Juni 2000 beschlossenen Roma-Politik der Regierung bedarf es jedoch weiterer Maßnahmen, um die weit verbreitete Diskriminierung dieser Gruppe zu bekämpfen. Die Zentralregierung sollte sicherstellen, dass die geltenden Gesetze zum Schutz der Minderheitenrechte auf allen Verwaltungsebenen einschließlich der regionalen und lokalen Ebene voll beachtet und die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Bei der Verwirklichung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft wurden einige Fortschritte erzielt, obwohl anhaltende Anstrengungen weiter notwendig sind. Die Regierung hat ein Gesetz über den öffentlichen Dienst im Parlament eingebracht, das bisher jedoch nicht verabschiedet wurde, so dass mit der Umsetzung einer umfassenden Reform des öffentlichen Dienstes noch nicht begonnen werden konnte. Weitere erfreuliche Fortschritte wurden bei der Reform der Justiz verzeichnet. Die meisten der in der Entschließung der Regierung von 1997 zu den Roma aufgeführten Aufgaben wurden erfüllt, und die Regierung hat eine langfristig angelegte Politik für die Roma beschlossen. Weitere Anstrengungen zur Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung sind jedoch nötig. Die Tschechische Republik hat eine funktionierende Marktwirtschaft. Sofern bei der mittelfristigen Konsolidierung des Haushalts weitere Fortschritte gemacht werden und die Umsetzung der Strukturreformen vollendet wird, dürfte die Tschechische Republik in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union in absehbarer Zeit standzuhalten. Die gesamtwirtschaftliche Situation hat sich insgesamt verbessert. Die Wirtschaft wächst wieder und das Wachstum hat sich beschleunigt; zugleich blieb die gute Leistung bei der Inflation erhalten. Anstrengungen werden unternommen, um die öffentlichen Haushalte transparenter zu gestalten. Die anhaltend hohen inländischen und insbesondere ausländischen Direktinvestitionen haben zu substanziellen Umstrukturierungen der Unternehmen und zu hohen Produktivitätssteigerungen geführt. Bei der Umstrukturierung der Banken wurden weitere Fortschritte erzielt, und die Privatisierung dieses Sektors ist jetzt vollendet. Das Leistungsbilanzdefizit hat sich jedoch verschlechtert und das Haushaltsdefizit sich beträchtlich ausgeweitet infolge einmaliger Kosten im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Reformen und einer akkomodierenden Konjunkturpolitik. Ferner ist die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen noch nicht gesichert. Weitere Verbesserungen des Rechtsrahmens für den Markteintritt und -austritt sowie eine kraftvolle Umsetzung der Aufsichtsbestimmungen für den Finanzsektor sind unabdingbar. Die Behörden sollten nach der Umstrukturierung der Banken ihre Maßnahmen zur Beseitigung der notleidenden Kredite fortsetzen. Ihre Anstrengungen zur Privatisierung bzw. Umstrukturierung der noch verbleibenden großen staatlichen Unternehmen sollten tatkräftig fortgeführt werden, um Führung und Effizienz der Unternehmen zu stärken. Die Tschechische Republik hat bei zahlreichen Kapiteln des gemeinschaftlichen Besitzstands weitere erhebliche Fortschritte gemacht. In einigen Bereichen sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich. Fortschritte gab es auch bei der Stärkung der Verwaltungskapazität, wenngleich sich das Fehlen eines Rechtsrahmens für die öffentliche Verwaltung als Hindernis erwies. Die Rechtsangleichung im Bereich des Binnenmarkts ist im Allgemeinen weit vorangeschritten, auch wenn noch einige Lücken zu schließen sind. Beim freien Warenverkehr mit Ausnahme der öffentlichen Beschaffungen wurden Fortschritte erzielt, und die Normungs- und Zertifizierungsstellen arbeiten weiterhin zufriedenstellend. Im Hinblick auf die Freizügigkeit muss die Umsetzung der Rechtsvorschriften beschleunigt werden, insbesondere was die gegenseitige Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise betrifft. Im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs sollte die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand in Bezug auf die Finanzdienstleistungen fortgesetzt werden. Die Leistungsfähigkeit der Börsenaufsichtsbehörde wurde erhöht, jedoch bedürfte es stärkerer Regulierungsbefugnisse, um eine bessere Aufsicht über die Finanzdienstleistungen zu gewährleisten. Was den freien Kapitalverkehr betrifft, sollten die noch bestehenden anonymen Konten abgeschafft werden. Im Bereich Wettbewerb stimmt die Gesetzgebung jetzt weitgehend mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand überein, und beim Kartellrecht und bei den staatlichen Beihilfen werden diese Rechtsvorschriften auch recht gut durchgesetzt. Bei den staatlichen Beihilfen sollte im Stahl- und Finanzsektor eine rigorose und transparente Durchsetzung der Rechtsvorschriften demonstriert werden. Das Amt für den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs verfügt insgesamt über eine ausreichende Zahl gut ausgebildeter Mitarbeiter. Im Gesellschaftsrecht besteht eine hohe Übereinstimmung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand; die Fähigkeit der für die Rechte an geistigem und gewerblichen Eigentum zuständigen Behörden, insbesondere Zoll, Polizei, Justiz und Handelsaufsicht, bezüglich Überwachung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften sollte jedoch weiter gestärkt werden. Im Bereich Wirtschafts- und Währungsunion wurde insgesamt gesehen ein großer Teil des gemeinschaftlichen Besitzstands übernommen, jedoch bedarf es weiterer Anstrengungen zur Vollendung der Rechtsangleichung hinsichtlich der Unabhängigkeit der Zentralbank. Im Bereich Steuern wurden nur begrenzte Fortschritte gemacht. So sind weiterhin wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Angleichung der Mehrwertsteuer- und Verbrauchssteuersätze zu regeln. Konkretere Fortschritte sind ferner erforderlich, um ein angemessenes und effizientes Funktionieren der Finanzverwaltung zum Zeitpunkt des Beitritts sicherzustellen. In der letzten Zeit hat es im Bereich Telekommunikation kaum Fortschritte gegeben, auch wenn der Stand der Rechtsangleichung hier insgesamt gesehen zufriedenstellend ist. Die entsprechenden technischen Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit die geplante Liberalisierung stattfinden kann. Die Rechtsangleichung im Bereich der audiovisuellen Medien ist deutlich vorangekommen. In den sektoralen Politiken wurden weitere Fortschritte verzeichnet. So wurden im Bereich des Transports die Rechtsvorschriften im Straßentransport weiter angeglichen, und die Tschechische Republik ist der Arbeitsgemeinschaft europäischer Luftfahrtverwaltungen (JAA) beigetreten. Im Eisenbahnbereich sind dagegen keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen. Im Energiesektor wurden beträchtliche Fortschritte bei der Vorbereitung auf den Eintritt in den Energiebinnenmarkt bei Strom und Gas erzielt. In der Industriepolitik bedarf es frischer Impulse, um die Umstrukturierung der Unternehmen voranzubringen. Im Bereich wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt wurden weitere Fortschritte bei der Rechtsangleichung erzielt. In der Sozialpolitik und der Beschäftigungspolitik gab es Fortschritte bei der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, beim Arbeitsrecht sowie bei Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. In der Regionalpolitik wurde der Rechtsrahmen für die künftige Durchführung der Strukturfonds weiter ergänzt. Zusätzliche Anstrengungen werden jedoch notwendig sein, um sicherzustellen, dass die zuständigen Verwaltungsbehörden voll funktionsfähig, gut ausgebildet und koordiniert und so für die Durchführung der Strukturfonds nach dem Beitritt gerüstet sind. Im Bereich Landwirtschaft wurden gute Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften zum Pflanzenschutz erreicht. Zusätzliche Anstrengungen zur Rechtsangleichung in allen Fragen dieser umfassenden Gemeinschaftspolitik sind jedoch notwendig, beispielsweise im Veterinärbereich. Gute Fortschritte wurden bei der Einrichtung des staatlichen Interventionsfonds für die Landwirtschaft gemacht, jedoch bedarf es noch weiterer Anstrengungen, insbesondere in Bezug auf die Neuorganisation des Landwirtschaftsministeriums. Bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Umweltbesitzstands wurden gute Fortschritte erzielt. Insbesondere ist die Annahme des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ein wichtiger Meilenstein. Die Koordination der zuständigen Regierungsstellen muss jedoch verbessert werden, wobei den Auswirkungen auf die im Gange befindliche Dezentralisierung Rechnung zu tragen ist. Im Bereich Justiz und Inneres wurden insbesondere bei der Angleichung der Visumspolitik, der Migrationspolitik und der Stärkung des Rechtsrahmens für die Zusammenarbeit von Polizei und Gerichten Fortschritte erzielt. Die Verabschiedung eines hochwertigen Schengen-Aktionsplans ist ein positiver Schritt. Erhebliche weitere Fortschritte sind jedoch vonnöten, was die Umsetzung der Politik der Regierung zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität durch wirksame Polizeistrategien und organisatorische Maßnahmen anbelangt. In Bezug auf die Grenzverwaltung wurden die Kontrollen an den offiziellen Grenzübergängen verbessert, jedoch bestehen weiterhin große Schwierigkeiten bei der Verhinderung der illegalen Einwanderung, vor allem an der grünen Grenze zur Slowakei. Eine weitgehende Übereinstimmung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand wurde im Zollbereich erreicht, auch wenn die Änderung des Zollgesetzes noch verabschiedet werden muss; die operationelle Kapazität wurde verbessert. Weitere Anstrengungen sind jedoch erforderlich, damit vor dem Beitritt voll funktionsfähige EG-kompatible IT- Systeme vorhanden sein werden. Bei der Finanzkontrolle wurden Fortschritte bei der Rechtsangleichung hinsichtlich der internen öffentlichen Finanzkontrolle und der externen Rechnungsprüfung erzielt, auch wenn es noch weiterer Anstrengungen bedarf, um ein umfassendes System der Finanzkontrolle aufzubauen. Insgesamt gesehen hat die Tschechische Republik ihre Verwaltungskapazität ausgebaut. Diese Anstrengungen müssen fortgesetzt werden, insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt, Regionalpolitik und Grenzkontrolle. Weitere Anstrengungen sind auch notwendig, um die erforderliche Verwaltungskapazität für eine solide, effiziente und nachvollziehbare Verwaltung der EG-Mittel zu schaffen. Die meisten Prioritäten der Beitrittspartnerschaft wurden in Angriff genommen, und insgesamt wurden zufriedenstellende Fortschritte bei deren Verwirklichung verzeichnet. Die kurzfristigen Prioritäten im Binnenmarktbereich wurden im Allgemeinen erfüllt, wenngleich in einigen Bereichen noch weitere Anstrengungen unternommen werden müssen. Bei den Steuern wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt. Die Prioritäten in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt sowie Justiz und Inneres wurden teilweise verwirklicht. Was die mittelfristigen Prioritäten betrifft, so wurden die den Binnenmarkt betreffenden Prioritäten - mit Ausnahme der öffentlichen Beschaffungen - weitgehend realisiert. Die Prioritäten in Bezug auf die Wirtschafts- und Währungsunion und die Steuern wurden dagegen nicht erfüllt. Bei der Erfüllung der mittelfristigen Prioritäten in den übrigen Bereichen wurden aber einige Fortschritte erzielt, und sie wurden in der Regel teilweise realisiert. |
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