![]() |
|
|||||||||||||
|
|
LitauenIn ihrer Stellungnahme aus dem Jahr 1997 kam die Kommission zu dem Schluss, dass Litauen die politischen Kriterien erfüllt. Seitdem hat das Land bei der weiteren Festigung und Vertiefung der Stabilität seiner Institutionen erhebliche Fortschritte gemacht und garantiert Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und die Achtung und den Schutz von Minderheiten. Im letzten Jahr wurden weitere Anstrengung in dieser Richtung unternommen. Litauen erfüllt weiterhin die politischen Kriterien. Litauen hat bei der Reform der öffentlichen Verwaltung und der Justiz, wo das System der Verwaltungsgerichte neu organisiert wurde, einige Fortschritte erzielt. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches kam es zu einer Verbesserung des Rechtssystems. Die Kapazitäten zur Bekämpfung der Korruption wurden erhöht. Zu erwähnen ist auch die aktive Rolle, die der Gleichstellungsbeauftragte im Hinblick auf die Chancengleichheit und seit kurzem auch hinsichtlich der Rechte des Kindes spielt. Um mit der allumfassenden Reform der öffentlichen Verwaltung voranzukommen, sind anhaltende Anstrengungen vonnöten, wobei zugleich die Voraussetzungen für die erforderliche Kontinuität und Stabilität der Verwaltung zu schaffen sind. Für eine angemessene Mittelausstattung sollte gesorgt und die dienststellenübergreifende Koordinierung weiter ausgebaut werden; auch Fortbildungsmaßnahmen sind systematischer durchzuführen. Was das Justizwesen betrifft, so muss dringend das neue Gerichtsverfassungsgesetz verabschiedet werden. Die Gerichte sollten mit angemessenen Haushaltsmitteln und Verwaltungskompetenzen ausgestattet werden, die für ihre Verwaltung nötig sind. Die Verabschiedung der Strafprozessordnung muss beschleunigt werden, um die Anwendung des neuen Strafgesetzbuches zu ermöglichen. Im Bereich der Korruptionsbekämpfung sollten die Bemühungen des letzten Jahres fortgesetzt und noch intensiviert werden. Zu diesem Zweck sollte das Parlament die nationale Korruptionsbekämpfungsstrategie und das dazugehörige Durchführungsprogramm sowie ein neues Gesetz über Korruptionsprävention verabschieden. Was die anhaltende Besorgnis um die Korruption der Verwaltung betrifft, bedarf es weiterer Fortschritte, um einen transparenten Ablauf der Verwaltungsverfahren sicherzustellen; die für Korruptionsbekämpfung zuständigen Stellen sollten besser koordiniert werden. Im Hinblick auf die politischen Kriterien hat Litauen bei der Erfüllung der Beitrittsprioritäten Fortschritte gemacht. Die Umsetzung des Gesetzes über die öffentliche Verwaltung und des Gesetzes über den öffentlichen Dienst ist nur begrenzt vorangekommen. Die Regierung hat die nationale Korruptionsbekämpfungsstrategie gebilligt, die nun vom Parlament verabschiedet werden muss und dann umzusetzen ist. Ein Fortbildungsprogramm für Richter, das sich mit verschiedenen Aspekten des Gemeinschaftsrechts und der Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands befasst, ist auf den Weg gebracht worden und sollte fortgeführt werden. Litauen verfügt über eine funktionierende Markwirtschaft. Falls weiterhin wesentliche Anstrengungen unternommen werden, um die schwungvolle Umsetzung des Strukturreformprogramms voranzutreiben, dürfte das Land in Kürze in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten. Litauen hat die gesamtwirtschaftliche Stabilität aufrecht erhalten können, das Haushalts- und das Außenhandelsdefizit etwas abgebaut und die staatlichen Eingriffe verringert. Die Privatisierung im Bankensektor, anderen Wirtschaftszweigen und von Grund und Boden steht kurz vor dem Abschluss. Und schließlich sind die neuen Gesetze über Konkurs und Unternehmensumstrukturierung in Kraft getreten. Die Arbeitslosigkeit ist jedoch nach wie vor hoch und die strukturellen Arbeitsmarktprobleme harren noch einer Lösung. Zwar wurden wichtige Gesetze zur Umstrukturierung und Liberalisierung des Energiemarktes verabschiedet, doch bedarf es weiterer Gesetze und eines wirksamen Rechtsvollzugs. Das Kredit- und Versicherungsgewerbe ist weiterhin schwach ausgeprägt und ineffizient. Das Volumen an in- und ausländischen Investitionen ist immer noch relativ gering. Die Behörden müssen die neuen unternehmensrechtlichen Bestimmungen und insbesondere die konkursrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß anwenden. Die geplante Rentenreform muss vorangetrieben und umgesetzt werden. Die Haushaltsdisziplin muss beibehalten werden, und es ist für eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand zu sorgen, auch um das Leistungsbilanzdefizit im Rahmen der Currency-board-Regelung unter Kontrolle zu halten. Litauen hat in den meisten Bereichen bei der Umsetzung und Anwendung des EG- Rechts bedeutende Fortschritte erzielt. Zwar fallen diese Fortschritte unterschiedlich aus, doch die Lücken schließen sich, und Litauen hat in einigen Bereichen sogar eine sehr weitgehende Rechtsangleichung erreicht. Insbesondere in den Bereichen, die die Verwendung der EG-Mittel betreffen, besteht noch beträchtlicher Handlungsbedarf. Insgesamt ist die Verwaltung leistungsfähiger geworden, obwohl es nicht einfach war, in den Bereichen, in denen die Verwaltung im letzen Jahr umstrukturiert wurde, die erforderlichen Kapazitäten aufzubauen. Im Hinblick auf den freien Warenverkehr im Binnenmarkt ist Litauen mit der Umsetzung der EU-Vorschriften und dem Ausbau seiner Institutionen (namentlich für Normung und Akkreditierung) weiter vorangekommen. Die Rechtsangleichung im Bereich des öffentlichen Auftragswesens muss noch abgeschlossen werden, wohingegen die Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften vorwärts gekommen ist. Die Verwaltung des Amts für öffentliches Auftragswesen ist leistungsfähiger geworden, bedarf aber eines weiteren Ausbaus. Was die Freizügigkeit betrifft, so steht die gesetzliche Verankerung der Bürgerrechte weitgehend mit dem Besitzstand in Einklang und die Fortschritte im Hinblick auf die gegenseitige Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise müssen weitergehen. Im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs hat sich Litauen flankierend zur fortschreitenden Rechtsangleichung um den Ausbau der Verwaltungskapazität vor allem im Finanzdienstleistungssektor bemüht. Weitere Fortschritte wurden im Bereich des freien Kapitalverkehrs erzielt, wo Litauen bereits eine weitgehende Liberalisierung vollzogen hat. Auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik spiegelt sich die vollzogene gute Rechtsangleichung in der bislang recht positiven Erfolgsbilanz wider, die der litauische Wettbewerbsrat vorweisen kann. Was das Gesellschaftsrecht betrifft, so wurden zwar bei der Angleichung der Rechtsvorschriften über den Schutz der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum beachtliche Fortschritte erzielt, doch der tatsächliche Vollzug dieser Vorschriften ist noch sehr verbesserungsbedürftig. Im Bereich der Wirtschafts- und Währungsunion hat Litauen mit der Verabschiedung des neuen Zentralbankgesetzes die Rechtsangleichung weitgehend vollzogen. Im Steuerbereich ist Litauen mit der Angleichung an die EG-Vorschriften über indirekte Steuern vorangekommen und hat auch die Leistungsfähigkeit seiner Verwaltung gesteigert. Die EDV-Systeme der Steueraufsicht müssen weiter modernisiert werden, damit die Zusammenschaltung mit den Systemen der EG möglich ist. Gut vorangekommen ist die Rechtsangleichung im Bereich Zollunion, doch muss begleitend die administrative und operative Kapazität erheblich gesteigert werden, und zwar vor allem durch die Entwicklung von EDV-Systemen, die eine Zusammenschaltung mit den Zollinformationssystemen der EG ermöglichen. Im Bereich Landwirtschaft hat Litauen bei der Reform seiner Agrarbehörden weitere Fortschritte erzielt. Wichtige Maßnahmen stehen jedoch noch aus, insbesondere zum weiteren Ausbau des Feldstückkennzeichnungssystems, zur Durchsetzung und praktischen Anwendung der Verwaltungsmechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik und weiteren Vorbereitungen für die Zahlstelle. Litauen ist im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit und im Veterinär- und Pflanzenschutzsektor weiter vorangekommen, muss aber die Durchführungsstrukturen noch mehr ausbauen. Zu begrenzten Fortschritten kam es bei der Modernisierung der Inspektionseinrichtungen an der Außengrenze. Auf dem Gebiet der Fischerei ist der Aufbau der Verwaltungskapazität fortgeschritten, doch bei der Vorbereitung der strukturpolitischen Maßnahmen und im marktpolitischen Bereich besteht noch erheblicher Handlungsbedarf. Im Verkehrssektor ist Litauen in den Bereichen Sicherheit im Straßenverkehr, Umstrukturierung der Eisenbahnen und Zivilluftfahrt sowie mit der Steigerung der diesbezüglichen Verwaltungskapazität gut vorangekommen. Allerdings gibt es noch Bereiche, in denen beträchtliche weitere Fortschritte geboten sind; dies gilt namentlich für die Inspektionskapazitäten. Im Energiesektor hat Litauen einen akzeptablen Stand der Rechtsangleichung erzielt, muss jedoch insbesondere mit Blick auf den Energiebinnenmarkt seine Bemühungen fortsetzen. Weitere Arbeiten sind auch im Kernenergiebereich erforderlich. Litauen muss seine Stilllegungsverpflichtungen bestätigen und umsetzen sowie für ein hohes Maß an nuklearer Sicherheit sorgen. Im Bereich der Sozialpolitik ist Litauen mit der Übernahme und Umsetzung der EG- Vorschriften kontinuierlich vorangekommen. Das neue Arbeitsgesetz und das Gesetz über die öffentliche Gesundheitsfürsorge müssen jedoch noch verabschiedet werden. Der Um- und Durchsetzung ist weitere Aufmerksamkeit zu widmen, und auch der soziale Dialog ist ausbaubedürftig. Litauen ist im Umweltbereich weiter vorangekommen, und der Großteil des Rechtsrahmens befindet sich hier nun in Kraft. Der Vollzug gestaltet sich weiterhin problematisch, vor allem dort, wo umfangreiche Investitionen oder Investitionen privater Unternehmen erforderlich sind. Im Bereich Telekommunikation wurden bei der Angleichung des Rechtsrahmens einige Fortschritte erzielt. Die Regulierungsbehörde hat ihre Arbeit aufgenommen, muss aber gestärkt werden. Im Bereich Justiz und Inneres wurde der Schutz der Außengrenzen weiter gestärkt und Verbesserungen bei der Beseitigung der Schwachstellen in der dienststellenübergreifenden Koordinierung erreicht. Diese Anstrengungen müssen fortgesetzt werden. Litauen hat einen Schengener Aktionsplan verabschiedet. Auf dem Gebiet der Regionalpolitik und der Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente ergingen vor kurzem wichtige Beschlüsse im Hinblick auf den institutionellen Aufbau für die Verwaltung der Strukturfonds. Diese Beschlüsse müssen dringend umgesetzt werden durch die Stärkung der Verwaltungskapazität, die Entwicklung einer effektiven Koordinierung zwischen den betroffenen Ministerien und die Ausarbeitung eines Rahmens zur Programmierung und Durchführung von Gemeinschaftsunterstützung, wobei das Prinzip der Partnerschaft respektiert werden muss. Wenngleich es im Bereich der Finanzkontrolle zu einigen Fortschritten gekommen ist, muss Litauen dringend für einen erheblichen Ausbau seiner Kapazitäten zur Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften über die Finanzkontrolle in der öffentlichen Verwaltung sorgen. Im Hinblick auf die Finanz- und Haushaltsbestimmungen ist Litauen etwas vorangekommen, doch zur Umsetzung des Haushaltsgesetzes 2000 bedarf es noch beträchtlicher Anstrengungen. Litauen hat in der Haushaltspolitik weiterhin Zurückhaltung geübt und gleichzeitig Fortschritte beim Aufbau der für die Umsetzung und Anwendung der EG-Vorschriften erforderlichen Verwaltungskapazität gemacht. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung ist jedoch immer noch recht schwach und kann leicht einbrechen, falls die organisatorische Struktur unbedacht verändert wird. Es bedarf nachhaltiger Anstrengungen, wenn die jetzt erreichte Verwaltungskapazität aufrecht erhalten und weiter ausgebaut werden soll. Insgesamt ist Litauen bei der Erfüllung der in der Beitrittspartnerschaft ausgewiesenen kurzfristigen und in geringerem Maße auch der mittelfristigen Prioritäten zufriedenstellend vorangekommen. Insbesondere hat Litauen verschiedene kurzfristige Prioritäten in den Bereichen wirtschaftliche Kriterien, Binnenmarkt, Energie und Umwelt weitgehend verwirklicht. Einige kurzfristige Ziele, etwa in der Landwirtschaft, sind noch nicht vollständig verwirklicht. Die meisten mittelfristigen Ziele wurden teilweise erreicht, doch müssen insbesondere im Hinblick auf die Verwaltung und Kontrolle der EG-Mittel noch weitere Anstrengungen unternommen werden. |
| Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | |
||