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EstlandDie Kommission gelangte in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Schluss, dass Estland die politischen Kriterien erfüllt. Seitdem hat das Land beträchtliche Fortschritte bei der weiteren Festigung und Erhöhung der institutionellen Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten erzielt. Im vergangenen Jahr wurden weitere Anstrengungen in dieser Richtung unternommen. Estland erfüllt nach wie vor die politischen Kriterien von Kopenhagen. Bei der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung sind der Übergang zu einem ergebnisorientierteren Ansatz und die Verbesserung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Informationen als Fortschritte zu verzeichnen. Fortgesetzt wurden die Anstrengungen, das Rechtssystem zu modernisieren und die Funktionsweise der Justiz durch Schulung, Umorganisierung der Gerichte und Entwicklung von EDV-Systemen zu verbessern. Das Programm für die Reform der öffentlichen Verwaltung muss jedoch weiter umgesetzt werden, um insbesondere die Transparenz in Personalangelegenheiten und die Koordinierung zwischen den Behörden zu verbessern. Im Justizbereich muss Estland die Gerichtsverfahren noch effizienter gestalten und gleichzeitig die Qualität und die Vollstreckung der Gerichtsentscheidungen verbessern. Ferner ist dem Bürger der Zugang zur Justiz insbesondere dadurch weiter zu erleichtern, dass mehr Rechtsbeistand zur Verfügung gestellt wird. Estland kann auf weitere Fortschritte bei der Durchführung konkreter Maßnahmen zur Integration der Einwohner verweisen, die nicht die estnische Staatsangehörigkeit besitzen. Als wichtige positive Entwicklung ist der Ausbau der Verwaltungskapazitäten des Amtes des Justizkanzlers, einschließlich der Errichtung von Außenstellen im Nordosten des Landes, zu vermelden. Estland muss die Dynamik des Integrationsprozesses aufrechterhalten. Dies bedeutet auch, die Effizienz des Einbürgerungsverfahrens zu gewährleisten, den Zugang zu Estnischunterricht zu ermöglichen und das Bewusstsein für diese Frage im gesamten Spektrum der estnischen Gesellschaft zu schärfen. Estland muss sicherstellen, dass bei der Anwendung des Sprachengesetzes die Grundsätze des berechtigten öffentlichen Interesses und der Verhältnismäßigkeit, die internationalen Verpflichtungen des Landes und das Europa- Abkommen beachtet werden. Estland arbeitet weiter an der Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft 1999 ausgewiesenen kurz- und mittelfristigen prioritären Ziele. Insbesondere führt Estland konkrete Maßnahmen zur Integration der Einwohner durch, die nicht die estnische Staatsangehörigkeit besitzen, einschließlich der Veranstaltung von Sprachkursen für die nichtestnischsprachige Bevölkerung. Mit Blick auf die Zukunft sind für die Erreichung dieser prioritären Ziele nachhaltige Anstrengungen über einen längeren Zeitraum und die fortgesetzte Bereitstellung von Finanzmitteln erforderlich, um auf der guten Arbeit aufzubauen, die bereits geleistet worden ist. Estland ist ein Land mit funktionierender Marktwirtschaft. Sofern Estland seinen Reformkurs beibehält und sein Reformprogramm lückenlos umsetzt, dürfte das Land in naher Zukunft in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Estland verzeichnet nun wieder ein kräftiges Wachstum und ist mit der Steigerung seiner makroökonomischen Leistung und Stabilität, der Umstrukturierung der Unternehmen und den Strukturreformen im Versorgungs- und Energiesektor weiter vorangekommen. Die Rentenreform wurde verabschiedet. Der rechtliche, institutionelle und ordnungspolitische Rahmen ist vorhanden; der Gesetzesvollzug ist weitgehend adäquat. Allerdings ist das Leistungsbilanzdefizit unverändert hoch. Der Arbeitsmarkt ist stark segmentiert, was hohe Arbeitslosigkeit bei gleichzeitigem Arbeitskräftemangel zur Folge hat. Es sind Maßnahmen zur Verbesserung der Reaktion des Arbeitsmarktes auf das wirtschaftliche Wachstum zu entwickeln, bei denen das Schwergewicht auf die Verbesserung der Bildung, der Ausbildung und der Mobilität zu legen ist. Die Umstrukturierung des Ölschiefersektors hat gerade erst begonnen und muss beschleunigt werden. Die Eintragung der Grundstücke im Kataster wird zum Teil durch die fehlende Nachfrage in ländlichen Gebieten gehemmt, ihre Beschleunigung würde sich aber günstig auf das Funktionieren des Immobilienmarktes auswirken. Estland muss sich weiter auf die Steuerpolitik konzentrieren, unter anderem, um das Leistungsbilanzdefizit in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Insgesamt ist Estland sowohl mit der Übernahme als auch mit der Umsetzung des Besitzstands gut vorangekommen. Die Verwaltungsstrukturen, die erforderlich sind, um den Besitzstand umsetzen und effektiv anwenden zu können, sind in Estland zum größten Teil vorhanden. Diese Institutionen müssen weiter verstärkt werden, und in einigen Bereichen sind weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Verwaltungskapazitäten auszubauen. Im Bereich Binnenmarkt sind im freien Warenverkehr Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und bei der Annahme von Normen zu verzeichnen, die sektorspezifischen Rechtsvorschriften müssen jedoch noch weiter harmonisiert werden. Am Sektor Freizügigkeit gewährleisten neue Rechtsvorschriften die gegenseitige Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen. In der Wettbewerbspolitik hat eine weitere Angleichung der Rechtsvorschriften stattgefunden, so dass diese nun weitgehend mit den Wettbewerbsregeln und den Regeln für staatliche Beihilfen des Besitzstands in Einklang stehen. Die Angleichung der Rechtsvorschriften für den Verbraucher- und Gesundheitsschutz an den Besitzstand hat gute Fortschritte gemacht. Auch in den Bereichen freier Dienstleistungsverkehr, freier Kapitalverkehr und Gesellschaftsrecht, über die bereits letztes Jahr berichtet wurde, dass die Vorbereitungen gut vorankommen, sind einige weitere Fortschritte bei der Rechtsangleichung zu vermelden. Allerdings ist der Bekämpfung von Produktpiraterie und Nachahmungen weiter Aufmerksamkeit zu widmen. Im Bereich Landwirtschaft wurden wichtige Schritte zur Vorbereitung auf die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik eingeleitet und u.a. die SAPARD-Stelle akkreditiert. Fortschritte sind auch auf dem Gebiet der Pflanzengesundheit festzustellen. Erheblicher Anstrengungen bedarf es dagegen auf dem Gebiet der Tiergesundheit. Die Anhebung der Lebensmittelqualitätsnormen auf den EU-Standard ist noch eine große Herausforderung für Estland. Im Bereich Fischerei wurden die Verwaltungsstrukturen umorganisiert und die Arbeiten zur Einrichtung des Schiffsüberwachungssystems fortgesetzt. Weitere Anstrengungen sind insbesondere zur Weiterentwicklung des Registers der Fischereifahrzeuge, in der Marktpolitik und zur Schaffung des rechtlichen Rahmens für die EG-Strukturbeihilfen erforderlich. Die Kontrollkapazitäten müssen ausgebaut werden. In der Verkehrspolitik kann Estland auf weitere Fortschritte sowohl bei der Angleichung als auch bei der effektiven Anwendung der Rechtsvorschriften verweisen. Zu klären sind noch die erforderliche Trennung der Buchführungen und die Aufgaben der Regulierungsbehörde für den Bahnsektor. Im Energiesektor sind nur begrenzte Fortschritte festzustellen. Anstrengungen sind in diesem Bereich vor allem hinsichtlich des Elektrizitätsmarktes erforderlich. Estland muss auch die Verwaltungsstrukturen weiterentwickeln und die Regulierungsbehörde für den Energiemarkt verstärken. Im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung ist Estland mit der Rechtsangleichung gut vorangekommen. Weitere Anstrengungen erfordert die effektive Anwendung. Auch der soziale Dialog muss aktiv gefördert werden. Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen sind nach wie vor günstig. In der Regionalpolitik sind einige Fortschritte festzustellen. Estland muss jedoch die Vorbereitung der Verwaltung auf die Umsetzung der EG-Regionalpolitik nach dem Beitritt erheblich beschleunigen. Estland nimmt weiter an den einschlägigen EG-Programmen in den Bereichen Wissenschaft und Forschung und allgemeine und berufliche Bildung teil. Hinsichtlich Telekommunikation und Informationstechnologien und Kultur und audiovisuelle Medien ist die Rechtsangleichung weitgehend abgeschlossen. Im Umweltschutz sind sowohl bei der Umsetzung als auch bei der effektiven Anwendung des Umweltrechts weitere Fortschritte zu verzeichnen. Estland muss seine Anstrengungen fortsetzen und die Verwaltungskapazitäten ausbauen, vor allem auf kommunaler Ebene. Auch der Vollzug des Umweltrechts ist zu verbessern. Im Bereich Justiz und Inneres hat Estland, u.a. mit der Verabschiedung des neuen Strafgesetzbuchs, weitere Fortschritte erzielt. Die Anstrengungen müssen fortgesetzt werden, um die effektive Anwendung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten, die interne Koordinierung zu verbessern und die Zusammenarbeit mit externen Organisationen auszubauen. Besondere Aufmerksamkeit ist der Verstärkung der Stellen zu widmen, die mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, einschließlich des illegalen Drogenhandels, befasst sind. Bei den Steuern sind Fortschritte bei der Angleichung der Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuersätze zu vermelden. Weitere Schritte in dieser Richtung sind notwendig. Im Bereich Zollunion hat Estland einen neuen Zollkodex eingeführt. Es bedarf jedoch noch der Angleichung und der effektiven Anwendung des Zolltarifs und der damit zusammenhängenden Maßnahmen. Erhebliche Anstrengungen sind erforderlich, um die administrativen und operativen Kapazitäten zur Umsetzung des Besitzstands auszubauen. Estland muss gewährleisten, dass seine EDV-Systeme im Steuer- und Zollbereich mit denen der EG kompatibel sind. Auf dem Gebiet der auswärtigen Beziehungen hat Estland gute Fortschritte erzielt, muss jedoch seine Rechtsvorschriften weiter angleichen. Im Bereich Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik hat Estland seine Außenpolitik weiter an die der EU angeglichen und konstruktiv am Dialog über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik teilgenommen. Hinsichtlich der Finanzkontrolle sind weitere Fortschritte bei der Umsetzung der internen Finanzkontrolle festzustellen, die nun abgeschlossen werden muss. Ferner sind noch Rechtsvorschriften über die externe Finanzkontrolle zu erlassen. Zusammenfassend ist nochmals auf die Fortschritte Estlands beim Ausbau der Verwaltungskapazitäten hinzuweisen. Estland hat weitere Schritte zur Verbesserung der Umsetzung und zur effektiven Anwendung des Besitzstands eingeleitet, die zweifellos oft schwieriger sind, mehr Kosten verursachen und mehr Zeit in Anspruch nehmen als der Erlass von Rechtsvorschriften. Die bereits herausgestellten positiven Schritte umfassen u.a. die Schaffung des einheitlichen Finanzaufsichtsamtes, die Akkreditierung der SAPARD-Stelle, die Neuorganisierung der Fischereiverwaltung, die Zusammenlegung der Stiftungen für Unternehmensförderung und die Einrichtung von Finanzkontrollabteilungen in den Ministerien. Zu den spezifischen Bereichen, die weitere Aufmerksamkeit verlangen, gehören die Neuorganisierung der Marktaufsicht und die Verstärkung des Kampfes gegen Produktpiraterie und Nachahmungen, die Vorbereitung auf die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik und die Anhebung der Lebensmittelqualität. Ferner bedarf es weiterer Investitionen in die Umsetzung und effektive Anwendung des Umweltrechts, in die Vorbereitung auf die Verwaltung der EG-Strukturfonds, in die Verbesserung der Koordinierung zwischen den Vollzugsbehörden und in die Bereitstellung ausreichender operativer Kapazitäten für die effektive Anwendung des Besitzstands im Zollbereich. Auch sind weitere Anstrengungen zum Aufbau der Verwaltungskapazitäten notwendig, die für die Gewährleistung einer soliden, effizienten und kontrollierbaren Verwaltung der EG- Mittel erforderlich sind. Estland ist weiter Aspekte aller in der Beitrittspartnerschaft 1999 ausgewiesenen kurzfristigen prioritären Ziele angegangen. Estland nimmt nun viele Aspekte der mittelfristigen prioritären Ziele in Angriff, u.a. in den Bereichen Binnenmarkt, Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Sozialpolitik und Beschäftigung, Umweltschutz sowie Justiz und Inneres. |
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