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Finanzrahmen

In ihrem Informationsvermerk vom 30. Januar 2002 hat die Kommission für die Beitrittsverhandlungen einen gemeinsamen Finanzrahmen vorgeschlagen. Dieser Rahmen gründet sich auf den allgemeinen Finanzrahmen von Berlin und auf die Annahme, dass zehn neue Mitgliedstaaten in die Europäische Union aufgenommen werden. Die Vorschläge der Kommission sind nach wie vor gültig. Die Kommission vertritt insbesondere folgende Auffassungen:

  • Im Bereich der Landwirtschaft sollte das Ziel der schrittweisen Einführung von Direktzahlungen an die Landwirte in den neuen Mitgliedstaaten ab 2004 beibehalten werden.
  • Die Strukturmaßnahmen sollten von einem Kohäsionsfondsanteil von einem Drittel ausgehen und sich auf das im Januar 2002 vorgeschlagene Gesamtvolumen gründen. Sobald die allgemeine Mittelausstattung bewilligt ist, werden die Einzelbeträge je Land und Politikbereich als Prozentsätze an der Gesamtzuteilung anhand der Methode für jetzige Mitgliedstaten betreffend den Zeitraum 2000-2006 ermittelt.
  • Bei der internen Politik sollten zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, um während des Übergangs den Aufbau des institutionellen Rahmens sowie die weiteren Bemühungen um Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina in Litauen zu unterstützen und unter vollständiger Verwendung der im Rahmen der Heranführung gewährten Mittel auch des Kernkraftwerks Bohunice in der Slowakei.
  • Ein vorübergehender Haushaltsausgleich in Form eines Pauschalbetrags sollte für jeden neuen Mitgliedstaat vorgesehen werden, dessen Nettohaushaltslage schlechter ausfällt als im Jahr vor dem Beitritt, als noch Heranführungshilfen gezahlt wurden.
  • Die Kommission erinnert an die Notwendigkeit, zusätzliche Mittel für den nördlichen Teil Zyperns zu reservieren, um eine politische Einigung zu unterstützen.


Last modified: 2002-10-15

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