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Allgemeine Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Die diesjährigen Regelmäßigen Berichte zeigen, dass alle Bewerberländer bei der Umsetzung der Kriterien von Kopenhagen erneut beachtliche Fortschritte erzielt haben. Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern erfüllen bereits die politischen Kriterien. Angesichts der erzielten Fortschritte sowie ihrer nachgewiesenen Fähigkeit zur Erfüllung der in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen, und unter Berücksichtigung ihrer laufenden Vorbereitungen ist die Kommission der Ansicht, dass diese Länder die wirtschaftlichen Kriterien und die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes Anfang 2004 erfüllen und beitrittsreif sein werden.

Die Kommission empfiehlt daher, die Beitrittsverhandlungen mit diesen Ländern bis Ende dieses Jahres abzuschließen. Sie werden in der Folge als die zehn beitretenden Länder bezeichnet.

In den Regelmäßigen Berichten wird auf eine Reihe von Bereichen hingewiesen, in denen im Zusammenhang mit den politischen und wirtschaftlichen Kriterien sowie der Übernahme, Anwendung und Durchsetzung des Besitzstandes noch weitere Verbesserungen erforderlich sind. Diese sollten entschieden angegangen werden.

Bulgarien und Rumänien erfüllen die politischen Kriterien, nicht jedoch zur Gänze die wirtschaftlichen Kriterien oder die des gemeinschaftlichen Besitzstandes, wenn auch zu unterschiedlichen Graden. Die Türkei erfüllt weder die politischen noch die wirtschaftlichen oder Besitzstandskriterien vollständig. Die politischen Kriterien werden für die Türkei weiter unten beurteilt.


Last modified: 2002-10-15

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