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Verstärkung der Heranführungsstrategie

Der Europäische Rat von Helsinki legte 1999 die Heranführungsstrategie für die Türkei fest. Auf dem Europäischen Rat von Laeken wurde im vergangenen Jahr eine neue Phase dieser Strategie gebilligt. Seitdem wurden bei der Umsetzung der Strategie erhebliche Fortschritte erzielt.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Kommission, dass die Europäische Union ihre Unterstützung für die Beitrittsvorbereitungen der Türkei im Hinblick auf die nächste Phase ihrer Bewerbung verstärkt. Es folgen detaillierte Empfehlungen, wie dieses Ziel erreicht werden kann.

  • Die Beitrittspartnerschaft hat sich als wertvolles Instrument der Heranführungsstrategie erwiesen. Sie sollte aktualisiert und überarbeitet und klar auf diejenigen Bereiche ausgerichtet werden, in denen noch prioritärer Handlungsbedarf besteht.
  • Der verstärkte politische Dialog zwischen der EU und der Türkei, der politische Reformen, Menschenrechte, die Zypernfrage sowie die friedliche Beilegung von Grenzstreitigkeiten zum Gegenstand hat, wird intensiv fortgeführt. Die verschiedenen Initiativen, die von der Türkei unternommen wurden, um die politischen Kriterien von Kopenhagen zu erfüllen, müssen ausführlich erörtert werden. Außerdem wird nach neuen Wegen gesucht, um ein besseres Verständnis für die Reformen und andere Fragen, die Aufmerksamkeit erfordern, zu erreichen.
  • Der verstärkte wirtschaftliche Dialog zwischen der EU und der Türkei deckt die Themen der makroökonomischen Leistungen und Stabilität und der Wirtschafts- reformen ab und wird intensiv fortgesetzt. Die verschiedenen von der Türkei ergriffenen Maßnahmen um die Wirtschaftsstabilität wieder herzustellen und die wirtschaftlichen Kopenhagener Kriterien zu erfüllen, müssen im einzelnen diskutiert werden.
  • Die Durchsicht der Rechtsvorschriften, die sich auf präzise sektorspezifische Fragen konzentriert und von TAIEX ergänzend unterstützt wird, schreitet gut voran und soll weiter intensiviert werden. Dieser Prozess gibt der Türkei eine Orientierung für die Übernahme des Besitzstandes, auch was die Verwaltungskapazität und die Durchsetzung anbelangt.
  • Derzeit werden zusätzliche Anstrengungen unternommen, um die Zollunion zu verstärken und ihren Geltungsbereich auszuweiten, indem Dienstleistungen und das öffentliche Auftragswesen mit einbezogen und Hindernisse für den freien Warenverkehr beseitigt werden. Dies wird sich auf die umfassenderen Bemühungen auswirken, die von der Türkei entsprechend ihrem Status als Bewerberland unternommen werden müssen.
  • Die Vertiefung der Handelsbeziehungen mit der Türkei, sowohl auf bilateraler Basis als auch in den Beziehungen zu Drittländern, muss fortgesetzt werden. So könnte z.B. der präferenzielle Marktzugang im Agrarhandel zwischen der Gemeinschaft und der Türkei auf Gegenseitigkeitsbasis ausgeweitet werden; dies sollte mit einer verstärkten Zusammenarbeit im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich einhergehen. Bei den Verhandlungen über Handelsvereinbarungen mit Drittländern wird sich die EU verstärkt darum bemühen sicherzustellen, dass diese Länder mit der Türkei ebensolche Vereinbarungen treffen. Der Dialog zwischen der EU und der Türkei über Handelsfragen ist zu verstärken, und der Einsatz von handelspolitischen Schutzinstrumenten muss überwacht werden.
  • Zur Ankurbelung der Investitionsströme soll eine weitere Liberalisierung der ausländischen Direktinvestitionen zwischen der EU und der Türkei verfolgt werden.
  • Die Zusammenarbeit mit der Türkei im Bereich Justiz und Inneres muss verstärkt werden, was auch die Fragen illegale Einwanderung, Übernahme und Umsetzung des Schengen-Besitzstandes, Freizügigkeit und Sicherheit im Seeverkehr einschließt.
  • Die Türkei wird sich an einer Reihe von Gemeinschaftsprogrammen und -agenturen beteiligen.
  • Das neue System für die finanzielle Abwicklung hat begonnen, Früchte zu tragen. Der erhebliche Rückstand bei den Mittelbindungen der EU zugunsten der Türkei wird derzeit abgebaut. Der beitrittsorientierte Ansatz in den Finanzhilfeprogrammen wird voll umgesetzt. Ab dem Jahr 2003 wird den türkischen Behörden größere Verantwortung für die Durchführung dieser Programme übertragen.
Die Kommission wird die erforderlichen Schritte unternehmen, um diese verstärkte Heranführungsstrategie auf den Weg zu bringen. Sie wird eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft vorlegen, die sowohl die bisherigen Fortschritte als auch die Bereiche berücksichtigt, in denen weitere Anstrengungen unternommen werden müssen. Die Fortschritte werden in den geeigneten Gremien wie z.B. im Assoziationsausschuss EG-Türkei und im Gemischten Ausschuss der Zollunion erörtert werden.

Der Türkei muss daher eine verstärkte finanzielle Unterstützung zur Verfügung gestellt werden, wobei die besonderen Bedürfnisse der Türkei sowie ihre Fähigkeit, diese Mittel zu verbrauchen, zu berücksichtigen sind.

Last modified: 2002-10-15

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