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Die EU hat deutlich gemacht, dass die vollständige Inkraftsetzung des Schengen- Besitzstandes in zwei Phasen erfolgen
muss. In der ersten Phase ab dem Zeitpunkt des Beitritts müssen die beitretenden Länder hohe Grenzkontrollstandards
aufweisen, auch wenn bestimmte Sonderregelungen wie die gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen und Ausrüstung oder gemeinsame
Grenzpatrouillen mit anderen Mitgliedstaaten ins Auge gefasst werden können. Die Kontrollen an den Binnengrenzen werden erst
einige Zeit nach dem Beitritt wegfallen, und ein entsprechender Beschluss muss für jeden neuen Mitgliedstaat getrennt
ergehen.
Last modified: 2002-10-15
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