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Festlegung der PrioritätenDie Beitrittspartnerschaften sind das wichtigste Instrument der Heranführungs- strategie. Die derzeitigen Beitrittspartnerschaften wurden im Dezember 1999 für die mittel- und osteuropäischen Bewerberländer, im März 2000 für Zypern und Malta und im März 2001 für die Türkei beschlossen. Ausgehend von der Analyse der Regelmäßigen Berichte sind darin für jedes Land die Prioritäten für die Erfüllung der Beitrittskriterien festgelegt. Ferner enthalten sie Angaben zum Umfang der verfügbaren gemeinschaftlichen Finanzhilfe zur Unterstützung dieser Prioritäten und den mit ihrer Gewährung verbundenen Bedingungen. Die EU brauchte die in der Verordnung über die Beitrittspartnerschaften enthaltene Konditionalitätsklausel, die sich auf unzureichende Fortschritte bei der Erfüllung der Beitrittskriterien oder die Nichterfüllung der in den Assoziationsabkommen vorgesehenen Verpflichtungen bezieht, bisher nicht in Anspruch zu nehmen. Erfolge und Defizite bei der Umsetzung der Prioritäten der derzeitigen Beitrittspartnerschaften werden in den Regelmäßigen Berichten ebenfalls herausgearbeitet. Vorschläge zur Änderung der Beitrittspartnerschaften legt die Kommission dem Rat gleichzeitig mit den regelmäßigen Berichten vor. Darin werden Prioritätsbereiche genannt, die 2002 und 2003 behandelt werden müssen. Diese Vorschläge betreffen alle Länder außer der Türkei, bei deren erst kürzlich beschlossener Beitrittspartnerschaft noch keine Änderung erforderlich ist. Entsprechend den Bedingungen der Beitrittspartnerschaft erstellt und aktualisiert jedes Beitrittsland sein nationales Programm für die Übernahme des Besitzstandes mit einer Aufstellung der für die Umsetzung der Beitrittsprioritäten vorgesehenen personellen und finanziellen Ressourcen und Zeitpläne. Die Türkei hat im Jahre 2001 zum ersten Mal ein nationales Programm vorgelegt, die übrigen Beitrittsländer haben ihre Programme im ersten Halbjahr 2001 aktualisiert. In einigen Ländern sind diese Programme inzwischen Teil des Haushaltsverfahrens. Jeder Regelmäßige Bericht umfaßt auch eine Bewertung des nationalen Programms zur Übernahme des Besitzstands.
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