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Lettland

In ihrer Stellungnahme von 1997 war die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass Lettland die politischen Kriterien erfüllte. Seither hat das Land erhebliche Fortschritte bei der weiteren Konsolidierung und Verbesserung der institutionellen Stabilität erzielt, die die Garantie für die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten darstellt. Auch im letzten Jahr wurden die diesbezüglichen Bemühungen fortgesetzt. Lettland erfüllt nach wie vor die politischen Kriterien von Kopenhagen.

Im vergangenen Jahr setzte die Regierung ihr Engagement für die Reform der öffentlichen Verwaltung und des Justizwesens sowie für die Korruptionsbekämpfung fort. Es wurden strategische Dokumente zur Reform der öffentlichen Verwaltung und zur Korruptionsprävention sowie Rahmengesetze über staatliche Anstalten angenommen und in allen drei Bereichen praktische Maßnahmen ergriffen. Nun muss die Dynamik bei der Reform der öffentlichen Verwaltung aufrechterhalten werden, indem die Rechtsgrundlagen und der Aufbau eines stabilen öffentlichen Diensts vervollständigt werden, einschließlich der Reformierung des Besoldungssystems. Gleichzeitig muss die Reform des Justizwesens vorangetrieben werden, wobei dem Rechtsrahmen, der Beschleunigung und Durchsetzung von gerichtlichen Entscheidungen sowie der Problematik der Untersuchungshaft besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption, die noch immer Anlass zur Sorge geben, sind, müssen fortgesetzt werden, damit auf breiter Ebene konkrete Ergebnisse erzielt werden.

Es wurden weitere wichtige Schritte zur Förderung der Eingliederung von Nichtstaatsangehörigen in die lettische Gesellschaft unternommen, unter anderem durch Maßnahmen zur Erleichterung des Einbürgerungsverfahrens und durch die Annahme eines umfangreicheren Programms zur gesellschaftlichen Integration sowie durch die Verabschiedung der Rahmenvorschriften für die künftige Stiftung für gesellschaftliche Integration. Die laufenden Bemühungen um die Förderung der Eingliederung der Nichtstaatsangehörigen müssen durch die Umsetzung sämtlicher Aspekte des umfassenden Integrationsprogramms konsolidiert werden, einschließlich der Ermutigung zur Einbürgerung und der Verstärkung des Lettischunterrichts. Bei der Umsetzung des Sprachengesetzes sollte ein großzügiger Ansatz verfolgt werden, der sich auf das legitime öffentliche Interesse stützt, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht und den internationalen Verpflichtungen Lettlands sowie dem Europa-Abkommen gerecht wird.

Lettland ist bei der Verwirklichung der kurzfristigen prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft hinsichtlich des Sprachengesetzes und des Sprachunterrichts sowie hinsichtlich der Kapazitäten der Verwaltung und des Justizwesens vorangekommen. Einige Fortschritte wurden auch bei der Verwirklichung der mittelfristigen prioritären Ziele gemacht, und zwar bei der weiteren Eingliederung von Nichtsstaatsangehörigen, sowie beim Ausbau des öffentlichen Dienstes und der Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung. Dennoch sind hier weitere Anstrengungen erforderlich.

Lettland verfügt über eine funktionierende Marktwirtschaft und dürfte auf kürzere Sicht in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, sofern es seine Strukturreformen mit der bisherigen Geschwindigkeit fortsetzt und abschließt.

Lettland hat die makroökonomische Stabilität aufrecht erhalten. Weitere Fortschritte wurden bei der Strukturreform, den letzten Schritten der Rentenreform, einem neuen Rahmen für die Finanzaufsicht und einer neuen Regulierungsstelle für öffentliche Versorgungsbetriebe verzeichnet. Der Rechtsrahmen für die Marktwirtschaft ist weitgehend vorhanden und die Marktzutritts- und -austrittsmechanismen funktionieren zufriedenstellend. Der Finanzsektor ist noch nicht sehr umfangreich, wird jedoch schrittweise konsolidiert.

Allerdings müssen die Behörden ihre Politik der Haushaltsdisziplin in einem mittelfristigen Haushaltsrahmen fortsetzen, um das Haushaltsdefizit und das Leistungsbilanzdefizit mittelfristig auf tragfähigem Niveau zu halten. Die Privatisierung der restlichen Großunternehmen schritt langsamer voran als erwartet und sollte nun zum Abschluss gebracht werden. Die Privatisierung von Grundbesitz und die Entwicklung des Grundstücksmarktes müssen vorangetrieben werden. Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen wurden eingeführt. Dieser Prozess sollte fortgeführt werden, indem vor allem die rechtlichen und verwaltungstechnischen Schranken für die Unternehmensentwicklung beseitigt werden. Die Arbeitslosigkeit ist nach wie vor hoch und die Arbeitsmarktflexibilität sollte verstärkt werden.

Lettland hat die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den Besitzstand in den meisten Bereichen kontinuierlich fortgesetzt. Das Erfordernis, die Kapazitäten für die Verwaltung und Durchsetzung des Besitzstands auszubauen, wurde anerkannt, wenngleich dieser Prozess weiterhin mit beträchtlichen Herausforderungen verbunden ist. Die Bemühungen im letzten Jahr erstreckten sich sowohl auf die Neuorganisation bestehenden Strukturen als auch auf die Schaffung mehrerer spezialisierter Stellen, damit die verschiedenen Anforderungen des Besitzstands erfüllt werden können.

Die Vorbereitungen auf den Binnenmarkt wurden fortgesetzt. Was den freien Warenverkehr betrifft, so wurde die Übernahme der europäischen Normen beschleunigt, und die Akkreditierungs- und Normungseinrichtungen wurden weiter gestärkt. Der neue Marktaufsichtsrat nahm seine Tätigkeit auf, doch das Marktaufsichtssystem muss noch weiter reformiert werden. Neue Rechtsvorschriften über öffentliche Aufträge wurden erlassen, doch das Amt für die Überwachung des öffentlichen Auftragswesens wurde noch nicht errichtet. Auf dem Gebiet der Freizügigkeit wurden Rahmenvorschriften über die gegenseitige Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen verabschiedet. Was den freien Dienstleistungsverkehr anbelangt, so nahmen zwei neue Einrichtungen ihre Tätigkeit auf: die Finanz- und Kapitalmarktkommission und die staatliche Datenschutzaufsicht. Für letztere muss allerdings die Rechtsgrundlage noch verbessert werden. Neue Vorschriften wurden auch über den freien Kapitalverkehr angenommen, insbesondere über Wertpapierdienstleistungen und grenzüberschreitende Überweisungen. Im Bereich des Gesellschaftsrechts ist die Durchsetzung der Vorschriften immer noch unzureichend. Die Verzögerungen beim Inkrafttreten des Handelsgesetzbuches und der wirksame Schutz der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum werfen noch ernstzunehmende Probleme auf. Die Verabschiedung von Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen stellt einen wichtigen Schritt für die Erfüllung der Anforderungen der Wettbewerbspolitik dar. Die Durchsetzungsbilanz in diesem Bereich hat sich ebenfalls verbessert, doch es sind weitere Anstrengungen vonnöten, um die uneingeschränkte Anwendung der Kartell- und Beihilfevorschriften zu gewährleisten. Im Zoll wurden Fortschritte bei der Rechtsangleichung und beim Ausbau der Verwaltungsstrukturen verbucht; letzteres gilt auch für den Steuerbereich. In beiden Bereichen muss die Entwicklung von IT- Systemen vorangetrieben werden, um einen elektronischen Datenaustausch mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten zu ermöglichen.

Begrüßenswerte Anstrengungen wurden auf dem Gebiet der Landwirtschaft unternommen, vor allem im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich und bei der Lebensmittelsicherheit. Zu den Errungenschaften zählen die Verabschiedung von Änderungen zum Agrargesetz, die Annahme eines Umsetzungsplans für die gemeinsamen Marktorganisationen, das Inkrafttreten eines neuen Gesetzes über Veterinärmedizin und die Umstrukturierung und Stärkung der Verwaltung. Lettland muss jedoch noch bedeutende Herausforderungen bewältigen, sowohl bei der Vervollständigung der Rechtsangleichung als auch bei der Einführung und Verbesserung der notwendigen Strukturen und Mechanismen, einschließlich der Zahlstelle, des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, der gemeinsamen Marktorganisationen und der Inspektionsvorkehrungen.

Lettland fuhr auch mit der Rechtsangleichung auf dem Gebiet des Güterkraft- und Schienenverkehrs fort und erzielte erste Ergebnisse bei der Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr. Ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des sozial- und beschäftigungspolitischen Besitzstands wurde mit der Verabschiedung des Arbeitsgesetzes und des Arbeitsschutzgesetzes getan. Um die ordnungsgemäße Umsetzung der Rechtsvorschriften sicherzustellen, sollten die Verwaltungskapazitäten ausgebaut werden, vor allem hinsichtlich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, einschließlich einer weiteren Stärkung der staatlichen Gewerbeaufsicht. Auf den Gebieten Energie und Umweltschutz wurde eine weitere Rechtsangleichung erreicht. Bei der Fortsetzung dieses Prozesses muss im Energiewesen der Elektrizitäts- und der Gasrichtlinie sowie den Ölvorräten noch besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, im Umweltschutz hingegen dem Zugang zu Umweltinformationen, der Abfallwirtschaft und den Chemikalien. Mehrere spezialisierte Stellen wurden eingerichtet, darunter das Energieaufsichtsamt, das Strahlenschutzzentrum und die lettische Umweltagentur, doch es sind noch weitere Bemühungen zur Verbesserung der Verwaltungsstrukturen erforderlich.

Der größte Teil der Anforderungen im Telekommunikationswesen muss noch umgesetzt werden. Erhebliche Fortschritte wurden bei der Angleichung an den Besitzstand auf dem Gebiet Kultur und audiovisuelle Medien erzielt. Im Bereich Justiz und Inneres kam Lettland hinsichtlich Datenschutz, Visa, Vorbereitung und Grenzkontrollen voran und verabschiedete auch den Schengen-Aktionsplan. Diese Bemühungen müssen fortgesetzt werden, und die Rechtsangleichung in den Bereichen Migration und Asyl ist abzuschließen. Eine Priorität stellen auch nach wie vor die Kapazitäten und Infrastrukturen für die Grenzverwaltung dar. Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Drogenhandels, der Geldwäsche, des Betrugs und der Korruption muss ebenfalls intensiviert werden.

Was die Regionalpolitik und die Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente angeht, so müssen die grundlegenden Rechtsvorschriften noch erlassen werden. Fortschritte sind auch bei den Programmplanungs-, Überwachungs- und Bewertungskapazitäten erforderlich. Der Beschluss, das Finanzministerium mit der künftigen Verwaltung der Strukturfonds zu beauftragen, stellt einen wichtigen Schritt dar. Wenngleich noch weitere Vorschriften über die interne staatliche Finanzkontrolle und über externes Audit verabschiedet werden müssen, konnten einige Ergebnisse in diesem Bereich erzielt werden, insbesondere beim Ausbau der Verwaltungsstrukturen. Auch hier sind die Arbeiten noch nicht beendet.

Die Vorbereitung der Verwaltung auf die Mitgliedschaft in der EU stellt nach wie vor eine der größten Herausforderungen für Lettland dar. Im Hinblick auf die Aufgaben, die Lettland nach dem Beitritt im Zusammenhang mit der Verwaltung und Durchsetzung des Besitzstands ausführen muss, wurde ein wesentlicher Anteil der notwendigen Behörden und Einrichtungen geschaffen oder umstrukturiert. Dieser Prozess muss fortgesetzt werden, einschließlich des Aufbaus weiterer neuer Stellen und Mechanismen; dazu zählen das Amt für die Überwachung des öffentlichen Auftragswesens, die agrarpolitischen Marktinterventionsmechanismen und der Garantiefonds für den Arbeitnehmerschutz bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Um eine verlässliche Um- und Durchsetzung des Besitzstands sicherzustellen, müssen außerdem unbedingt alle Einrichtungen mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden, wie z.B. die neue Regulierungskommission für den öffentlichen Dienst, die wichtige Regulierungsfunktionen im Zusammenhang mit dem Besitzstand auf den Gebieten Schienenverkehr, Energie und Telekommunikationswesen übernehmen wird.

Kontinuierliche Bemühungen sind auch notwendig, um eine tragfähige, effiziente und kontrollierbare Verwaltung der EG-Fonds zu gewährleisten.

Lettland ist bei der Verwirklichung aller kurzfristigen prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft vorangekommen. Die Erfolge betrafen unter anderem die Bereiche freier Warenverkehr, Sozialpolitik und Beschäftigung sowie den Umweltschutz, wo der Prozess nahezu abgeschlossen ist. Sämtliche mittelfristigen Prioritäten wurden in Angriff genommen und bei den meisten von ihnen gute Fortschritte verzeichnet. Besonders gute Ergebnisse wurde bei der Freizügigkeit, bei den Vorschriften über audiovisuelle Medien und im Zollwesen erzielt. Allerdings müssen die Arbeiten zur Verwirklichung sämtlicher prioritärer Ziele fortgesetzt werden, wobei besonderes Augenmerk auf die Bereiche zu richten ist, in denen noch wichtige Rechtsvorschriften erlassen werden müssen, wie Energie, Telekommunikation sowie wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, oder in denen die Verwaltungsstrukturen gestärkt werden müssen, wie Landwirtschaft, Fischerei und Kontrolle der EG-Fonds.


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