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Aufbau der Institutionen

Der Auf- und Ausbau der erforderlichen Verwaltungs- und Justizkapazitäten muss auch nach dem Beitritt fortgesetzt werden. Eine Reihe von Übergangsregelungen, die in den Verhandlungen vereinbart wurden, macht deutlich, dass die Bewerberländer in bestimmten Bereichen auch weiterhin Anstrengungen unternehmen müssen, bevor sie in der Lage sind, den Besitzstand uneingeschränkt anzuwenden. Aus diesem Grund hat die Kommission vorgeschlagen, für die ersten drei Jahre nach dem Beitritt eine besondere Übergangshilfe für den Aufbau der Institutionen bereitzustellen (s. Anhang 2).

Die Kommission schlägt vor, in ausgewiesenen Bereichen bestimmte EG-finanzierte Instrumente, die sich als zweckmäßig erwiesen haben, wie ,,Twinning`` und ,,Twinning light``, auch weiterhin anzuwenden. Außerdem werden zur gegenseitigen Hilfe auch weiterhin über so bewährte Mechanismen wie TAIEX Fachleute aus anderen Mitgliedstaaten hinzugezogen werden können. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, die kurzfristige Entsendung von Beamten der neuen Mitgliedstaaten in die Verwaltungen der EU-15 zu finanzieren. Zudem könnte die Übergangshilfe für den Aufbau der Institutionen auch zur Kofinanzierung von Investitionen in den Besitzstand genutzt werden, insbesondere in Bereichen wie Grenzkontrollen, Zollverwaltungen, Statistiken, Lebensmittelsicherheit, integrierte Agrarverwaltung und Kontrollsysteme.


Last modified: 2002-10-15

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