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Gesamtentwicklung

Auch die Beurteilung der Entwicklungen im Hinblick auf die Kopenhagener Kriterien zum gemeinschaftlichen Besitzstand wird in den diesjährigen Regelmäßigen Berichten in einen weiteren Rahmen gestellt als in den Vorjahren. Neben den Fortschritten der einzelnen Bewerberländer seit dem vergangenen Jahr untersuchen die diesjährigen Berichte auch die Fortschritte der einzelnen Länder seit den Stellungnahmen von 1997 (dem Regelmäßigen Bericht von 1998 im Falle Zyperns und der Türkei und der aktualisierten Stellungnahme von 1999 im Falle Maltas), den Stand der Erfüllung der Verpflichtungen, die in den Beitrittsverhandlungen eingegangen wurden, und den Grad der Angleichung und Umsetzung des Besitzstandes. Da sich der Besitzstand in den letzten drei bis fünf Jahren beträchtlich weiterentwickelt hat, wurden die Fortschritte über diesen Zeitraum auch im Hinblick auf den neuen Besitzstand beurteilt, der von der EU angenommen wurde. Außerdem wurden die Angaben berücksichtigt, die der Kommission über die laufenden Vorbereitungen und die detaillierten Umsetzungspläne vorliegen.

Die Berichte zeigen, dass die Bewerberländer in vielen Bereichen einen hohen Grad an Angleichung erreicht haben, denn in den letzten Jahren wurden deutliche Fortschritte bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes erzielt. Kontinuierliche Fortschritte gab es auch beim Aufbau der Verwaltungs- und Rechtsstrukturen, die für die Umsetzung und tatsächliche Anwendung des Besitzstandes erforderlich sind, und die meisten Länder sind in einer beachtlichen Anzahl von Bereichen mit der Schaffung angemessener Verwaltungskapazitäten weit vorangekommen. Die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen wurden im Allgemeinen erfüllt.

In einer Reihe von Sektoren findet der Besitzstand bereits Anwendung. In anderen Sektoren müssen die Angleichung an den Besitzstand und der Aufbau der notwendigen Verwaltungskapazitäten bis zum Beitritt noch abgeschlossen werden. Wenn die Länder ihre Bemühungen so fortsetzen, wie in den Verhandlungen vereinbart wurde, dürften sie in der Lage sein, ihre Pflichten der Mitgliedschaft für diese Sektoren innerhalb des vorgesehenen Zeitplans zu erfüllen.

Im Sektor Binnenmarkt wurden entscheidende Fortschritte erzielt, und die meisten Länder haben inzwischen einen angemessenen Grad an Angleichung und Umsetzung des Besitzstands erreicht. Gut voran ging es in den meisten Ländern mit der Schaffung der Rahmenvorschriften und der grundlegenden Infrastrukturen besonders in den Bereichen Normung und Zertifizierung. Auch die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes zu Finanzdienstleistungen, insbesondere des Bankrechts, ist im Allgemeinen weit fortgeschritten. Nahezu abgeschlossen ist in den meisten Ländern die Liberalisierung des Kapitalverkehrs im Einklang mit dem Besitzstand.

Die Anstrengungen zum Ausbau der Verwaltungskapazität in Bereichen wie der Marktaufsicht und der Lebensmittelsicherheit müssen fortgesetzt werden. Beim öffentlichen Auftragswesen muss die Übernahme der Rechtsvorschriften vollständig abgeschlossen und der Kontrollapparat verstärkt werden. Der gegenseitigen Anerkennung von Berufsabschlüssen muss weiterhin Aufmerksamkeit gewidmet werden, insbesondere dort, wo die Rechtsangleichung bei den Pflegeberufen noch abgeschlossen und die Ausbildungsprogramme zum Teil noch an die Gemeinschaftsstandards angepasst werden müssen. Gleiches gilt für die korrekte Umsetzung der Richtlinien gegen Geldwäsche und Finanzdienstleistungsrichtlinien, insbesondere was die Unabhängigkeit der Überwachungsorgane betrifft. Während die Übernahme der Rechte über geistiges und gewerbliches Eigentum zufriedenstellend vorankommt, sollte die tatsächliche Anwendung der Rechtsvorschriften noch verbessert werden.

Im Bereich des Wettbewerbs ist das Kartellrecht in den meisten Ländern bereits weitgehend an den Besitzstand angepasst, aber die tatsächliche Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften muss noch wirksamer sichergestellt werden. Bei den staatlichen Beihilfen müssen in einer Reihe von Ländern inkompatible Beihilferegelungen, häufig in Form von steuerlichen Anreizen, noch an den Besitzstand angepasst und die Kontrollinstrumentarien der Länder ausgebaut werden. Außerdem müssen einige Länder die Kontrollen staatlicher Beihilfen in bestimmten sensiblen Sektoren wie Schiffbau und Stahl noch verbessern, besonders, da sie Umstrukturierungspläne erfordern.

Im Bereich der Verbraucherschutzpolitik, wo die legislative Angleichung im Allgemeinen gut vorangekommen ist, müssen die Bewerberländer ihre Bemühungen um vollständige Übernahme und Umsetzung der Rechtsvorschriften fortsetzen. Eine wirksame Durchführung des Besitzstandes soll garantieren, dass die Erzeugnisse auf dem erweiterten Binnenmarkt sicher und die Verbraucherrechte geschützt sind.

Im Bereich des Umweltschutzes müssen die Bewerberländer ihre Anstrengungen neben der endgültigen Übernahme des Besitzstandes auf den Ausbau ihrer allgemeinen Verwaltungskapazitäten konzentrieren, insbesondere in den Bereichen Abfallwirtschaft und Umweltverschmutzung durch die Industrie, um den Besitzstand auch anwenden zu können. In einigen Fällen muss die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel sichergestellt werden.

Im Bereich Verkehr wurden bei der legislativen Angleichung in den meisten Bewerberländern Fortschritte erzielt; es fehlen nur noch verschiedene Durchführungsverordnungen. Einige Bewerberländer müssen allerdings noch die Angleichung beim Schienenverkehr abschließen und Reformen durchführen. Andere müssen beim Seeverkehr noch entscheidende Fortschritte machen. Die Verwaltungskapazitäten müssen in allen Bereichen ausgebaut werden, damit der Besitzstand streng angewandt werden kann, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit im Straßenverkehr (einschliesslich dem Besitzstand im sozialen Bereich) und im Seeverkehr. Ähnlich muß eine Reihe von Ländern verstärkte Anstrengungen machen, um dem gemeinschaftlichen Besitzstand betreffend Seeverkehrssicherheit gerecht zu werden. Das erweiterte transeuropäische Verkehrsnetz wird in den nächsten zehn Jahren umfangreiche Investitionen erfordern.

Im Bereich Energie müssen einige Länder noch die sich aus den erforderlichen Rechtsvorschriften ergebenden zusätzlichen Anforderungen für den Energiebinnenmarkt erfüllen. Dies ist auch im Hinblick auf den neuen Besitzstand wichtig. Die meisten Länder müssen ihre Verwaltungskapazitäten ausbauen. Die Empfehlungen, die der Rat in seinem Bericht über die ,,Nukleare Sicherheit im Rahmen der Erweiterung`` ausgesprochen hat, finden Berücksichtigung. So müssen einige Länder ihre Bemühungen um Ausbau ihrer Behörden für nukleare Sicherheit fortsetzen. Zwei Bewerberländer haben sich ausdrücklich verpflichtet, bestimmte Kernkraftwerke stillzulegen. Diese Verpflichtungen müssen im Beitrittsvertrag verankert werden.

Im Bereich Telekommunikation bedarf es in den meisten Ländern weiterer Anstrengungen zur Umsetzung des Telekommunikationsbesitzstandes zur Stärkung der Verwaltungs- kapazität und zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der vollständigen Umsetzung des Universalbesitzstandes müssen noch bewertet werden.

Im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung ist die Rechtsangleichung insgesamt gut vorangekommen, aber die meisten Länder müssen ihre Verwaltungskapazitäten noch weiter ausbauen, insbesondere in den Bereichen der öffentlichen Gesundheit sowie der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Außerdem sollte die soziale Eingliederung unter Berücksichtigung der gemeinsamen Ziele, die sich die EU gesetzt hat, noch weiter gefördert werden. Auch müssen sich die Bewerberländer ausdrücklicher dafür einsetzen, die Ziele der EU im Rahmen ihrer staatlichen Beschäftigungspolitik umzusetzen. Bewerberländer sollten Anstrengungen unternehmen im Bereich der sozialen Eingliederung und Beschäftigung, um sich auf ihre zukünftige Teilnahme in der offenen Zusammenarbeitsmethode auf EU-Ebene und für die zukünftigen Zuwendungen des Europäischen Sozialfonds vorzubereiten. Die Bedeutung des Aufbaus nachhaltiger Krankenversicherungssysteme muß unterstrichen werden.

Im Fischereisektor ist die Hauptpriorität die Stärkung der Verwaltungskapazitäten der nationalen Behörden, welche den EU-Besitzstand umsetzen, besonders im Bereich der Marktordnung und Unterhalt des Fischereifahrzeugregisters. Die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes zur Fischerei, z.B. Fangquoten und technische Verordnungen, wird in einigen Bewerberländern eine beträchtliche Erhöhung der Mittel erfordern.

Im Bereich Justiz und Inneres sind die meisten Länder auf allen Gebieten des gemeinschaftlichen Besitzstandes gut vorangekommen. Die Annahme ihrer Schengen- Aktionspläne hat es den einzelnen Ländern ermöglicht, die vorrangigen Aktionen herauszustellen und beschleunigt durchzuführen. Die Kapazitäten im Verwaltungs- und Justizbereich müssen aber noch deutlich ausgebaut werden, insbesondere für die Verwaltung der Grenzen sowie die Bekämpfung von Betrug, Korruption, Geldwäsche und organisiertem Verbrechen.

Im Bereich der Steuern müssen die meisten Länder die insgesamt zufriedenstellende Angleichung der Rechtsvorschriften noch abschließen, insbesondere bei der Mehrwert- und der Verbrauchssteuer. Die Verwaltungskapazitäten müssen weiter ausgebaut und Anstrengungen unternommen werden, um die computergestützten Steuerinformationssysteme in Betrieb zu nehmen.

Im Bereich der Außenbeziehungen haben die Bewerberländer einen guten Angleichungsgrad erreicht. Entschiedene Schritte sind jedoch dringend erforderlich, um die bilateralen Investitionsabkommen in Einklang mit dem Vertrag zu bringen. Anderenfalls muß der Konflikt zwischen den bilateralen Investitionsabkommen und den vertraglichen Verpflichtungen im Beitrittsvertrag gelöst werden.

Für eine begrenzte Anzahl von Sektoren weisen die diesjährigen Berichte für einzelne Länder Bereiche des Besitzstandes aus, in denen besondere Anstrengungen erforderlich sind, sowie in einigen Fällen die Maßnahmen, die dringend ergriffen werden müssen. Besondere Anstrengungen einzelner Bewerberländer sind namentlich in den nachstehend aufgeführten Sektoren erforderlich.

Im Bereich Zoll muss die Rechtsangleichung, auch wenn sie schon weit fortgeschritten ist, in einigen Ländern noch abgeschlossen werden. Die Anstrengungen sollten sich jetzt verstärkt auf den weiteren Ausbau der Verwaltungskapazitäten zur Anwendung des Besitzstandes in diesem Sektor und auf die Weiterentwicklung der Informationstechnologie konzentrieren. Je nach Land weitergeführt bzw. beschleunigt werden sollten insbesondere die Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Kompatibilität der nationalen Systeme mit den EU-Systemen der Zollinformationstechnologie. In einer Reihe von Ländern müssen die Zolldienste überdies besser in die Lage versetzt werden, Zollbetrug zu bekämpfen. Außerdem müssen alle Länder die notwendigen Vorbereitungen zur Durchführung von Maßnahmen und Vorschriften treffen, die erst zum Zeitpunkt des Beitritts eingeführt werden, unter anderem in einigen Fällen in Bezug auf Freizonen.

Im Bereich der Landwirtschaft müssen die meisten Länder ihre Bemühungen auf die vollständige Angleichung ihrer Rechtsvorschriften an den Agrarbesitzstand und auf den Ausbau ihrer Verwaltungskapazitäten zur Umsetzung und tatsächlichen Anwendung dieses Besitzstandes konzentrieren. So sind nur wenige Bewerberländer bei der Einrichtung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (IACS), einschließlich eines Flächenidentifizierungssystems, das für die Verwaltung und Kontrolle von Direktzahlungen unerlässlich ist, weiter fortgeschritten. Mehrere Länder müssen ihre Bemühungen um Einrichtung eines funktionsfähigen IACS bis zum Beitritt beschleunigen, und einige Bewerberländer müssen umgehend wichtige Entscheidungen treffen und für die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel sorgen, wenn das IACS bis zum Beitritt funktionieren soll. Wenn die notwendigen Verwaltungs- und Kontrollstrukturen beim Beitritt nicht voll funktionstüchtig sind oder nicht korrekt funktionieren, kann das betreffende Bewerberland nicht vollständig in den Genuß der Unterstützung durch die Gemeinsame Agrarpolitik kommen oder muß schon erhaltene Zuschüsse zurückerstatten. Eine Reihe von Ländern muss noch letzte Vorbereitungen für die Zahlstelle treffen, und andere müssen die landwirtschaftliche Bodenreform abschließen.

Auch in den Bereichen Veterinärvorschriften und Lebensmittelsicherheit müssen die Verwaltungskapazitäten ausgebaut werden, wobei nachhaltig dafür Sorge zu tragen ist, dass die Betriebe ausreichend modernisiert werden, um den Gemeinschaftsnormen zu genügen. Anderenfalls könnten betroffene Bewerberländer daran gehindert werden, alle Möglichkeiten, die der Binnenmarkt in diesem Bereich bietet, auszuschöpfen.

Im Bereich der Regionalpolitik müssen die Bewerberländer, auch wenn der Rechtsrahmen für die Anwendung des Besitzstandes generell bereits eingeführt wurde, ihre endgültigen Durchführungsstellen noch klar benennen und ihre Verwaltungskapazitäten ausbauen. Die Länder müssen ihre Bemühungen vor allem darauf konzentrieren, ihre Programmplanungsdokumente fertigzustellen. Die Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Ministerien muss verbessert und die Systeme und Verfahren für wirksame Überwachung, Finanzmanagement und Kontrolle der Struktur- und Kohäsionsmittel müssen auf allen Ebenen gestärkt werden. Die Kommission weisst ebenfalls daraufhin dass, die Gemeinschaftsfinanzierung erst dann genehmigt werden kann, wenn alle Bedingungen zu deren wirtschaftlicher Haushaltführung erfüllt sind.

Im Bereich Finanzkontrolle, in dem die Rechtsangleichung ebenfalls in den meisten Ländern deutlich fortgeschritten ist, müssen die Bewerberländer sich verstärkt um die Einführung angemessener Systeme für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und externe Rechnungsprüfung bemühen. Damit Gemeinschaftsmittel verfügbar sind, müssen alle Bedingungen zur wirtschaftlichen Haushaltsführung dieser Mittel erfüllt sein. Sie müssen die ordentliche Verwaltung der Heranführungshilfen und künftiger Strukturfondsmittel sicherstellen und ihre Verwaltungsstrukturen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bis zur zweiten Hälfte 2003 festigen.

Aufgrund der Fortschritte, die in den letzten Jahren erzielt wurden, wenden die meisten Bewerberländer beträchtliche Teile des gemeinschaftlichen Besitzstandes bereits an. In den meisten Ländern wurden die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Durchführungsstrukturen zu einem großen Teil bereits geschaffen. Um die letzten Lücken zu schließen, wurden detaillierte Maßnahmen festgelegt, insbesondere in den Verhandlungen und in den Aktionsplänen. Diese Maßnahmen werden bereits durchgeführt.

Last modified: 2002-10-15

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