Handbuch Osteuropa
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Mitwirkung an Programmen und Agenturen der Gemeinschaft

Alle Beitrittsländer beteiligen sich mehr oder weniger intensiv an Programmen der Gemeinschaft. Die mittel- und osteuropäischen Länder sind insbesondere in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung, Kultur, audiovisuelle Medien, Energie, Umwelt, kleine und mittlere Unternehmen und öffentliche Gesundheit aktiv. Zypern beteiligt sich an bestimmten Programmen in den Bereichen audiovisuelle Medien, allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, wissenschaftliche Forschung, Umwelt und kleine und mittlere Unternehmen, während Malta an Programmen in den Bereichen wissenschaftliche Forschung, allgemeine und berufliche Bildung und Jugend mitwirkt. Die Türkei beteiligt sich an zwei Gemeinschaftsprogrammen lediglich auf Projektebene (LIFE und Fünftes Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung). Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Helsinki im Dezember 1999 wird die uneingeschränkte Teilnahme der Türkei an den Programmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend vorbereitet, die Beteiligung an anderen Programmen wird erörtert.

Wie im Strategiepapier des letzten Jahres angekündigt, werden zur Straffung der Verfahren für die Beteiligung der Beitrittsländer an den Programmen der Gemeinschaft Beschlüsse der Assoziationsräte für die einzelnen mittel- und osteuropäischen Länder sowie Vereinbarungen für Zypern, Malta und die Türkei ausgearbeitet. Diese neuen Instrumente dürften eine solche Beteiligung wesentlich erleichtern. Auf der Grundlage dieser Instrumente, mit denen die allgemeinen Grundsätze für die Beteiligung an jetzigen und künftigen Programmen festgelegt werden, werden die Kommission und die zuständigen Behörden der betreffenden Länder die Bedingungen für die Beteiligung an den einzelnen Programmen definieren. Die Beitrittsländer können weiterhin Heranführungshilfe in Anspruch nehmen, um die Kosten ihrer Beteiligung zu kofinanzieren.

Nach der kürzlichen Ratifizierung der einschlägigen Vereinbarungen werden alle 13 Bewerberländer im Jahre 2002 Mitglieder der Europäischen Umweltagentur werden. Ferner werden demnächst ähnliche Abkommen mit interessierten Ländern für eine Beteiligung an der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht ausgehandelt. Auch über die Beteiligung der Bewerberländer an weiteren Agenturen der Gemeinschaft wird verhandelt.


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