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Teilnahme an Arbeiten der EU vor dem BeitrittDie Bewerberländer wirken bereits in zahlreichen Ausschüssen und Agenturen der Gemeinschaft mit Auch das Europäische Parlament beabsichtigt, Beobachter aus den Bewerberländern an seinen Arbeiten teilnehmen zu lassen. Ferner muss im Einzelnen festgelegt werden, inwieweit die beitretenden Länder in der Zeit zwischen der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags und dem Datum des Beitritts an der Verabschiedung neuer Teile des Besitzstandes mitwirken. Bisher erging hierzu ein Briefwechsel über das Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der beitretenden Länder vor Entscheidungen des Rates. Der Rat beabsichtigt, wie bei früheren Erweiterungen angemessene Entscheidungen zu treffen, um den beitretenden Ländern die Mitwirkung bei der Entscheidungsfindung zu ermöglichen.
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