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Zypern

Die Kommission kam wiederholt zu dem Schluss, dass Zypern die politischen Kriterien erfüllt. Dieses Ergebnis des letzten Regelmäßigen Berichts hat sich auch im Laufe des vergangenen Jahres bestätigt. Zypern erfüllt auch weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen.

Die öffentliche Verwaltung wurde durch die Schaffung neuer Stellen und die Förderung regelmäßiger Schulungen erheblich gestärkt.

In Zypern werden die Menschenrechte und Grundfreiheiten weiterhin geachtet. Zypern hat sein Verfahren für den Schutz von Flüchtlingen verbessert. Das Recht zu heiraten ist für die im Südteil der Insel lebenden türkischen Zyprer nicht mehr eingeschränkt. Die im Süden lebenden türkischen

Zypern verfügt über eine funktionierende Marktwirtschaft und dürfte in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Bereits im Regelmäßigen Bericht von 1998 erkannte die Kommission die Wirtschaftsreformanstrengungen der zyprischen Behörden zur Vorbereitung auf den EU- Beitritt an. Seither haben die zyprischen Behörden ihr Engagement zur Erfüllung der wirtschaftlichen Anforderungen des EU-Beitritts aufrecht erhalten.

Das Funktionieren der Märkte kann weiter verbessert werden, indem die Pläne zur Liberalisierung der Sektoren Telekommunikation, Energie, Luftverkehr und Postdienst eingehalten werden. Die Einhaltung des Programms zur Konsolidierung der Finanzen wird zum Abbau des Leistungsbilanzdefizits beitragen. Ferner muss mehr Sorgfalt auf eine verbesserte Koordinierung der Beaufsichtigung der genossenschaftlichen Finanzeinrichtungen und Banken verwendet werden.

Seit dem Regelmäßigen Bericht von 1998 hat Zypern in den verschiedenen Bereichen des Besitzstandes wesentliche Fortschritte erzielt. Die Rechtsangleichung wurde in den letzten Jahren beschleunigt. Zypern hat den Umsetzungs- und Durchsetzungsstrukturen weiterhin Aufmerksamkeit geschenkt.

Im vergangenen Jahr ist Zypern mit der Rechtsangleichung weiter vorangekommen und hat seine Position in Bezug auf die Verwaltungskapazitäten, insbesondere in den Bereichen Sozialversicherung, veterinär- und pflanzenschutzrechtliche Kontrollen, pharmazeutische Dienste, Bekämpfung der Geldwäsche, Schiffsinspektionen, Steuerbehörde, Planung, Umweltdienste, Verbraucher- und Gesundheitsschutz sowie Zoll verbessert.

Insgesamt hat Zypern in vielen Bereichen ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand erreicht und ist bei der Schaffung angemessener Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung des Besitzstands auf den meisten Gebieten weit fortgeschritten, auch wenn es noch weiterer Anstrengungen bedarf. Um die verbleibenden Lücken zu schließen, wurden insbesondere in den Verhandlungen und im Rahmen des Aktionsplans detaillierte Pläne vereinbart.

In verschiedenen Bereichen des Binnenmarkts konnten bedeutende Fortschritte erzielt werden. Was den freien Warenverkehr angeht, so wurde die Rechtsangleichung in einer Reihe von sektorspezifischen Bereichen abgeschlossen. Nach einer anfänglichen Verzögerung hat die Annahme der Rahmengesetze zu dem Grundsatz des Neuen und des Gesamtkonzepts bedeutende Fortschritte bei der Rechtsetzung ermöglicht und die Rechtsangleichung einen großen Schritt weitergebracht. Im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesen wurden die Rechtsvorschriften noch nicht vollständig angeglichen. Darüber hinaus sind weitere Anstrengungen bei der Umsetzung des Besitzstands im Zusammenhang mit dem Notifizierungsverfahren, dem Marktüberwachungssystem und der Produktsicherheit erforderlich. Mit dem neu eingerichteten Unternehmen für Zertifizierung wurden die Normungs- und Zertifizierungsstrukturen gestärkt, im Zusammenhang mit der Verbesserung der Marktaufsichtssysteme muss Zypern jedoch seine Anstrengungen verstärken. Im Bereich der Freizügigkeit hat Zypern mit der Annahme der Rahmengesetzgebung über die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen einen großen Schritt vorwärts gemacht. Es hat Diskrepanzen bei der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme abgeschafft und in Bezug auf die Verwaltungskapazitäten ein zufriedenstellendes Niveau erreicht. Was den freien Dienstleistungsverkehr angeht, so konnten bei der Harmonisierung gute Fortschritte verzeichnet werden, insbesondere bei den Rechtsvorschriften zu Versicherungsunternehmen und Banken, einschließlich Offshore-Banken. Im Bereich der Finanzdienstleistungen sollte die Stärkung der Verwaltungskapazität, insbesondere der Aufsichtsbehörden fortgesetzt werden. Die Liberalisierung des Kapitalverkehrs ist auf dem besten Wege, mit dem Beitritt vollständig an den Besitzstand angeglichen zu sein. Obwohl die Verwaltungskapazitäten für die Bekämpfung der Geldwäsche durch die Einstellung zusätzlichen Personals weiter gestärkt wurden, muss Zypern seine nachhaltigen Anstrengungen in diesem Bereich fortsetzen.

Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts ist Zypern mit der Angleichung an den Besitzstand recht gut vorangekommen. Beim Schutz der Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Durchsetzungskapazitäten bei den Grenzkontrollen und der Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie zu stärken. Was den Wettbewerb angeht, so wurden mit der Annahme von Rechtsvorschriften zum Kartellrecht und den staatlichen Beihilfen kontinuierlich Fortschritte gemacht. Nach einem jahrelangen Stillstand zeichnet sich nun eine grundlegende Verbesserung der Durchsetzung der Rechtsvorschriften in den Bereichen staatliche Beihilfen und Kartellrecht ab. Die Aufsichtsbehörde für staatliche Beihilfen und die völlig unabhängige Behörde für den Schutz des Wettbewerbs funktionieren reibungslos, sollten jedoch noch weiter ausgebaut werden.

Im Bereich Landwirtschaft hat Zypern bei der Angleichung der Rechtsvorschriften einen zufriedenstellenden Stand erreicht und bedeutende Schritte für den Aufbau der gemeinsamen Marktorganisationen unternommen. Die für die Um- und Durchsetzung des Besitzstands erforderlichen Verwaltungsstrukturen müssen in diesen Bereichen jedoch noch gestärkt werden. Die Vorbereitung des integrierten Verwaltungs- und Überwachungssystems sollte als vorrangige Aufgabe betrachtet werden. Im Bereich Fischerei wurden die Rechtsvorschriften in angemessenem Umfang angeglichen. Die Verwaltungskapazitäten sind vorhanden, müssen jedoch noch weiter gestärkt werden. Zypern hat zwar seine Bemühungen fortgesetzt, die Zahl der unter zyprischer Flagge fahrenden Fischereifahrzeuge weiter zu senken, das entsprechende Register für Fischereifahrzeuge ist jedoch noch nicht in vollem Umfang einsatzbereit. Die erforderliche Infrastruktur für den Aufbau des Registers wurde jedoch eingeführt und die Umsetzungsmechanismen auf den Weg gebracht.

Die umfassende Steuerreform, sowohl bei den direkten als auch den indirekten Steuern, hat Zypern im Bereich der Steuern erheblich vorangebracht. Auch beim Aufbau der erforderlichen Verwaltungskapazitäten ist Zypern erheblich vorangekommen und hat ein angemessenes Niveau erreicht. Außerdem verfügt Zypern über eine gut organisierte und gut funktionierende Zollverwaltung. Eine weitere Angleichung der Rechtsvorschriften ist im Bereich der aktiven und passiven Veredelung, der vorübergehenden Verwendung, der Kulturgüter und der prozeduralen Aspekte erforderlich. Die Annahme der in diesem Bereich geplanten und ausstehenden Rechtsvorschriften muss dringend vorangebracht werden um die Rechtsangleichung zu vervollständigen.

Zypern muss den Telekommunikationsmarkt vollständig liberalisieren, die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes beschleunigen und eine Regulierungsbehörde einrichten.

Im Bereich der Wirtschafts- und Währungsunion können gute Fortschritte verzeichnet werden, da die Zentralbank nun ihre Unabhängigkeit erlangt hat.

Die Rechtsvorschriften im Verkehrssektor entsprechen weitgehend dem Besitzstand; es müssen aber noch eine begrenzte Zahl von Vorschriften besonders im Bereich Luftfahrt umgesetzt werden. Durch die Rechtsangleichung und die Stärkung der Verwaltungskapazitäten wurden besonders die Sicherheitsfragen verbessert. Die Anstrengungen im Bereich Seeverkehr sind fortzusetzen.

Im Bereich Soziales und Beschäftigung hat Zypern beträchtlichen Fortschritt gemacht. Die Rechtsangleichung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand muss noch auf einigen Gebieten abgeschlossen werden. Bei der Verwaltungskapazität besteht nach wie vor erheblicher Handlungsbedarf.

Im Energiebereich wurden bescheidene Fortschritte erzielt. Was die Angleichung an den Besitzstand im Bereich des Energiebinnenmarktes und der Versorgungssicherheit und Erdölvorräte angeht, so ist Zypern nur begrenzt vorangekommen. Zypern wird mit Nachdruck aufgefordert, im Einklang mit dem vereinbarten Zeitplan schrittweise Erdölvorräte anzulegen und die entsprechende Behörde einzurichten. Die gesetzgeberische Arbeit zur Angleichung an den Besitzstand im Bereich Energiebinnenmarkt und zur Einrichtung der für die Erdölvorräte zuständigen Behörde sollte unverzüglich fortgesetzt werden, dasselbe gilt für die Anstrengungen, die entsprechenden Lagerkapazitäten für die Erdölvorräte sicher zu stellen.

Zypern hat die Integration der Umweltaspekte in die anderen Politiken fortgesetzt und hat im Bereich Natur- und Umweltschutz eine beachtliche Übereinstimmung mit dem Besitzstand erreicht. In den folgenden wichtigen Bereichen müssen jedoch noch Maßnahmen ergriffen werden: Luft- und Wasserqualität, Kontrolle der Umweltverschmutzung durch Industriebetriebe, Chemikalien und gentechnisch veränderte Organismen. Besonderes Augenmerk sollte hierbei auf die Abfallwirtschaft und die Stärkung der Verwaltungskapazitäten gerichtet werden. Zur Gewährleistung, dass der Besitzstand im Bereich Umwelt umgesetzt wird, müssen mittelfristig Investitionen sichergestellt werden.

Im Bereich Justiz und Inneres sind gute Fortschritte bei der Visapolitik, Asylfragen, der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption zu verzeichnen. Im Bereich Asyl wurde die Rechtsangleichung beschleunigt und eine unabhängige Überprüfungsbehörde eingerichtet. Was den Schengen-Besitzstand angeht, so setzt Zypern seine Vorbereitungen mit der vollständigen Umsetzung des vorhandenen Schengen Aktionsplans und der Entwicklung des nationalen Informationssystems fort. Zypern hat verschiedene Übereinkommen über Datenschutz, Bekämpfung des Terrorismus und Erträge aus Straftaten ratifiziert. Generell müssen die Verwaltungskapazitäten in diesem Bereich noch weiter gestärkt werden.

Was die Regionalpolitik angeht, so hat Zypern weitere bedeutende Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand zur Vorbereitung der Beteilung an den strukturpolitischen Instrumenten gemacht. Zypern ist im Hinblick auf die Verwaltungsstrukturen ebenfalls gut vorangekommen.

Zypern hat auf dem Gebiet der Finanzkontrolle weitere Fortschritte erzielt. Sein System der öffentlichen internen Finanzkontrolle ist gut entwickelt und die Rechnungsprüfung entspricht im Großen und Ganzen den internationalen Normen. Es sollten jedoch Anstrengungen unternommen werden, um die Verwaltungskapazitäten des Schatzamtes zu stärken.

Zypern hat die Leistungsfähigkeit seiner Verwaltung weiter gestärkt. In den Schlüsselbereichen wurde zusätzliches Personal eingestellt und in den noch nicht angenommenen Nachtragshaushalt für 2002 aufgenommen. In wichtigen Bereichen wie Kapitalverkehr, Wettbewerb, Landwirtschaft, Steuern, Zoll, Umwelt, Justiz und Inneres wurden die Durchsetzungsstrukturen gestärkt. Besondere Aufmerksamkeit ist auf die Strukturen zu legen, die für die Umsetzung des erst mit dem Beitritt wirksam werdenden Teils des Besitzstands erforderlich sind, und zwar insbesondere was die zuverlässige und effiziente Verwaltung der EG-Mittel anbelangt.

In den Beitrittsverhandlungen wurden 28 Kapitel vorläufig abgeschlossen. Zypern erfüllt insgesamt die Verpflichtungen, die es bei den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Bei der Einrichtung des Registers für Fischereifahrzeuge und der Rechtsangleichung hinsichtlich der Erdölvorräte und der Elektrizitäts-Richtlinie kam es jedoch zu Verzögerungen. Hier besteht Handlungsbedarf.

Angesichts der seit der Stellungnahme erzielten Fortschritte sowie des von Zypern bisher erreichten Stands der Rechtsangleichung und der Verwaltungskapazitäten und seiner Bilanz in Bezug auf die Erfüllung der in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen ist die Kommission der Ansicht, dass das Land in der Lage sein wird, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen innerhalb des geplanten Zeitrahmens zu erfüllen. In der Zeit bis zum Beitritt muss Zypern die Vorbereitungen im Einklang mit den Verpflichtungen fortsetzen, die es in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Last modified: 2002-10-15

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