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Zusätzliche finanzielle UnterstützungUm die Umsetzung der Heranführungsstrategie für die Türkei zu beschleunigen, wird ab 2004 eine verstärkte finanzielle Unterstützung bereitgestellt. Ziel ist es, der Türkei die Stärkung ihrer öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen, die Übernahme des Besitzstandes zu unterstützen und die Integration der Türkei in die europäische Wirtschaft zu erleichtern. Die Heranführungshilfe ist vor allem dazu gedacht, die Türkei bei der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien zu unterstützen. Sie wird insbesondere die Stärkung der öffentlichen Verwaltung auf allen Ebenen, den Aufbau von Institutionen sowie Investitionen im Zusammenhang mit der Übernahme des Besitzstandes betreffen. Zur Verbesserung des Funktionierens der türkischen Wirtschaft und ihrer Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck im Binnenmarkt standzuhalten, wird ebenfalls Unterstützung bereitgestellt. Außerdem wird die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit den derzeitigen EU-Mitgliedstaaten und anderen Bewerberländern gefördert. Die Schwerpunkte der Unterstützung werden auf der Grundlage der Beitrittspartnerschaft und der Regelmäßigen Berichte festgelegt. Um die vollständige Dezentralisierung der Durchführung zu erleichtern, wird die Türkei weitere Maßnahmen zur Gewährleistung einer effizienten Finanzkontrolle treffen müssen. Der Ausbau der Kapazitäten in der öffentlichen Verwaltung der Türkei wird ergänzt durch Mittel für Investitionen in die ordnungspolitische Infrastruktur, Investitionen im Zusammenhang mit der Übernahme des Besitzstandes sowie Investitionen zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts. Die Türkei wird aufgefordert werden, einen nationalen Entwicklungsplan aufzustellen, in dem die Bereitstellung von Mitteln für Fragen des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts schwerpunktmäßig verankert ist. Die Kommission wird Anfang nächsten Jahres eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft für die Türkei vorlegen, der die im diesjährigen Regelmäßigen Bericht ermittelten Prioritäten zu Grunde liegen werden. In diesem Zusammenhang wird die Kommission der Haushaltsbehörde vorschlagen, daß die Finanzhilfe für die Türkei unter der Rubrik 7 der Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2000-2006 gewährt und im Zeitraum 2004-2006 fortlaufend erhöht werden sollte. Der Umfang der jährlichen Mittelzuweisungen wird von den Fortschritten bei der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien sowie der effizienten Verwaltung der Heranführungshilfe abhängen. Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Türkei und ihrer Absorptionskapazität kann davon ausgegangen werden, dass sich die Unterstützung bis zum Jahr 2006 mindestens verdoppeln könnte. Last modified: 2002-10-15 |
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