Handbuch Osteuropa
 Finanzierungs- und Förderprogramme

NewsletterAktuellesDatenbankBuchauswahlForumSuchen
Albanien
Armenien
Aserbaidschan
Belarus
Bosnien Herzegowina
Bulgarien
Estland
Georgien
Kasachstan
Kirgisistan
Kroatien
Lettland
Litauen
Mazedonien
Moldau
Polen
Rumänien
Russland
Serbien & Montenegro
Slowakei
Slowenien
Tadschikistan
Tschechien
Turkmenistan
Ukraine
Ungarn
Usbekistan

Verpflichtungen

Der vorläufige Abschluss eines Kapitels hängt unter anderem davon ab, ob die Union die von den Bewerberländern eingegangenen Verpflichtungen für glaubwürdig hält. Diese Einschätzung gründet sich im Allgemeinen auf die Frage, ob entscheidende Teile des Besitzstands bereits übernommen worden sind. Die Bewerberländer müssen sicherstellen, dass sie allen Verpflichtungen wie vorgesehen nachgekommen sind. Die Kommission überwacht aufmerksam die Einhaltung dieser Verpflichtungen und stützt sich dabei insbesondere auf die Monitoring-Berichte und die Aktionspläne zum Ausbau der Kapazitäten von Verwaltung und Justiz. Bislang wurde der Zeitplan für die bei den Verhandlungen eingegangen Verpflichtungen weitgehend eingehalten; in einigen Fällen, in denen Probleme oder Verzögerungen auftraten, konnten Lösungen gefunden werden, so dass für die Kommission keine Notwendigkeit bestand, die Wiederaufnahme eines Verhandlungskapitels zu empfehlen.

In den diesjährigen Regelmäßigen Berichten wird in den meisten Fällen bestätigt, dass die Bewerberländer die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfüllen.

Betreffen die Verpflichtungen Maßnahmen, die bis zum Beitritt abzuschließen sind, so stützt die Kommission ihre Bewertung auf den entsprechenden Stand der Vorbereitungen. In einigen Fällen stellen die Regelmässigen Berichte fest, dass die Bewerberländer Schwierigkeiten mit der Einhaltung der Verpflichtungen hatten. Dabei handelt es sich hauptsächlich um die Bereiche Landwirtschaft, Umwelt und Fischerei. In diesen Fällen sollten die Bewerberländer alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen in vollem Umfang eingehalten werden.


Last modified: 2002-10-15

Sitemap
Recht: Das UN-Kaufrecht
China: Bedeutung für die deutsche Wirtschaft
Ausfuhrgewährleistung
Exportförderung
Exportgenehigungen
Hermes-Kredite
Exportfinanzierung
Außenhandel
Investitionslenkung
Investitonsschutz
Länderrating
China in der WTO
DBA Musterabkommen
Botschaften
Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | English Version