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SchlussfolgerungenEstland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern haben einen hohen Grad an Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand erreicht und beträchtliche Fortschritte bei der Schaffung angemessener Kapazitäten im Verwaltungs- und Justizbereich erzielt. Angesichts der erzielten Fortschritte sowie ihrer nachgewiesenen Fähigkeit zur Erfüllung der in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen und unter Berücksichtigung ihrer laufenden und vorgesehenen Vorbereitungen ist die Kommission der Ansicht, dass diese Länder im Stande sein werden, ihren Pflichten aus der Mitgliedschaft innerhalb des geplanten Zeitrahmens nachzukommen. Diese Länder sollten ihre Bemühungen um Angleichung der Rechtsvorschriften und Ausbau der Verwaltungskapazitäten wie geplant fortsetzen. Die Regelmäßigen Berichte zeigen jedoch, dass bei einer beschränkten Anzahl spezifischer Bereiche innerhalb bestimmter Kapitel noch dringender Handlungsbedarf besteht. Die Bewerberländer wurden hiervon in Kenntnis gesetzt. Die Kommission geht davon aus, dass sie die notwendigen Maßnahmen ergreifen werden, um die festgestellten Problemezu überwinden. Der weitere Verlauf wird genau überwacht werden. Bulgarien, Rumänien und die Türkei erfüllen die Kriterien der Übernahme des Besitzstandes noch nicht vollständig. Diese Länder sollten ihre weiteren Bemühungen auf die in den Regelmäßigen Berichten ausgewiesenen Bereiche konzentrieren. Anhang 1 enthält die Schlussfolgerungen aller regelmäßigen Berichte.
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