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Nach dem EU-Vertrag können neue Mitgliedstaaten den Euro beim Beitritt nicht sofort einführen. Doch wie bei allen
Mitgliedstaaten werden die wirtschaftspolitischen Entwicklungen ein gemeinsames Anliegen und somit den Verfahren der
multilateralen Überwachung und der Koordinierung der Wirtschaftspolitik unterstellt. Hauptkoordinierungsinstrumente sind die
Grundzüge der Wirtschaftspolitik, der Stabilitäts- und Wachstumspakt und einer Reihe von Verfahren, die für spezifische
Politikbereiche gelten. Auch die Wechselkurspolitik wird ein allgemeines Anliegen. Es wird erwartet, dass die neuen
Mitgliedstaaten sich dem europäischen Wechselkursmechanismus ERM II einige Zeit nach dem Beitritt anschließen.
Die neuen Mitgliedstaaten haben sich die Teilnahme an der Euro-Zone zum Ziel gesetzt. Wenn es so weit ist, werden sie
neben der uneingeschränkten Anwendung der Verfahren zur Koordinierung und Überwachung der Wirtschaftspolitik auch in die
einheitliche stabilitätsorientierte Währungspolitik und die einheitliche Wechselkurspolitik eingebunden. Bis dahin
verpflichtet der Vertrag die Mitgliedstaaten, den für die Übernahme des Euro erforderlichen Grad an dauerhafter Konvergenz zu
erreichen, setzt hierfür jedoch keine Fristen. Entscheidende Faktoren sind die Wirtschaftsdaten des jeweiligen Landes und
seine Erfolge bei der Umsetzung der auf nachhaltige Konvergenz ausgerichteten Maßnahmen.
Last modified: 2002-10-15
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