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Slowakei

In ihrem Bericht 1999 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Slowakei die politischen Kriterien erfüllt. Seither hat das Land beträchtliche Fortschritte gemacht und die Stabilität jener Institutionen weiter gefestigt und vertieft, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie den Schutz der Menschen- und Minderheitenrechte sicherstellen. Im letzten Jahr wurden weitere Schritte in diese Richtung unternommen. Die Slowakei erfüllt auch weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen. Hinsichtlich der Struktur und der Funktionsweise der Verwaltung wurden bedeutende Fortschritte erzielt. Der Rechtsrahmen für die Dezentralisierung der öffentlichen Verwaltung und das Gesetz über den öffentlichen Dienst wurden verabschiedet. Die Gesetze müssen nunmehr gebührend umgesetzt werden, damit die öffentliche Verwaltung in angemessener Weise die Schlüsselrolle wahrnehmen kann, die ihr in einer funktionierenden, auf Rechtsstaatlichkeit gegründeten Demokratie und bei der Unterstützung des Beitrittsprozesses zukommt.

Zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz wurden wichtige Schritte unternommen. Hierzu zählt insbesondere die Verfassungsänderung, mit der die vierjährige Probezeit für Richter abgeschafft wurde und die die Einsetzung eines Richterrates vorsieht. Diese Verfassungsänderung muss nun durch die diesbezügliche Primärgesetzgebung und in der Praxis umgesetzt werden, um bei der Justiz die Unparteilichkeit der Amtsausübung und politische Neutralität zu gewährleisten.

Weitere Fortschritte sind bei der Korruptionsbekämpfung zu verzeichnen, insbesondere durch die Umsetzung einer entsprechenden Regierungspolitik in konkrete Maßnahmen und die Erfüllung internationaler Verpflichtungen. Die Korruption stellt jedoch weiterhin ein ernstes Problem dar. Um die Korruptionsbekämpfung weiter zu verbessern, sollte die Slowakei die Umsetzung der Aktionspläne konsequent fortsetzen, die bestehenden Rechtsvorschriften mit Strenge durchsetzen und die geplanten Rechtsvorschriften vervollständigen, die Verwaltungskapazitäten stärken und die Koordination zwischen den beteiligten Einrichtungen verbessern.

Mit der Verfassungsreform wurden außerdem die Grundlagen für eine Stärkung der institutionellen Struktur der Slowakei im Bereich der Menschenrechte geschaffen. In diesem Zusammenhang muss jedoch auf das Verhalten der Polizei eingegangen werden, insbesondere im Zusammenhang mit Berichten über Misshandlungen.

Im Referenzzeitraum wurden bedeutende Anstrengungen unternommen, die Konzepte zum Schutz der Minoritäten weiter zu entwickeln und in die Tat umzusetzen, insbesondere hinsichtlich der Umsetzung der einschlägigen Regierungsstrategien. Positive Schritte wurden außerdem unternommen, um den Gebrauch und Schutz von Minderheitensprachen zu fördern. Was die Roma-Minderheit angeht, so sollte die in den Jahren 1999 und 2000 angenommene Roma-Strategie verstärkt fortgesetzt und die erforderlichen finanziellen Mittel auf nationaler und lokaler Ebene bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang wird es wichtig sein, die Bemühungen im Kampf gegen die weitverbreitete Diskriminierung zu verstärken.

Die kurzfristigen Prioritäten aus der Beitrittspartnerschaft 1999 wurden im Bereich Modernisierung und Dezentralisierung der öffentlichen Verwaltung realisiert.

Bedeutende Schritte wurden unternommen, um die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken, die auch zu den kurzfristigen Prioritäten zählte. Trotz weiterer positiver Maßnahmen wurden hinsichtlich der Lage der Roma-Minorität (eine weitere kurzfristige Priorität) nur in begrenztem Maße erkennbare Fortschritte erzielt. Das gleiche gilt für die mittelfristigen Prioritäten aus der Beitrittspartnerschaft 1999, in denen die Fortsetzung der Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich Minderheitensprachen und die Stärkung der Politiken sowie die Aufstockung der Haushaltsmittel für die Roma-Minderheit gefordert wurden.

Die Slowakei hat eine funktionierende Marktwirtschaft. Das Land dürfte mittelfristig in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, vorausgesetzt die Slowakei unternimmt weitere bedeutende Anstrengungen bei der mittelfristigen Haushaltskonsolidierung und bei der Entwicklung und anschließenden Umsetzung des angekündigten Strukturreformprogramms.

Insgesamt wurde die volkswirtschaftliche Stabilität bewahrt. Bei der Privatisierung des Bankensektors wurden weitere ausgezeichnete Fortschritte erzielt, so dass sie kurz vor ihrem Abschluss steht. Weitere Fortschritte waren bei der Umstrukturierung als Vorbereitung auf die Privatisierung der verbleibenden staatlichen Infrastrukturunternehmen und Transportunternehmen zu verzeichnen. Außerdem kam die Slowakei bei der Schaffung eines entsprechenden Rahmens für die Entwicklung des Privatsektors voran.

Die erhebliche Zunahme des Leistungsbilanzdefizits erfordert jedoch eine vorsichtigere Steuerpolitik. Die Arbeitslosigkeit ist hoch und steigt weiter an. Einige Bereiche des rechtlichen und institutionellen Rahmens für die Entwicklung der Unternehmen müssen weiter verbessert und effizient umgesetzt werden. Die Aufsicht über den Finanzsektor muss weiter gestärkt werden. Es müssen geeignete Schritte unternommen werden, um die mittelfristige Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten. Die Behörden müssen durch die Umsetzung mittelfristiger Reformen der öffentlichen Ausgaben ihre steuerlichen Ziele erreichen, insbesondere im Gesundheitsbereich, bei den Pensionen und im Bereich Subventionen. Die Makroökonomische Stabilität muss durch die Fortsetzung einer vorsichtigen Kombination aus Steuer- und Geldpolitik weiter konsolidiert werden. Weitere Fortschritte bei der Privatisierung, im Zusammenhang mit dem Verwaltungs- und Rechtsrahmen und bei den Reformen des Finanzsektors werden die Voraussetzungen für eine weitere Entwicklung des Privatsektors schaffen. Um zu einer Steigerung der Beschäftigungszahlen zu gelangen, sind weitere grundlegende Reformen des Arbeitsmarktes erforderlich.

Die Slowakei hat bei der Angleichung ihrer Rechtsvorschriften an den Besitzstand weiterhin gute Fortschritte erzielt. Wie im letzten Jahr verteilten sich die Fortschritte jedoch nicht gleichmäßig über alle Kapitel. Bedeutende Fortschritte wurden in den Bereichen Freier Warenverkehr, Gesellschaftsrecht, Sozialpolitik, Beschäftigung und Zollunion erzielt. In zahlreichen Bereichen bestanden jedoch auch weiterhin strukturelle Schwächen, insbesondere in der Landwirtschaft sowie der Regionalpolitik und bei der Koordination der strukturpolitischen Instrumente. Während die Slowakei bei der Stärkung der Verwaltungskapazitäten weiter vorangekommen ist, ist es in allen Bereichen erforderlich, die Bemühungen verstärkt fortzusetzen.

Hinsichtlich der Rechtsvorschriften im Bereich Binnenmarkt wurden insbesondere beim freien Warenverkehr und freien Dienstleistungsverkehr Fortschritte erzielt. Was den freien Personenverkehr angeht, so bleibt der Fortschritt jedoch weiterhin begrenzt. Im Bereich Gesellschaftsrecht waren - abgesehen vom Bereich ,,Marken'' - Fortschritte zu verzeichnen, was insbesondere auf die fortgesetzte Angleichung an die Richtlinien im Bereich Gesellschaftsrecht und die Annahme eines neuen Patentgesetzes zurückzuführen ist. Die Verwaltungs- und Justizbehörden, die mit der Anwendung der Gesetzgebung über geistiges und gewerbliches Eigentum befasst sind, sollten weiter angemessen gestärkt werden. Durch die Änderung des Gesetzes über die staatlichen Beihilfen wurde der rechtliche Rahmen im Bereich der Wettbewerbspolitik im Großen und Ganzen an den Besitzstand angeglichen. Im Gegensatz zum Kartell-Bereich bleibt die Durchsetzung im Bereich der staatlichen Beihilfen jedoch eher unzureichend und undurchsichtig. Die für den Binnenmarkt zuständigen Verwaltungskapazitäten müssen gestärkt werden, insbesondere im Zusammenhang mit der Überwachung von Finanzdienstleistungen.

Was die Landwirtschaft angeht, so waren insgesamt gesehen die zur Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand und ihre Umsetzung unternommenen Schritte eher beschränkt, abgesehen vom Bereich Veterinärwesen, wo bedeutende Fortschritte erzielt wurden. Die Bemühungen, eine Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystemsystem zu schaffen, sollten verstärkt werden, die Annahme spezifischer Marktordnungen und die Angleichung im Pflanzenschutzsektor sollten beschleunigt und die Verwaltungskapazitäten sollten unter anderem auch bei den Grenzkontrollposten gestärkt werden.

Auch die Rechtsvorschriften im Bereich Verkehr wurden weiter angeglichen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Landverkehr. Es bedarf jedoch einer grundlegenden Angleichung der Rechtsvorschriften in allen Sektoren und der Stärkung der Verwaltungskapazitäten, einschließlich der Vervollständigung der notwendigen Strukturen.

Bei den direkten und indirekten Steuern wurden die Rechtsvorschriften in begrenztem Maße angeglichen und es sind noch weitere Anstrengungen erforderlich, um die Mehrwertsteuer- und Verbrauchssteuersätze anzupassen. Die Slowakei ist mit der Reform ihrer Steuerverwaltung vorangekommen und die Modernisierungsmaßnahmen sollten mit Nachdruck weiterverfolgt werden. Das IT-Steuerinformationssystem, das einen Austausch elektronischer Daten zwischen der EG und ihrer Mitgliedstaaten ermöglicht, sollte entwickelt werden.

Weitere positive Schritte waren im Energiesektor zu verzeichnen, mit der Entscheidung, den heimischen Elektrizitätsmarkt weitgehend zu öffnen und die Privatisierung der größeren Energieunternehmen einzuleiten. Im Bereich Kernenergie sollte die Slowakei ihre Stilllegungsverpflichtungen umsetzen und auch weiterhin ein hohes Maß an nuklearer Sicherheit gewährleisten. Im Bereich der Industriepolitik hat die Slowakei die bereits gut laufende Reform durch weitere Privatisierungen insbesondere im Bankensektor und Umstrukturierung von Unternehmen fortgesetzt. Mit Ausnahme des Postwesens hat die Slowakei in den Bereichen Telekommunikations- und Informationstechnologien im Allgemeinen ihre Rechtsvorschriften in hohem Maße angleichen können. Nun sollte das Hauptaugenmerk auf die effektive Umsetzung und Stärkung der Verwaltungskapazitäten gelegt werden. Was den Verbraucherschutz angeht, so wurden die Rechtsvorschriften insbesondere in den Bereichen weiter angeglichen, die nicht mit der Sicherheit zusammenhängen. Die Bemühungen, eine angemessene Koordinierung und Stärkung der an der Marktüberwachung beteiligten Einrichtungen zu gewährleisten, müssen fortgesetzt werden.

In den Bereichen Sozialpolitik und Beschäftigung wurden beträchtliche Fortschritte erzielt, hier wurden insbesondere die Rechtsvorschriften in den Bereichen Arbeitsrecht sowie Gleichbehandlung von Mann und Frau an den Besitzstand angeglichen. Nun gilt es, sich auf die Umsetzung zu konzentrieren, und zwar insbesondere auf die Durchsetzung im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Die Fortschritte bei der Regionalpolitik und Koordination der strukturpolitischen Instrumente waren auch weiterhin nur begrenzt. Der Mangel an qualifizierten Mitarbeitern in den zuständigen Ministerien und Einrichtungen ist auch weiterhin ein ernstes Problem.

Im Umweltbereich ist die Angleichung an den Besitzstand zwar gut vorangekommen - ausgenommen bei der Wasserqualität, dem Naturschutz, der industriellen Verschmutzung und dem Risikomanagement - dennoch gibt es auch hier in grundlegenden Bereichen noch viel zu tun. Ferner sollten die Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten mit Nachdruck verfolgt werden.

Bei der Angleichung der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres und den Verwaltungskapazitäten wurden weitere Fortschritte erzielt, insbesondere was die Kontrollen an den Außengrenzen - unter anderem durch die Annahme eines Schengen-Aktionsplans - und die Visapolitik sowie die Zusammenarbeit der Polizei angeht. In allen relevanten Bereichen sind beträchtliche Fortschritte erforderlich, wozu auch die Stärkung der Verwaltungskapazitäten gehört.

Das Inkrafttreten des neuen Zollgesetzes und des Gesetzes über die staatlichen Verwaltungseinrichtungen im Bereich Zoll stellen bedeutende Fortschritte für die Zollunion dar. Nun müssen IT-Systeme entwickelt werden, die einen Austausch von Computerdaten zwischen der EG und der Slowakei ermöglichen. Auch bei der Finanzkontrolle sind erhebliche Fortschritte zu verzeichnen, hier wurden der grundlegende Rechtsrahmen für eine interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und einen externen Audit geschaffen. Besonderes Augenmerk sollte nun der Kontrolle der Ausgaben für Strukturmaßnahmen und dem Schutz der finanziellen Interessen der EG gelten.

Was die Verwaltungskapazitäten angeht, so wurde mit der Stärkung der zuständigen Einrichtungen in einigen wenigen Bereichen Fortschritte erzielt, insgesamt gesehen waren die Fortschritte jedoch eher gering. In den Bereichen freier Kapitalverkehr und Zollunion konnten sehr zufriedenstellende Fortschritte verzeichnet werden, wenig Fortschritte gab es hingegen in den Bereichen Landwirtschaft, Verkehrspolitik, Regionalpolitik und Koordination der strukturpolitischen Instrumente sowie Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres zu verzeichnen. Im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Rechtsvorschriften sollten die Bemühungen insbesondere im Bereich Gesellschaftsrecht, Wettbewerbspolitik sowie Sozialpolitik und Beschäftigung intensiviert werden. Die positiven Ergebnisse bei der Stärkung der Verwaltungskapazitäten in den Bereichen Steuern, Energie und Umwelt sollten fortgesetzt werden. Ferner müssen die Einrichtungen und Mechanismen im Zusammenhang mit der effizienten und kontrollierbaren Verwaltung der EG-Mittel erheblich gestärkt werden.

Die Entscheidung der Regierung, die Zahl der Bediensteten, die sich mit der EU- Integration befassen, bis zum Jahr 2002 um ungefähr 1 200 Personen zu erhöhen, ist ein begrüßenswerter Schritt, der erforderlich war, um die im Allgemeinen schwachen Verwaltungskapazitäten zu stärken.

Die kurzfristigen Prioritäten aus der Beitrittspartnerschaft 1999 wurden im Bereich Binnenmarkt, Sozialpolitik und Beschäftigung weitgehend erfüllt; in den Bereichen Energie und Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres wurden sie nur teilweise und in den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt nur in begrenztem Maße erfüllt. Alle mittelfristigen Prioritäten wurden teilweise erfüllt, ausgenommen im Bereich der Verkehrspolitik, Regionalpolitik und der Koordination der strukturpolitischen Instrumente sowie der Umwelt, wo die Prioritäten nur in begrenztem Maße erfüllt wurden.


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