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Der Europäische Rat von Helsinki legte 1999 die Heranführungsstrategie für die Türkei fest. Auf dem Europäischen Rat von
Laeken wurde im vergangenen Jahr eine neue Phase dieser Strategie gebilligt. Seitdem wurden bei der Umsetzung der Strategie
erhebliche Fortschritte erzielt.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Kommission, dass die Europäische Union ihre Unterstützung für die
Beitrittsvorbereitungen der Türkei im Hinblick auf die nächste Phase ihrer Bewerbung verstärkt. Es folgen detaillierte
Empfehlungen, wie dieses Ziel erreicht werden kann.
- Die Beitrittspartnerschaft hat sich als wertvolles Instrument der Heranführungsstrategie
erwiesen. Sie sollte aktualisiert und überarbeitet und klar auf diejenigen Bereiche ausgerichtet werden, in denen noch
prioritärer Handlungsbedarf besteht.
- Der verstärkte politische Dialog zwischen der EU und der Türkei, der politische Reformen,
Menschenrechte, die Zypernfrage sowie die friedliche Beilegung von Grenzstreitigkeiten zum Gegenstand hat, wird intensiv
fortgeführt. Die verschiedenen Initiativen, die von der Türkei unternommen wurden, um die politischen Kriterien von
Kopenhagen zu erfüllen, müssen ausführlich erörtert werden. Außerdem wird nach neuen Wegen gesucht, um ein besseres
Verständnis für die Reformen und andere Fragen, die Aufmerksamkeit erfordern, zu erreichen.
- Der verstärkte wirtschaftliche Dialog zwischen der EU und der Türkei deckt die Themen der makroökonomischen Leistungen
und Stabilität und der Wirtschafts- reformen ab und wird intensiv fortgesetzt. Die verschiedenen von der Türkei ergriffenen
Maßnahmen um die Wirtschaftsstabilität wieder herzustellen und die wirtschaftlichen Kopenhagener Kriterien zu erfüllen,
müssen im einzelnen diskutiert werden.
- Die Durchsicht der Rechtsvorschriften, die sich auf präzise sektorspezifische Fragen
konzentriert und von TAIEX ergänzend unterstützt wird, schreitet gut voran und soll weiter intensiviert werden. Dieser
Prozess gibt der Türkei eine Orientierung für die Übernahme des Besitzstandes, auch was die Verwaltungskapazität und die
Durchsetzung anbelangt.
- Derzeit werden zusätzliche Anstrengungen unternommen, um die Zollunion zu verstärken und
ihren Geltungsbereich auszuweiten, indem Dienstleistungen und das öffentliche Auftragswesen mit einbezogen und Hindernisse
für den freien Warenverkehr beseitigt werden. Dies wird sich auf die umfassenderen Bemühungen auswirken, die von der Türkei
entsprechend ihrem Status als Bewerberland unternommen werden müssen.
- Die Vertiefung der Handelsbeziehungen mit der Türkei, sowohl auf bilateraler Basis als auch
in den Beziehungen zu Drittländern, muss fortgesetzt werden. So könnte z.B. der präferenzielle Marktzugang im Agrarhandel
zwischen der Gemeinschaft und der Türkei auf Gegenseitigkeitsbasis ausgeweitet werden; dies sollte mit einer verstärkten
Zusammenarbeit im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich einhergehen. Bei den Verhandlungen über Handelsvereinbarungen mit
Drittländern wird sich die EU verstärkt darum bemühen sicherzustellen, dass diese Länder mit der Türkei ebensolche
Vereinbarungen treffen. Der Dialog zwischen der EU und der Türkei über Handelsfragen ist zu verstärken, und der Einsatz von
handelspolitischen Schutzinstrumenten muss überwacht werden.
- Zur Ankurbelung der Investitionsströme soll eine weitere Liberalisierung der ausländischen
Direktinvestitionen zwischen der EU und der Türkei verfolgt werden.
- Die Zusammenarbeit mit der Türkei im Bereich Justiz und Inneres muss verstärkt werden, was
auch die Fragen illegale Einwanderung, Übernahme und Umsetzung des Schengen-Besitzstandes, Freizügigkeit und Sicherheit im
Seeverkehr einschließt.
- Die Türkei wird sich an einer Reihe von Gemeinschaftsprogrammen und -agenturen
beteiligen.
- Das neue System für die finanzielle Abwicklung hat begonnen, Früchte zu tragen. Der
erhebliche Rückstand bei den Mittelbindungen der EU zugunsten der Türkei wird derzeit abgebaut. Der beitrittsorientierte
Ansatz in den Finanzhilfeprogrammen wird voll umgesetzt. Ab dem Jahr 2003 wird den türkischen Behörden größere
Verantwortung für die Durchführung dieser Programme übertragen.
Die Kommission wird die erforderlichen Schritte unternehmen, um diese verstärkte Heranführungsstrategie auf den Weg zu
bringen. Sie wird eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft vorlegen, die sowohl die bisherigen Fortschritte als auch die
Bereiche berücksichtigt, in denen weitere Anstrengungen unternommen werden müssen. Die Fortschritte werden in den geeigneten
Gremien wie z.B. im Assoziationsausschuss EG-Türkei und im Gemischten Ausschuss der Zollunion erörtert werden.
Der Türkei muss daher eine verstärkte finanzielle Unterstützung zur Verfügung gestellt werden, wobei die besonderen
Bedürfnisse der Türkei sowie ihre Fähigkeit, diese Mittel zu verbrauchen, zu berücksichtigen sind.
Last modified: 2002-10-15
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