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EINE ÜBERARBEITETE BEITRITTSSTRATEGIE FÜR BULGARIEN UND RUMÄNIEN

Der Europäische Rat von Sevilla ermutigte Bulgarien und Rumänien, ihre Anstrengungen fortzusetzen und bekräftigte ,,seine Zusage, sie bei der Vorbereitung auf ihren Beitritt uneingeschränkt zu unterstützen. In Kopenhagen sollten für die beitretenden Länder, mit denen noch Verhandlungen geführt werden, eine aktualisierte Wegskizze und eine überarbeitete und verstärkte Heranführungsstrategie angenommen werden. Auch eine Erhöhung der finanziellen Heranführungshilfe könnte vorgesehen werden. Ferner könnte bis Ende des Jahres ein genauerer Zeitplan für den Prozess des Beitritts dieser Länder festgelegt werden, wenn das derzeitige Tempo beibehalten wird``.

Die von den Europäischen Räten von Kopenhagen und Madrid festgesetzten Kriterien und die Prinzipien, die den Beitrittsprozess von Anfang an geleitet haben, sind nach wie vor gültig. Alle Bewerberländer nehmen an dem Prozess gleichberechtigt teil, und alle sollen der Europäischen Union auf der Grundlage derselben Kriterien und nach Maßgabe ihrer jeweiligen Fortschritte beitreten. Wie der Europäische Rat von Laeken 2001 bekräftigte, ist der Beitrittsprozess nunmehr unumkehrbar.

Da die Beitrittsverhandlungen mit den zwölf in Verhandlung stehenden Bewerberländern ein alle einbeziehender Prozess sind, sollte im Beitrittsvertrag zum Ausdruck kommen, dass die Ergebnisse der Verhandlungen mit den Bewerberländern, die nicht an der ersten Beitrittsrunde teilnehmen, nicht in Frage gestellt werden.


Unterabschnitte



Last modified: 2002-10-15

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