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Die EU verstärkt die Partnerschaft mit Russland, um beiderseitigen Nutzen aus einer umfassenderen Zusammenarbeit in Bereichen wie Energie, Außenpolitik, Justiz und Inneres sowie Umwelt zu ziehen. Grundlage für politischen Dialog und weitreichende Zusammenarbeit ist das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Russland, einschließlich der Aufgaben im Zusammenhang mit Russlands Antrag auf WTO- Mitgliedschaft. Die Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und Russland im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens erhielt beim EU-Russland Gipfel im Oktober 2001 neue Impulse, als eine Einigung über ein Hochrangiges Gremium zur Entwicklung eines Konzepts für einen Gemeinsamen Europäischen Wirtschaftsraum erzielt wurde.
Russland begrüßt die EU-Erweiterung und erwartet von der EU eine eingehende Untersuchung ihrer Auswirkungen auf Russland. Fragen dieser Art werden in den Gremien des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens behandelt, um etwaige Probleme im Vorfeld der Erweiterung zu lösen. In diesem Zusammenhang wurde die Kaliningrad-Frage angesprochen. Die Kommission legte 2001 ein Diskussionspapier vor, in dem die Auswirkungen der Erweiterung auf Kaliningrad erörtert werden und das sich auch mit anderen Fragen von beiderseitigem Interesse wie z. B. dem Umweltschutz in der Ostseeregion befasst,. Es ist für die EU und Russland gleichermaßen von Bedeutung, dass Kaliningrad von den positiven wirtschaftlichen Folgen der Erweiterung profitieren kann. Praktische Fragen wie die Erteilung von Visa und die Abwicklung von Grenzformalitäten bei Reisen zwischen Kaliningrad und dem übrigen russischen Territorium müssen im Hinblick auf die Erarbeitung konstruktiver Lösungen im Rahmen des gemeinschaftlichen Besitzstandes diskutiert werden.
Die EU unterhält ferner Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der Ukraine und Moldavien und ist bestrebt, diese beiden Staaten im politischen und wirtschaftlichen Übergang und in der schrittweisen Annäherung an Recht und Praxis Europas zu unterstützen. Beide Staaten wurden zur Teilnahme an der Europäischen Konferenz eingeladen und beteiligen sich an regionalen und subregionalen Gruppen, in denen EU-Mitgliedstaaten, Bewerberländer und am Partnerschafts- und Kooperationsprozess beteiligte Staaten zusammenarbeiten. Künftig wird auch Weissrussland wird an die EU grenzen, aber nachdem die Demokratie, die Achtung von Menschenrechten und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in diesem Land nicht gewährleistet sind, bleiben die bilateralen Beziehungen eingeschränkt.
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