NewsletterAktuellesDatenbankBuchauswahlForumSuchen
Überblick
Karte
EU Erweiterung
DBA BRD
DBA Schweiz
Handelsstatistik
Waldorfschule Rosia
Flora und Fauna
Bücher
Links
Reise
Botschaften
Sicherheitshinweise
Links
Kontakte
english
Overview
Map
EU Enlargement
Direct Investment
Tobacco Licensing
US Tax Convention
Investment Guide EBRD
Trade Statistics
Links
Contacts
EU Geschichte
Überblick Nizzavertrag
EG-Vertrag (PDF)
Nizza-Vertrag (PDF) Strategiepapier 2002
Strategiepapier 2001
EU: Export im Binnenmarkt
EU: Freier Warenverkehr
EU: CE-Kennzeichnung
Gerichtszuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen
Zusammenarbeit bei Beweisaufnahmen
KartellverfahrensVO
Kartellrecht
Produkthaftung
NACE Revision 1.1
Statistiken (Handel)
Rechnungslegung
EU Osterweiterung
EU Institutionen
allg. Osteuropa/GUS
Bücher
Sitemap
Recht: Das UN-Kaufrecht
China: Bedeutung für die deutsche Wirtschaft
Ausfuhrgewährleistung
Exportförderung
Exportgenehigungen
Hermes-Kredite
Exportfinanzierung
Außenhandel
Investitionslenkung
Investitonsschutz
Länderrating
China in der WTO
DBA Musterabkommen
Botschaften

Rumänien

In der Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass Rumänien die politischen Kriterien erfüllt. Seither hat das Land beträchtliche Fortschritte bei der weiteren Konsolidierung und Stabilisierung seiner Institutionen erzielt, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz der Minderheiten gewährleisten. Im vergangenen Jahr waren weitere positive Entwicklungen zu verzeichnen. Rumänien erfüllt die politischen Kriterien von Kopenhagen nach wie vor.

Die Effizienz der Legislative wie auch das Funktionieren der Exekutive haben sich deutlich verbessert. Die Reform der Gerichtsverfahren wurde fortgesetzt, und die effektive Anwendung der neuen Rechtsvorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen dürfte bei der Bekämpfung der Korruption eine wichtige Rolle spielen. Allerdings ist die Korruption nach wie vor ein großes Problem, das bei weitem noch nicht gelöst ist. Anlass zur Sorge bieten auch die mangelnden Fortschritte bei der strategischen Reform der öffentlichen Verwaltung und die Tatsache, dass die Unabhängigkeit der Judikative noch besser gewährleistet werden muss.

Im Bereich der Menschenrechte wurden bedeutende Fortschritte erzielt. Die Reform der Kinderfürsorge kommt gut voran, Homosexualität wurde entkriminalisiert und wichtige neue Gesetze wurden hinsichtlich der Eigentumsrückgabe und der Behandlung von Asylsuchenden und Flüchtlingen erlassen. Mit der Einführung von Bewährungsstrafen wurde eine wichtige Reform des Strafvollzugs vorgenommen und verschiedene Initiativen wurden eingeleitet, um gegen den Menschenhandel vorzugehen. Weitere Reformen sollten auf die Modernisierung des Strafgesetzbuches und die Stärkung der Verantwortlichkeit von Polizeibeamten gegenüber der Öffentlichkeit sowie auf die Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit polizeilichen Handelns abzielen. Außerdem sollten die Lebensbedingungen in den Kinderheimen weiter verbessert werden. Neue Bestimmungen wurden angenommen, die Minderheitensprachen mehr Raum geben, und eine Nationale Strategie zur Verbesserung der Lage der Roma liegt jetzt vor. Die Anstrengungen müssen sich nun auf die Umsetzung dieser Strategie konzentrieren, um die weitverbreitete Diskriminierung wirksam zu bekämpfen und die Lebensbedingungen zu verbessern.

Zur Umsetzung der kurzfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft im Zusammenhang mit den politischen Kriterien hat Rumänien Folgendes unternommen: Verbesserung der Lebensbedingungen der Heimkinder, weitere Reform der Kinderschutzpolitik, Entwicklung einer nationalen Strategie für die Roma und Einleitung von Maßnahmen zur Förderung von Minderheitenprogrammen. Bei den mittelfristigen Prioritäten wurden im Bereich der Kinderfürsorge Fortschritte erzielt, und es wurden Initiativen ergriffen, um den Zugang der Roma zum Bildungswesen zu verbessern. In anderen Bereichen besteht jedoch noch beträchtlicher Handlungsbedarf: Die Strategie für die Roma wurde noch nicht umgesetzt, Bestimmungen zur Verhinderung von Diskriminierungen wurden angenommen, werden aber noch nicht angewandt, und mit der Entmilitarisierung der Polizei wurde noch nicht begonnen. Rumänien hat Fortschritte beim Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft gemacht. Mittelfristig dürfte es zwar nicht in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, aber es hat Maßnahmen ergriffen, die ihm dies langfristig ermöglichen sollen. Voraussetzung hierfür ist, dass es seinen wirtschaftlichen Reformkurs beibehält.

Bei der makroökonomischen Stabilisierung ist Rumänien weiter vorangekommen: Das Wachstum hat wieder eingesetzt und die Exporte sind gestiegen. Die Regierung ist sich vollauf bewusst, dass das mit dem IWF vereinbarte Programm und das Wirtschaftsprogramm zur Beitrittsvorbereitung umgesetzt werden müssen. Den Strukturreformen wurde neue Dynamik verliehen, vor allem mit Blick auf die Privatisierung und die Anpassung der Energiepreise. Die jüngsten Privatisierungen zeugen von einem neuen Engagement für den Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft.

Jedoch bestehen noch erhebliche wirtschaftliche Ungleichgewichte: Die Inflation ist hoch und das Leistungsbilanzdefizit wächst - und dies bei schwierigen sozialen Rahmenbedingungen. Das nach wie vor instabile gesamtwirtschaftliche Umfeld, die unsicheren rechtlichen Rahmenbedingungen und die geringe Verwaltungskapazität behindern die Entwicklung des Privatsektors. Die meisten Unternehmen müssen den Umstrukturierungsprozess noch einleiten oder haben gerade erst damit begonnen.

Insgesamt besteht in Rumänien noch erheblicher Reformbedarf. Die Regierung sollte der makroökonomischen Stabilität einen hohen Stellenwert einräumen und zu diesem Zweck gegen die Inflation und die weitere Verschlechterung der Zahlungsbilanz vorgehen. Die vollständige Umsetzung des mit dem IWF vereinbarten Programms, in dessen Mittelpunkt die Beseitigung der Ursachen der Inflation steht, würde eine schrittweise Ausrichtung der Geld- und Wechselkurspolitik auf die Inflationsbekämpfung ermöglichen. Im Unternehmenssektor ist auf finanzielle Disziplin hinzuwirken, indem der weiteren Anhäufung gegenseitiger Zahlungsrückstände Einhalt geboten und die staatliche Unterstützung unrentabler Betriebe eingestellt wird. Dadurch würde die Fiskalpolitik von einer schweren Last befreit und könnte besser mit der Geldpolitik koordiniert werden. Eine weitere Priorität besteht in der Förderung der Umstrukturierung und Privatisierung von Unternehmen durch Schaffung einer soliden rechtlichen und institutionellen Grundlage für eine funktionierende Marktwirtschaft. Rumänien ist bei der Übernahme des Besitzstands weiter vorangekommen. Jedoch gingen mit den Fortschritten bei der Rechtsangleichung nicht immer entsprechende Verbesserungen der Verwaltungskapazität einher.

Im Bereich der Binnenmarktvorschriften ist Rumänien unterschiedlich gut vorangekommen. Abgesehen von der Annahme neuer Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen und des Rechtsrahmens für das Neue und das Globale Konzept hat sich beim freien Warenverkehr nicht viel geändert. Die Verwaltungsinfrastruktur für Normung, Zertifizierung und Marktüberwachung sollte ausgebaut werden. Bei der Angleichung des Besitzstands im Bereich der Freizügigkeit für Personen wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt. Zwar ist bei der Banken- und Versicherungsaufsicht eine Weiterentwicklung zu verzeichnen, nicht aber bei der Übernahme der Gemeinschaftsvorschriften für Wertpapiermärkte. Der Schutz personenbezogener Daten ist noch nicht angemessen geregelt. Das neue rumänische Geldwäschegesetz ist begrüßenswert, nicht aber das Fortbestehen eines umfassenden Devisenkontrollsystems und anderer Beschränkungen des Kapitalverkehrs. Auch die Aufsicht im Bereich Finanzdienstleistungen sollte verbessert werden. Weitere Fortschritte sind bei der Rechtsangleichung in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Wettbewerbspolitik zu verzeichnen - hier hat Rumänien bereits einen hohen Grad an Übereinstimmung mit dem Besitzstand erreicht. Jedoch sollte die Einhaltung der Rechte an geistigem Eigentum noch besser überwacht und die Fähigkeit zur Durchsetzung der Regeln für staatliche Beihilfen und der kartellrechtlichen Vorschriften gestärkt werden.

Auf dem Gebiet der Steuern hat Rumänien insbesondere bei den Verbrauchsteuern gewisse Fortschritte erzielt. Jedoch sind bei der Mehrwertsteuer noch weitere Anpassungen erforderlich, und viel muss noch für die Modernisierung der Steuerverwaltung - einschließlich der Entwicklung des elektronischen Datenaustauschs mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten - getan werden. Die Annahme eines Strategiepapiers für die Industriepolitik ist ein positiver Schritt. Bei der Privatisierung wurden zwar einige wichtige Fortschritte erzielt, doch sind noch erhebliche weitere Anstrengungen erforderlich. Bei der Förderung des KMU-Sektors ist Rumänien gut vorangekommen, und eine Reihe von Maßnahmen wurden zur Verbesserung des Unternehmensumfelds ergriffen.

Zwar hat Rumänien im Bereich der Landwirtschaft in verschiedener Hinsicht Fortschritte bei der Angleichung seiner Vorschriften an den Besitzstand erzielt, doch die Umstrukturierung des Agrarsektors hat gerade erst begonnen. Die Verwaltungskapazität des Landwirtschaftsministeriums ist insgesamt immer noch gering, und Rumänien ist noch nicht in der Lage, die Verwaltungsmechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik anzuwenden. Auch das Kontrollsystem im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich muss verbessert werden. Mit dem neuen Fischereigesetz steht das rumänische Recht nun weitgehend mit dem Besitzstand im Einklang, jedoch muss sich Rumänien noch um die Stärkung der Verwaltungsstrukturen bemühen.

Rumänien hat bei der Angleichung seiner Verkehrsvorschriften an den Besitzstand weiterhin gute Fortschritte gemacht. Die Politik im Energiebereich war inkonsequent, weshalb hier nur begrenzte Fortschritte erzielt wurden. Im Telekommunikationssektor ist Rumänien zwar bei der Übernahme des Besitzstands kaum vorangekommen, doch wurden umfangreiche Vorarbeiten für künftige Reformen geleistet. Auf dem Gebiet des Umweltschutzes hat Rumänien sein Recht weiter an den Besitzstand angeglichen, verfügt jedoch nicht über die Verwaltungskapazität, um für die effektive Anwendung der neuen Rechtsvorschriften zu sorgen. Außerdem werden für diesen Sektor zu wenige Finanzmittel bereitgestellt. Rumänien hat verschiedene Aspekte des gemeinschaftlichen Verbraucherschutzrechts übernommen, doch muss noch die Durchsetzung der Bestimmungen gewährleistet werden. Im Bereich der audiovisuellen Medien hat Rumänien nur begrenzte Fortschritte erzielt.

Die Sozialpolitik gehört zu den Prioritäten der Regierung. Zwar gab es hier Fortschritte, doch ist die Rechtsangleichung noch nicht abgeschlossen. Auch die Verwaltungskapazität ist auszubauen (insbesondere im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, und die Gewerbeaufsichtsämter sind zu stärken). In der Regionalpolitik ist Rumänien im Berichtzeitraum ein Stück weitergekommen - vor allem auf institutioneller Ebene. Jedoch müssen die neuen Strukturen noch erheblich gestärkt werden, namentlich in Bezug auf die Programmplanung, Begleitung und Bewertung und den Aufbau der für die Verwaltung und Kontrolle der öffentlichen Mittel erforderlichen Kapazitäten.

Im Bereich Justiz und Inneres wurden bedeutende Fortschritte in Bezug auf Visapolitik, Grenzkontrollen und Migration erzielt. Jedoch müssen zu bestimmten wichtigen Fragen wie dem Datenschutz noch Rechtsvorschriften erlassen werden und die Kapazitäten und Infrastrukturen für die Grenzverwaltung müssen noch ausgebaut werden.

Rumänien hat zunehmend auf Handelspraktiken zurückgegriffen, die mit seinen internationalen Verpflichtungen nicht vereinbar sind und mit denen es vom Besitzstand abrückt. Dagegen war der erfolgreiche Verlauf des OSZE-Vorsitzes ein Beweis für die Fähigkeit Rumäniens, im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten seiner Verantwortung gerecht zu werden und eine international führende Rolle zu übernehmen. Rumänien hat den Besitzstand im Bereich des Zolls weiter übernommen. Allerdings sind die operativen Kapazitäten der Zollbehörden noch zu verbessern und die Anstrengungen zur Entwicklung von Systemen zu verstärken, die den elektronischen Datenaustausch zwischen der EG und Rumänien ermöglichen.

Trotz einiger positiver Entwicklungen ist es Rumänien noch nicht gelungen, einen umfassenden Rahmen für die öffentliche interne Finanzkontrolle auszuarbeiten. Weitere Anstrengungen sind außerdem zur Stärkung der Verwaltungskapazität in diesem Bereich erforderlich. Bei der Reform der Haushaltsverfahren ist Rumänien vorangekommen, doch muss hier in Bezug auf den Staatshaushalt und die Eigenmittel noch mehr getan werden.

Die allgemeine Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zur Umsetzung des Besitzstands ist begrenzt und behindert die Vorbereitungen Rumäniens auf den Beitritt ganz erheblich. Zwar ist die Verwaltung zum Teil durchaus funktionsfähig, doch in vielen wichtigen Bereichen sind ihre Schwächen ein Grund zu ernsthafter Sorge. Dies betrifft nicht nur die Übernahme des Besitzstands, sondern auch die Verwaltung der EG-Mittel. Beim Aufbau von Verwaltungskapazitäten sind keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen. Jedoch beginnt die Regierung allmählich, dieses Problem anzugehen.

Was die kurzfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft betrifft, so hat Rumänien die Ziele im Bereich des Verkehrs erreicht. Auf den Gebieten Steuern, Zoll sowie Justiz und Inneres hat Rumänien zwar Fortschritte gemacht, doch wurde noch keine der Prioritäten in vollem Umfang umgesetzt. Begrenzte Fortschritte sind bei den prioritären Zielen in den Bereichen Binnenmarkt, Landwirtschaft, Umweltschutz, Sozialpolitik und Beschäftigung und bei der Verbesserung der Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz zu verzeichnen. Rumänien hat mit der Umsetzung einiger der mittelfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft begonnen. Im Verkehrssektor und in der Fischerei hat es die mittelfristigen Ziele bereits nahezu verwirklicht. Jedoch sind bei Landwirtschaft, Umweltschutz und Beschäftigung keine wesentlichen Entwicklungen zu verzeichnen.


Albanien
Armenien
Aserbaidschan
Belarus
Bosnien Herzegowina
Bulgarien
Estland
Georgien
Kasachstan
Kirgisistan
Kroatien
Lettland
Litauen
Mazedonien
Moldau
Polen
Rumänien
Russland
Serbien & Montenegro
Slowakei
Slowenien
Tadschikistan
Tschechien
Turkmenistan
Ukraine
Ungarn
Usbekistan
Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | English Version