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Die AssoziierungsabkommenDie Europa-Abkommen mit den mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern sind ein Rahmen für die Überwachung der Übernahme des Besitzstandes und die Umsetzung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaften. Die analytische Prüfung des Besitzstands erfolgt jetzt vornehmlich in den Unterausschüssen, die im Rahmen dieser Abkommen eingerichtet wurden (siehe unten). Ähnliche Assoziierungsabkommen bestehen für die Beitrittsländer im Mittelmeerraum. Die Europa-Abkommen mit Ungarn und der Tschechischen Republik traten im Juni 2000 bzw. im Februar 2001 in ihre zweite Stufe. Für beide Länder bedeutet dies eine weitere Liberalisierung vor allem der Niederlassungsvorschriften. Die Kommission prüft Anträge auf Übergang zur zweiten Stufe durch folgende assoziierte Länder: Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowakei. Im Falle Sloweniens läuft die erste Stufe im Prinzip bis 2003. Bei den Europa-Abkommen mit Estland, Lettland und Litauen ist kein Übergang zur zweiten Stufe erforderlich. Durch Abschaffung von Zöllen und mengenmäßigen Beschränkungen ermöglichen die Europa-Abkommen einen gegenseitigen Freihandel für Industriewaren. Dadurch fördern sie eine engere Wirtschaftsintegration mit der EU. Weitere gegenseitige Handelszugeständnisse mit den Beitrittsländern in Mittel- und Osteuropa für landwirtschaftliche Erzeugnisse wurden auf autonomer und gegenseitiger Basis im Juli 2000 beschlossen (im Januar 2001 für Litauen), bis zum Inkrafttreten von Zusatzprotokollen zu den Europa-Abkommen. Verhandlungen mit diesen Ländern zur Erweiterung der gegenseitigen Handelszugeständnisse für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie ähnliche Verhandlungen mit Zypern und Malta befinden sich in Vorbereitung. Gleichzeitig traten zusätzliche Handelszugeständnisse für verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse im September 2001 für Estland und im November 2001 für Slowenien in Kraft. Für Bulgarien, Ungarn, die Slowakei, Lettland und Litauen wird derzeit über zusätzliche Handelszugeständnisse für diese Produkte verhandelt. Protokolle zu den Europa-Abkommen über die Europäische Konformitätsbewertung (PECA) traten am 1. Juni 2001 für Ungarn und am 1. Juli 2001 für die Tschechische Republik in Kraft. Vereinbarungen über derartige Protokolle wurden mit Lettland und Litauen eingeleitet, Verhandlungen mit Estland, der Slowakei und Slowenien sind im Gange. Ziel der Protokolle ist die Erweiterung von Binnenmarktvorschriften über die Konformitätsbewertung für gewerbliche Produkte auf die Bewerberländer schon vor dem Beitritt. Im Rahmen der Protokolle müssen die Bewerberländer den Besitzstand für bestimmte Bereiche einführen. EG und Bewerberland erklären sich außerdem bereit, die technischen Stellen für die Bewertung der Konformität von Produkten mit den Rechtsvorschriften gegenseitig anzuerkennen, wodurch technische Kontrollen beim Grenzübertritt überflüssig werden. Im Falle der Türkei bleibt die Errichtung der Zollunion nach wie vor ein wesentliches Element der bilateralen Beziehungen. Seit April 2000 werden Verhandlungen über ein Abkommen über die Liberalisierung des Dienstleistungssektors und die gegenseitige Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte geführt. |
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