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Slowenien

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme im Jahr 1997 zu dem Schluss, dass Slowenien die politischen Kriterien erfüllt. Seither hat das Land beträchtliche Fortschritte bei der weiteren Konsolidierung und Stabilisierung seiner Institutionen erzielt, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten gewährleisten. Im vergangenen Jahr wurden weitere Anstrengungen in dieser Hinsicht unternommen. Slowenien erfüllt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen.

Bei der Justizreform kann Slowenien gute Ergebnisse vorweisen, da es neue Rechtsvorschriften erließ und - zum Teil bereits im Vorjahr eingeführte - Maßnahmen umsetzte, um die Zahl der anhängigen Gerichtsverfahren zu verringern. Dadurch konnte der Rückstand in diesem Bereich deutlich abgebaut werden.

Die allgemeine Reform der öffentlichen Verwaltung wurde im vergangenen Jahr weiter vorangetrieben. Die Verabschiedung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst und des Gesetzes über die öffentlichen Einrichtungen steht jedoch noch aus. Diese Gesetze bilden einen wichtigen Bestandteil des Rechtsrahmens für die Reform der öffentlichen Verwaltung und schreiben die Unabhängigkeit des öffentlichen Dienstes und den Status der öffentlichen Einrichtungen fest. Die Bemühungen in diesem Bereich sollten fortgesetzt werden.

Das Verhalten der Polizei ist insbesondere im Zusammenhang mit bestimmten Misshandlungsvorwürfen zu überprüfen.

In der Beitrittspartnerschaft aus dem Jahr 1999 wurde die Beschleunigung der Reform der öffentlichen Verwaltung als kurzfristige Priorität ausgewiesen. Dieses Ziel kann als erreicht angesehen werden. Allerdings steht die Annahme von Rechtsvorschriften über öffentliche Einrichtungen, bei der es sich um eine mittelfristige Priorität handelt, noch aus. Slowenien ist bei der Verbesserung der Arbeitsweise der Justiz, die zu den mittelfristigen Prioritäten zählt, gut vorangekommen. Die Fortführung der Bemühungen um die Lösung der noch ausstehenden Grenzprobleme mit Kroatien war ein mittelfristiges prioritäres Ziel, das inzwischen erreicht wurde.

Slowenien verfügt über eine funktionierende Marktwirtschaft. Sofern es die verbleibenden Reformen zur Steigerung des Wettbewerbs auf dem Inlandsmarkt durchführt, dürfte es in naher Zukunft in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Mit einem stetig wachsenden BIP, einer niedrigen Arbeitslosigkeit und einer Verringerung des Leistungsbilanzdefizits war die makroökonomische Entwicklung in Slowenien insgesamt weiterhin gut. Die noch bestehenden Beschränkungen des Kapitalverkehrs werden im Rahmen einer Wechselkurspolitik des gesteuerten Floatens schrittweise beseitigt.

Die anhaltende Inflation, die mit der weit verbreiteten Indexierung in der slowenischen Wirtschaft und den geld- und wechselkurspolitischen Rahmenbedingungen in Zusammenhang steht, gibt jedoch weiterhin Anlass zur Sorge. Die Arbeitsmärkte sind nicht ausreichend flexibel. Das Funktionieren der Märkte ließe sich durch eine Verringerung des staatlichen Einflusses in bestimmten Bereichen der Wirtschaft verbessern. Die Behörden sollten nunmehr die angekündigten Strukturreformen und die Privatisierung in mehreren Schlüsselsektoren wie dem Banken- und dem Versicherungssektor vorantreiben. Dadurch würden mehr ausländische Investoren angezogen und bessere mikroökonomische Rahmenbedingungen für ein stetiges Wachstum auf mittlere Sicht geschaffen. Dank dieser strukturellen Maßnahmen könnten die Geld- und die Wechselkurspolitik auf die Preisstabilität statt auf die Wahrung der externen Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet werden. Auch die laufende Reform des Finanzsektors wird zur Schaffung soliderer Rahmenbedingungen für den Abschluss der Liberalisierung des Kapitalverkehrs beitragen.

Seit der Annahme des letzten Regelmäßigen Berichts ist Slowenien bei der Um- und Durchsetzung des Besitzstands insgesamt gut vorangekommen. Spürbare Fortschritte wurden in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Landwirtschaft, Verkehr, Energie, Kultur und audiovisuelle Medien sowie Telekommunikation erzielt. Auf anderen Gebieten wie insbesondere der Regionalpolitik, der Freizügigkeit, der Sozialpolitik und der Beschäftigung sowie dem Verbraucher- und Gesundheitsschutz sind die Ergebnisse dagegen bescheiden. Die Verwaltungskapazität wurde vor allem in den Bereichen freier Warenverkehr, Telekommunikation, Kultur und audiovisuelle Medien wie auch interne Finanzkontrolle weiter gestärkt.

Slowenien hat seit der Annahme des letzten Regelmäßigen Berichts gute Fortschritte bei der Annahme und Umsetzung der wesentlichen Binnenmarktvorschriften erzielt. Die gesetzgeberische Arbeit im Bereich des Gesellschaftsrechts wurde deutlich vorangetrieben, so dass der Rechtsrahmen nunmehr fast vollständig ist. Slowenien sollte das Hauptaugenmerk jetzt auf die ordnungsgemäße Umsetzung der neuen Bestimmungen über die Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum legen. Spürbar voran kam das Land auch bei der Vervollständigung des Rechtsrahmens für den freien Warenverkehr. Nun sollte sich Slowenien um die Stärkung der Institutionen einschließlich des neu gegründeten Normungsinstituts und der Marküberwachungssysteme bemühen. Im Berichtszeitraum wurden beträchtliche Fortschritte bei der Beseitigung der Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs erzielt, doch diese Liberalisierung muss gemäß dem Zeitplan der Regierung noch abgeschlossen werden. Auch beim freien Dienstleistungsverkehr kam Slowenien voran, und der Stand der Rechtsangleichung ist gut. Die Aufsichtsbehörden in diesem Bereich sollten weiter gestärkt werden. Auf dem Gebiet des Wettbewerbs kam es nur zu wenigen neuen Entwicklungen, doch die diesbezüglichen Vorbereitungen Sloweniens sind bereits gut gediehen. Das Augenmerk sollte weiterhin auf der wirksame Durchsetzung der Vorschriften liegen. Auf dem Gebiet der Freizügigkeit hat sich die Erfolgsbilanz im Berichtszeitraum nur wenig verbessert, und Slowenien sollte die Rechtsangleichung insbesondere im Bereich der gegenseitigen Anerkennung der beruflichen Befähigungsnachweise und der Bürgerrechte beschleunigen.

Im Bereich der Steuern hat Slowenien weiterhin konstante Fortschritte erzielt und ist seiner Verpflichtungen nachgekommen, die Duty-free-Shops in normale Einzelhandelsgeschäfte umzuwandeln. Es ist wichtig, dass Slowenien seine IT-Systeme weiter ausbaut, um den elektronischen Datenaustausch mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten zu ermöglichen.

In der Landwirtschaft ist Slowenien insbesondere durch die Verabschiedung der neuen Gesetze über den Veterinärdienst, die Pflanzengesundheit und den Pflanzenschutz sehr gut vorangekommen. Zu den Prioritäten sollten nun die Stärkung der Verwaltungskapazität, die Vervollständigung der GAP-Verwaltungsmechanismen und die Einführung angemessener Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollen zählen. Bei der Rechtsangleichung im Verkehr hat Slowenien mit der Annahme des Luftverkehrs-, des Seeschifffahrts- und des Straßenverkehrsgesetzes Fortschritte von grundlegender Bedeutung erzielt. Es hat die Beitrittsvorbereitungen im Energiesektor weiter vorangetrieben und insbesondere den inländischen Elektrizitätsmarkt geöffnet. Dagegen ist Slowenien im Bereich der Regionalpolitik seit der Veröffentlichung des letzten Regelmäßigen Berichts auf dem Weg zum Beitritt kaum vorangekommen. Die Beschleunigung der Vorbereitungen auf die Durchführung der Strukturfonds sollte Priorität genießen. Auch auf dem Gebiet Sozialpolitik und Beschäftigung wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt. So hat sich die Verabschiedung des Gesetzes über die Beschäftigungsverhältnisse weiter verzögert.

Der Stand der Rechtsangleichung im Bereich des Umweltschutzes ist bereits hoch, und im Mittelpunkt der Bemühungen sollte nun die Verabschiedung der noch verbleibenden Schlüsselgesetze auf dem Gebiet der Wasserqualität, der genetisch veränderten Organismen und des Strahlenschutzes stehen. Im Verbraucherschutz wurden im Berichtszeitraum nur begrenzte Fortschritte erzielt, und es besteht insbesondere bei den nicht sicherheitsrelevanten Maßnahmen ein beträchtlicher Handlungsbedarf. Im Bereich Telekommunikation, Kultur und audiovisuelle Medien hat Slowenien mit der Verabschiedung von Schlüsselvorschriften und der Gründung der Telekommunikations- und Rundfunkbehörde einen wichtigen Schritt getan, um die Rechtsangleichung abzuschließen und die Umsetzung des Besitzstands zu gewährleisten. Auf dem Gebiet Justiz und Inneres wurden insbesondere durch die Annahme des Schengen-Aktionsplans und die Verstärkung der Personals zur Bearbeitung der Asylanträge einige Fortschritte erzielt. Slowenien sollte sich weiterhin um die Verbesserung seiner Kapazität und Infrastruktur zur Grenzkontrolle, um die angemessene Unterbringung der Asylbewerber außerhalb des Zentrums für illegale Einwanderer und um den Erlass der verbleibenden Durchführungsbestimmungen bemühen.

Slowenien hat die Rechtsangleichung im Zoll bereits gut vorangetrieben und sollte sich nun darauf konzentrieren, die rechtliche Harmonisierung abzuschließen und seine Verwaltung zu stärken. Dazu sollte es die eingeleitete Reform weiterführen und insbesondere IT-Systeme entwickeln, um den elektronischen Datenaustausch mit der EG zu ermöglichen.

Im Bereich der externen Finanzkontrolle hat Slowenien mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes über den Rechnungshof einen wichtigen Schritt nach vorn getan, und die Vorbereitungen auf diesem Gebiet sind bereits weit gediehen. Aufmerksamkeit gebührt nunmehr der Stärkung der öffentlichen internen Finanzkontrolle.

Slowenien hat seine Verwaltungskapazität zur Umsetzung des Besitzstands erweitert. Seit der Veröffentlichung des letzten Regelmäßigen Berichts wurden spürbare Fortschritte bei der Einrichtung der Umsetzungs-, Aufsichts- und Regulierungsbehörden in den Bereichen freier Warenverkehr, Telekommunikation, Kultur und audiovisuelle Medien gemacht. Das Land verfügt inzwischen über die meisten Institutionen, die für die Umsetzung des Besitzstands erforderlich sind, und sollte sich jetzt in erster Linie um die angemessene Ausstattung dieser Stellen bemühen, damit diese ihre Aufgaben erfüllen können. Die Verwaltungskapazität zur Durchführung der Strukturfonds muss gestärkt werden. Für den Datenschutz muss immer noch eine unabhängige Aufsichtsinstanz geschaffen werden. Weiterhin bemühen sollte sich Slowenien auch um den Aufbau der erforderlichen Verwaltungskapazitäten, um die ordnungsgemäße, effiziente und überprüfbare Verwaltung der EG-Mittel zu gewährleisten. In den Bereichen wirtschaftliche Kriterien, Binnenmarkt, Landwirtschaft, Verkehr, Umwelt, Sozialpolitik und Beschäftigung sowie Justiz und Inneres hat Slowenien einen Großteil der in der Beitrittspartnerschaft ausgewiesenen kurzfristigen Ziele erreicht. Im Bereich der Verbesserung der Kapazitäten der Verwaltung und der Justiz (einschließlich der Verwaltung und Kontrolle der EG-Mittel) wurden die prioritären Ziele teilweise verwirklicht. Slowenien sollte sich nun vor allem auf die verbleibenden kurzfristigen Prioritäten insbesondere im Zusammenhang mit der Kontrolle der EG-Mittel konzentrieren. Das Land hat auch bei der Umsetzung mehrerer mittelfristiger Prioritäten gute Fortschritte erzielt. Es sollte seine Beitrittsvorbereitungen im Bereich des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts beschleunigen und die Verwirklichung der prioritären Ziele insbesondere im Bereich wirtschaftliche Kriterien, Binnenmarkt, Landwirtschaft und Sozialpolitik und Beschäftigung gewährleisten.


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