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EIN NEUER IMPULS IM ERWEITERUNGSPROZESS FÜR DIE TÜRKEI

Der Europäische Rat von Sevilla kam im Juni 2002 zu dem Schluss, dass je nachdem, wie sich die Lage bis zur Tagung des Europäischen Rates von Kopenhagen entwickelt, aufgrund des Regelmäßigen Berichts der Kommission und im Einklang mit den Schlussfolgerungen von Helsinki und Laeken ,,neue Beschlüsse in Bezug auf die nächste Phase der Bewerbung der Türkei`` gefasst werden könnten.

Der Regelmäßige Bericht von 2002 enthält eine detaillierte Analyse der Fortschritte, die von der Türkei in den vergangenen zwölf Monaten im Rahmen der Heranführungsstrategie gemacht wurden. Die Fortschritte der Türkei werden nach denselben Kriterien und Verfahren bewertet, wie sie für alle Bewerberländer gelten. Wie bei allen Bewerberländern befasst sich der Bericht entsprechend den Schlussfolgerungen der Europäischen Räte von Kopenhagen und Madrid sowohl mit Änderungen bei den Rechtsvorschriften als auch mit der Verwaltungskapazität der Türkei, die für eine angemessene Anwendung und Durchsetzung des Besitzstandes erforderlich ist.

Wie der Bericht zeigt, hat die Türkei in den drei großen von der Beitrittspartnerschaft erfassten Bereichen (bei den vom Europäischen Rat von Kopenhagen 1993 festgelegten politischen und wirtschaftlichen Kriterien sowie den Besitzstandskriterien) Fortschritte gemacht.

Die Türkei ist der Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen erkennbar näher gekommen. Durch eine Verfassungsreform und eine Reihe von Gesetzespaketen hat die Türkei mehrere der in der Beitrittspartnerschaft festgelegten wesentlichen Prioritäten in Angriff genommen. Die vom Parlament im August 2002 verabschiedeten Rechtsänderungen sind besonders begrüßenswert, da sie die Bereitschaft zur Einführung weit reichender Reformen erkennen lassen. Die Todesstrafe wurde außer im Kriegsfall abgeschafft, und es wurden wichtige Schritte unternommen, um die Übertragung von Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie den Unterricht in anderen Sprachen als Türkisch zuzulassen. Die Aufhebung des Ausnahmezustands in zwei der insgesamt vier betroffenen Provinzen sowie die zugesagte Aufhebung in den beiden übrigen Provinzen noch in diesem Jahr dürften den Weg zu einem besseren Schutz der Menschenrechte ebnen.

Die Kommission begrüßt diese Entwicklungen und erkennt an, dass sie angesichts der politischen Rahmenbedingungen in der Türkei einen Durchbruch bedeuten. Zudem wurden die Reformen unter besonders schwierigen Umständen verabschiedet. Diese Reformen sind vielversprechend, da sie den Willen und die Fähigkeit des politischen Systems in der Türkei belegen, auch in bisher als äußerst sensibel geltenden Bereichen Fortschritte zu erzielen.

Gleichwohl werden die politischen Kriterien von der Türkei nicht in vollem Umfang erfüllt. Zum Ersten enthalten die Reformen eine Reihe wichtiger Einschränkungen, die im Regelmäßigen Bericht dargestellt werden und die dem vollen Genuss der Grundrechte und -freiheiten entgegenstehen. Zum Zweiten erfordern viele der Reformen den Erlass weiterer Vorschriften sowie Verwaltungsmaßnahmen und werden, um wirklich zu greifen, in der Praxis von Organen der Exekutive und Judikative auf verschiedenen Ebenen im Land umgesetzt werden müssen. Zum Dritten müssen eine Reihe wichtiger Punkte im Zusammenhang mit den politischen Kriterien noch angemessen und im Einklang mit der Entscheidung des Europäischen Rates für Menschenrechte behandelt werden wie z.B. der Kampf gegen Folter und Misshandlungen, bestimmte Fragen, die die zivile Kontrolle über das Militär betreffen, sowie die Situation von Personen, die wegen friedlicher Meinungsäußerung inhaftiert sind.

Angesichts der erheblichen Fortschritte, die in den vergangenen Jahren erzielt wurden, sowie der verbleibenden Bereiche, die weitere Aufmerksamkeit erfordern, wird die Türkei ermutigt, den Reformprozess zur Stärkung der Demokratie und des Schutzes der Menschenrechte in Recht und Praxis fortzusetzen. Damit sollte es der Türkei gelingen, die verbleibenden Hindernisse für die vollständige Erfüllung der politischen Kriterien auszuräumen.

Die Kommission erinnert daran, dass die Anstrengungen zur Lösung der Zypernfrage Teil des verstärkten politischen Dialogs zwischen der Europäischen Union und der Türkei sind. In Kenntnisnahme der Erklärungen, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Anschluss an die Berichte des Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs für Zypern, Alvaro de Soto, abgegeben hat, fordert die Kommission alle betroffenen Parteien und - angesichts der derzeitigen Umstände - insbesondere die Türkei auf, die Bemühungen der Vereinten Nationen um eine umfassende Lösung der Zypernfrage in diesem Jahr uneingeschränkt zu unterstützen.

Im Hinblick auf die wirtschaftlichen Kriterien hat die Türkei, was das Funktionieren ihrer Marktwirtschaft anbelangt, Fortschritte erzielt, die ihre Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck standzuhalten, verbessern dürften. Allerdings leidet die Wirtschaft nach wie vor unter den Folgen der Rezession und der Finanzkrisen.

Was die Übernahme des Besitzstandes anbelangt, so hat die Türkei bei der Angleichung ihrer Rechtsvorschriften in den von der Zollunion erfassten Bereichen sowie in einer Reihe weiterer Sektoren wie z.B. Bankwesen, Telekommunikation, Energie und Landwirtschaft Fortschritte erzielt. Der Finanzsektor wurde umstrukturiert, und die Verwaltungskapazität in diesem Bereich wurde rationalisiert. In den meisten anderen Bereichen gibt es zwischen dem Besitzstand und den türkischen Rechtsvorschriften aber weiterhin erhebliche Unterschiede.

Dern Lösung der ausstehenden Fragen zu den Modalitäten für die Teilnahme der Türkei am Entscheidungsprozeß für von der EU geführte Aktionen unter Nutzung von NATO- Mitteln muß Priorität beigemessen werden.


Unterabschnitte

Last modified: 2002-10-15

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