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Ergebnisse und Empfehlungen

Die Europäische Kommission zieht aus dem obengesagten folgende Schlußfolgerungen und Empfehlungen:

  1. Wie die diesjährigen Regelmäßigen Berichte zeigen, haben alle Bewerberländer im vergangenen Jahr erhebliche Fortschritte bei der Erfüllung der Beitritts- kriterien erzielt.
  2. Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern erfüllen die politischen Kriterien. Angesichts der erzielten Fortschritte sowie ihrer nachgewiesenen Fähigkeit zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen und unter Berücksichtigung ihrer laufenden und vorgesehenen Vorbereitungen ist die Kommission der Ansicht, daß diese Länder die wirtschaftlichen und den Besitzstand betreffenden Kriterien ab Anfang 2004 erfüllen werden und dann beitrittsreif sein werden. Die Kommission empfiehlt deshalb, die Beitrittsverhandlungen mit diesen Ländern bis zum Ende des laufenden Jahres abzuschließen, so dass der Beitrittsvertrag im Frühjahr 2003 unterzeichnet werden kann.
  3. Die Kommission hofft, dass ein wiedervereinigtes Zypern auf der Grundlage einer umfassenden Einigung der Europäischen Union beitreten wird, denn dies ist das beste Ergebnis für alle Beteiligten. Wie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Sevilla ausgeführt wird, ist die EU bereit, die Ergebnisse einer politischen Einigung in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, auf die sich die Europäische Union gründet, bei den Beitrittsvereinbarungen zu berück- sichtigen. Die Kommission ist erfreut, dass die Vereinten Nationen ihr starkes Engagement fortsetzen werden; sie fordert alle Beteiligten, insbesondere die Türkei, dringend auf, mit allen Kräften an der Erreichung einer umfassenden Einigung noch in diesem Jahr mitzuwirken. Die Bedingungen für den Beitritt Zyperns können so angepasst werden, dass sie sowohl einer solchen umfassenden Einigung als auch deren Auswirkungen auf die Anwendung des Besitzstandes in allen Teilen der Insel gerecht werden. Die Kommission hat die Bereitstellung beträchtlicher Mittel vorgeschlagen, die das Aufholen des Nordteils der Insel und eine Einigung unterstützen sollen. Kommt es zu keiner Einigung, so werden sich die Beschlüsse, die der Europäische Rat im Dezember in Kopenhagen zu treffen hat, auf die Schlußfolgerungen vom Europäischen Rat in Helsinki stützen.
  4. Ab dem Beitrittstermin müssen die beitretenden Länder den Besitzstand anwenden, ausgenommen in den Fällen, in denen Übergangsregelungen vereinbart wurden. Im Zuge der Verhandlungen eingegangene Zusagen müssen bis zum Beitritt vollständig verwirklicht werden. In den Regelmäßigen Berichten wird auf verschiedene Bereiche hingewiesen, in denen im Zusammenhang mit den politischen und wirtschaftlichen Kriterien sowie mit der Übernahme, Umsetzung und tatsächlichen Anwendung des Besitzstandes weitere Verbesserungen erforderlich sind. An diesen Verbesserungen sollte energisch weitergearbeitet werden. Zur Prüfung der Fortschritte und im Interesse einer erfolgreichen Vorbereitung der Mitgliedschaft wird die Kommission diese Anstrengungen regelmäßig überwachen und dem Rat Bericht erstatten. Sechs Monate vor dem ins Auge gefassten Beitrittstermin wird die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament einen umfassenden Monitoringbericht vorlegen. Die Kommission hält es zudem für erforderlich, in den Beitrittsvertrag eine spezifische Schutzklausel aufzunehmen, die es der Kommission für eine begrenzte Zeit gestatten würde, im Bereich des Binnenmarkts geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
  5. Die Verhandlungen können erst dann abgeschlossen werden, wenn für die verbleibenden offenen Fragen die erforderlichen Lösungen gefunden worden sind. Was das finanzielle Angebot der Union anbelangt, so sollten sich diese Lösungen auf den von der Kommission am 30. Januar 2002 vorgelegten Finanzrahmen für die Verhandlungen und die darin niedergelegten Grundsätze stützen.
  6. Bulgarien und Rumänien haben das Jahr 2007 als vorläufiges Datum für ihren Beitritt ins Auge gefasst. Die Kommission wird beide Länder nach Kräften understützen um dieses Ziel zu erreichen, welches auch weiterhin von den Prinzipien der Differenzierung und der eigenen Verdienste geleitet werden wird. Auf der Grundlage der in den Regelmäßigen Berichten von 2002 vorgenommenen Analyse wird die Kommission noch vor dem Zusammentreffen des Europäischen Rates in Kopenhagen detaillierte Fahrpläne für Bulgarien und Rumänien vorschlagen. Zur Vorbereitung dieser Länder auf die Mitgliedschaft in der Euro- päischen Union soll die Justiz- und Verwaltungsreform stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Auch sollte die Heranführungshilfe für Bulgarien und Rumänien ab der ersten Beitrittsrunde in erheblichem Maße heraufgesetzt werden, entsprechend den Fortschritten bei der Umsetzung der Fahrpläne. Da die Beitrittsverhandlungen mit den zwölf Bewerberländern, mit denen die Verhandlungen laufen, ein alle einbeziehender Prozess sind, sollte im Beitrittsvertrag zum Ausdruck kommen, dass die Ergebnisse der Verhandlungen mit den Bewerberländern, die nicht an der ersten Beitrittsrunde teilnehmen, nicht in Frage gestellt werden.
  7. Durch eine Verfassungsreform und eine Reihe von Gesetzespaketen hat die Türkei erkennbare Fortschritte in Richtung auf eine Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen erzielt und sich auch bei den wirtschaftlichen Kriterien und der Anpassung an den Besitzstand voranbewegt. Dessen ungeachtet sind noch erhebliche weitere Anstrengungen erforderlich. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Kommission mit Blick auf die nächste Phase der Bewerbung der Türkei, dass die EU ihre Unterstützung für die Vorbereitung der Türkei auf den Beitritt verstärkt und erhebliche zusätzliche Mittel zu diesem Zweck bereitstellt. Die Kommission wird eine neu gestaltete Beitrittspartnerschaft vorschlagen und die Durchsicht der Rechtsvorschriften intensivieren. Sie empfiehlt, sich erneut um eine Ausweitung der Zollunion und eine Verbesserung ihrer Funktionsweise zu bemühen, so dass sich die Handelsbeziehungen zwischen der EG und der Türkei vertiefen und die Investitionsströme zunehmen können. Die Türkei wird aufgefordert, in ihrem Reformprozess fortzufahren und damit ihre Bewerbung um eine EU-Mitgliedschaft zu fördern.
Last modified: 2002-10-15

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