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VerpflichtungenDer vorläufige Abschluss eines Kapitels hängt unter anderem davon ab, ob die Union die von den Bewerberländern eingegangenen Verpflichtungen für glaubwürdig hält. Diese Einschätzung gründet sich im Allgemeinen auf die Frage, ob entscheidende Teile des Besitzstands bereits übernommen worden sind. Die Bewerberländer müssen sicherstellen, dass sie allen Verpflichtungen wie vorgesehen nachgekommen sind. Die Kommission überwacht aufmerksam die Einhaltung dieser Verpflichtungen und stützt sich dabei insbesondere auf die Monitoring-Berichte und die Aktionspläne zum Ausbau der Kapazitäten von Verwaltung und Justiz. Bislang wurde der Zeitplan für die bei den Verhandlungen eingegangen Verpflichtungen weitgehend eingehalten; in einigen Fällen, in denen Probleme oder Verzögerungen auftraten, konnten Lösungen gefunden werden, so dass für die Kommission keine Notwendigkeit bestand, die Wiederaufnahme eines Verhandlungskapitels zu empfehlen. In den diesjährigen Regelmäßigen Berichten wird in den meisten Fällen bestätigt, dass die Bewerberländer die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfüllen. Betreffen die Verpflichtungen Maßnahmen, die bis zum Beitritt abzuschließen sind, so stützt die Kommission ihre Bewertung auf den entsprechenden Stand der Vorbereitungen. In einigen Fällen stellen die Regelmässigen Berichte fest, dass die Bewerberländer Schwierigkeiten mit der Einhaltung der Verpflichtungen hatten. Dabei handelt es sich hauptsächlich um die Bereiche Landwirtschaft, Umwelt und Fischerei. In diesen Fällen sollten die Bewerberländer alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen in vollem Umfang eingehalten werden.
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